Miteigentum an einem Grundstück

Hallo, ich habe da mal eine allgemeine Frage:
was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem real geteiltem Grundstück und einem Grundstück, welches durch eine „Sondernutzungsvereinbarung“ in zwei Teile geteilt wurde?

Was muss ein „Miteigentümer“ eines solchen Grundstücks beachten?

Danke

Hallo,
ein „real geteiltes Grundstück“ ist defakto „zwei Grundstücke“, soll heissen: ein großes wird grundbuchlich komplett durch Vermessung in zwei Teile „zerhackt“ und fortan in zwei verschiedenen Grundbüchern komplett eigenständig geführt. Ein Eigentümer eines solchen Grundstücks ist es „allein“ und das Verhältnis zu seinen Nachbarn regelt das NachbarRG und das Baurecht des jew. Bundeslandes und das BGB.

Sondernutzungsrecht ist ein Begriff aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Es handelt sich um ein Grundstück im Miteigentumsanteilen, das heisst, jeder Eigentümer ist „bis auf die kleinste atomare Einheit“ nur zu einem gewissen Prozentsatz Eigentümer. Wie das untