Wir haben vor ca 7 Jahren mit einer anderen Mietpartei hier im Haus eine SAT-. Anlage angeschafft. Nun ziehen diese Mieter aus und haben ohne unser Wissen, ihre Hälfte der Anlage an den Nachmieter verkauft. Ist das rechtens? Hätte man uns da nicht vorher fragen müssen? Wir haben vor 7 Jahren jeder ca 200 Euro bezahlt. Wieviel kann man da nach 7 Jahren als „Ablösesumme“ noch verlangen?
Wie ich angegeben habe, kenne ich mich im Mietrecht aus - hier geht es um ein anderes Rechtsgebiet.
Da mich die Sache aber interessiert hat, habe ich einfach mal bei Google eingegeben „Miteigentum Verkauf“
Schon das 1. von fast 3 Mio Ergebnissen klärt auf:
"Jeder Miteigentümer kann über seinen Miteigentumsanteil gemäß § 747 BGB selbständig verfügen. Das schließt einen Verkauf ein. "
Somit ist doch alles klar.
Nicht klar ist mir aber, wie man sich derart Gedanken um einen 200Euro-Anteil einer 7 Jahre alten abnutzbaren Sache macht, dazu herumfragt/Text tippt - ohne vorher selbst mal 2 Worte in einer Suchmaschine einzugeben.
Hallo queenbee,
man kann wohl nicht automatisch etwas verlangen, sondern ein Preis für den Nutzungsübergang kann nur durch Einverständnis erzielt werden - egal, wie hoch der dann ist.
Ob die Miteigentümer Sie hätten fragen müssen, hängt davon ab, was Sie seinerzeit mit denen dazu festgelegt haben.
Gruß von Heihei
Ich habe ja schon bei google geschaut, aber von den 3 mio Ergebnissen sind 3 mio unterschiedliche Aussagen…sorry, daß ich in einem Forum frage, aber wozu ist dann selbiges da??? Außerdem gehts mir ja um den Anteil im Falle, ich würde den Vorschlag machen und die Anlage (also den Teil davon) dem Nachmieter abzukaufen… und zuviel bezahlen will ja schliesslich auch keiner… oder?
festgelegt haben wir gar nix…leider…damals haben wir uns ja auch noch gut verstanden… mir gehts nur darum, ob diejenige das ohne unser Wissen verkaufen durfte und uns vor vollendete Tatsachen stellen kann oder ob vorher -wenigstens anstandshalber- mal gefragt werden soll (muss) ob der Verkauf in Ordnung geht oder ob wir vielleicht den Anteil zu unserem Anteil hinzukaufen wollen… und beim Finanzamt isses doch so- denke ich, bin leider kein Experte- daß man 5 Jahre lang 20 Prozent absetzen kann- also ist nach 5 Jahren alles abgegolten und die Sache quasi nix mehr wert oder eben nur ein kleiner Bruchteil… Oder wie rechnet man das? ich will nicht übers Ohr gehauen werden, und selbst auch nicht jemanden über den Tisch ziehen… Was wäre nach 7 Jahren ein realer Preis??
hallo,
leider kenn ich mich da weniger aus. aber: sie schreiben doch, die „anderen“ haben ihre hälfte verkauft. das berührt sie doch dann gar nicht, oder?
lg
maria
Doch…eine SAT- Anlage und 2 Eigentümer derselben…und die anderen MIT- Eigentümer haben ihren Teil ohne unsr Wissen verkauft…
Aus meiner Sicht kann der andere Mieter seinen Anteil an der noch vorhandenen Anlage an einen Nachmieter verkaufen ohne Sie dabei zu beteiligen.
Dadurch ändert sich nichts an dem hälftigen Eigentum.
Deshalb gibt es auch keine Ablösesumme für Sie.
Mfg
pete88
nein…nicht falsch verstehen…ich will keine ablösesumme für die hälfte, die uns nicht gehört, sondern meine frage war: welche Summewäre realistisch, falls ich das hätte bezahlen müssen… immerhin ist die Anlage 7 Jahre alt und die 200 Euro, die das damals mal gekostet hat, kann man ja nicht mehr verlangen… ich würde die Hälfte demjenigen abkaufen wollen, der auszieht… zuviel bezahlen will man ja schliesslich nicht
aber dem anderen zuwenig zu zahlen, wäre ebenso unfair…
Hallo queenbee,
leider bietet die steuerrechtliche Abschreibungsdauer keine direkte rechtliche Anspruchsgrundlage für einen fairen Preis. Als Käufer wird man argumentieren „… das ist ja schon längst abgeschrieben …“, um den Preis zu drücken und als Verkäufer wird man den Nutzen im direkten Vergleich zur Neuanschaffung sehen " …was müßte ich für eine Neuanschaffung ausgeben …?". Der Preis bildet sich dann über Angebot und Nachfrage. Wenn Ihre Miteigentümer die Anlage nicht abgebaut haben , sondern sich lediglich vom Nachmieter einen Ausgleich haben zahlen lassen, ist das allein deren Sache gewesen.
Sie müssen das wohl so hinnehmen. Was stört Sie denn eigentlich an dieser Situation?
Vielleicht sollten Sie mit dem Nach-Miteigentümer eine Vereinbarung treffen, dass zunächst Ihnen die Anlage angeboten werden sollte für den Fall, dass er seinen Anteil weiter verwerten möchte. Auf einen Preis müssten Sie sich dann allerdings einigen - dafür gäbe es keine Bestimmungen oder Regelungen.
Gruß von Heihei
Gruß von Heihei
festgelegt haben wir gar nix…leider…damals haben wir uns ja
auch noch gut verstanden… mir gehts nur darum, ob diejenige
Werter Fragesteller!
Vorab: ich bin kein Rechtsanwalt und auch kein Schiedsmann. Meine Antwort erfolgt daher als eine vom Gefühl für Gerechtigkeit diktiert.
- Wie war Ihr Verhältnis zu diesem Mieter mit Eigentumsanteil zum Zeitpunkt des Kaufes der Anlage?
- Wie war Ihr Verhältnis zum Mieter im Zeitraum vor dessen Auszuzg?
- Welche Vereinbarungen über die Verfügbarkeit der SAT Anlage sind dereinst getroffen worden?
- Hat der Mieter nur seinen Anteil verkauft oder die ganze Anlage, zu welchem Preis?
- Über den Verkaufspreis einer Sat Anlage nach 7 Jahren gebrauches kann ich keine Auskunft geben.
Dazu meiun Tipp: gehen Sie zu einem Fachmann und fragen Sie nach. - Meiner Meinung nach hätte der Anstand es geboten mit Ihnen über den Verkauf der Anlage ein Gespräch zu führen; wobei sie die Anlage ganz übernehmen (zahlen einer Abstandssumme)als 1. Möglichkeit.
Eine weitere Variante; der neue Mieter übernimmt die Anlage ganz, als Teileigentümer teilen Sie sich dann den Erlös.
Der Verkauf seines Anteiles ohne Ihr Wissen ist kein schöner Zug und legt den Verdacht nahe, dass die gesamte Anlage mit Ihrem Anteil verkauft wurde.
Nur beweisen müssen Sie diesen Umstand.
Setzen Sie sich mit dem Nachmieter in Verbindung und fragen Sie nach den Verkaufsbedingungen. Belegen Sie dabei, dass Sie Miteigentümer der Anlage sind!
Sollte der ehemalige Miteigentümer unsauber gearbeitet haben, können Sie Ihre Ansprüche bei dem geltent machen.(ggf auch in einem Rechtsstreit, wenn es sich lohnt?)
Eine andere Antwort habe ich nicht, sie ist lediglich meine Meinung dazu und kein Richtspruch. Wie Sie vorgehen wollen, Möglichkeiten habe ich aufgezeigt.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“
NEIN
Hallo,
wenn ich das richtig verstehe, hat die andere Mietpartei, die vor sieben Jahren zusammen mit Ihnen die Sat-Anlage gekauft hat ihren Anteil an neue Mieter abgetreten/verkauft.
Ich sehe kein Argument, welches dagegen spricht. Höre aber aus Ihrer mail, dass Sie sich fragen, ob Sie als anderer Miteigentümer nicht ein Vorkaufsrecht haben. Ich schätze mal, Sie haben seinerzeit nichts schriftlich gemacht. Somit bin ich der Meinung, dass jeder mit seinem Anteil machen kann, was er will. Letzten Endes entsteht Ihnen ja kein Nachteil dadurch, dass der neue Mieter den nachbarschaftlichen Anteil übernommen hat.
Die Sat-Anlage, die vor sieben Jahren einen Wert von ca. 400 Euro hatte (finde ich schon ziemlich viel), dürfte jetzt wertmäßig bei Null Euro liegen.
Was mich interessiert: Warum stellen Sie diese Frage?
Ein schönes Wochenende wünscht
Micha
Hallo! Ich weiß es nicht.Es war doch nicht Ihre Hälfte , die verkauft wurde? Kann Ihnen doch egal sein.
Hallo, guten Tag
Manhat Ihren Anteil verkauft? Natürlich steht Ihnen das Geld Zu.Es kommt auf Ihre Abmachung an.
Mit freundlichen Grüßen a.g.
Abschreibungszeit für derartige Anlagen sind 8-10 Jahre. DAs bedeutet einen Wert des Rests der Hälfte von ca.30 €.
O.k.?
mfg
pete88
nein…nicht falsch verstehen…ich will keine ablösesumme für die hälfte, die uns nicht gehört, sondern meine frage war: welche Summewäre realistisch, falls ich das hätte bezahlen müssen… immerhin ist die Anlage 7 Jahre alt und die 200 Euro, die das damals mal gekostet hat, kann man ja nicht mehr verlangen… ich würde die Hälfte demjenigen abkaufen wollen, der auszieht… zuviel bezahlen will man ja schliesslich nicht
aber dem anderen zuwenig zu zahlen, wäre ebenso unfair…
ok…
DANKE!!!
Abschreibungszeit für derartige Anlagen sind 8-10 Jahre. DAs
bedeutet einen Wert des Rests der Hälfte von ca.30 €.
O.k.?
mfg
pete88nein…nicht falsch verstehen…ich will keine ablösesumme für die hälfte, die uns nicht gehört, sondern meine frage war: welche Summewäre realistisch, falls ich das hätte bezahlen müssen… immerhin ist die Anlage 7 Jahre alt und die 200 Euro, die das damals mal gekostet hat, kann man ja nicht mehr verlangen… ich würde die Hälfte demjenigen abkaufen wollen, der auszieht… zuviel bezahlen will man ja schliesslich nicht
aber dem anderen zuwenig zu zahlen, wäre ebenso unfair…
Hallo queenbee,
wo ist Euer Problem, der andere kann
doch seinen Anteil weiterverkaufen ?!
Mögt Ihr den neuen Nachbarn nicht ?
Grüße
Hallo,
nun, genau kann ich es nicht sagen.
Aber ich verstehe auch nicht, wo das Problem liegt.
Sie haben ihren Anteil und die Nachbarn haben ihren verkauft. Wem dieser andere Teil gehört, ist doch unrelevant. Wichtig ist, daß der neue Besitzer weiß, daß ihm davon nur die Hälfte gehört und er Neukauf, Reparatur etc. mit ihnen absprechen muss.
Ob der Nachbar seinen Teil zu seinen Ungunsten für wenig Geld verkauft hat, ist sein Problem.
Allerdings denke ich aus dem reinen Menschenverstand heraus, daß bei den heutigen geringen Preisen der SAT-Schüsseln ihre kaum noch Wert haben dürfte.
MfG
Ina
Hallo,
aus meiner Sicht darf man seinen Miteigentumsanteil an der SAT-Anlage natürlich ohne Rücksprache verkaufen. Sie haben ja dadurch keinen Nachteil. Der Wert bei einer sieben Jahre alten Anlage dürfte allerdings gegen Null gehen, da die Technik stark fortschreitet und die Haltbarkeit nicht mehr die Welt ist.
aber dem anderen zuwenig zu zahlen, wäre ebenso unfair…
DANKE!!!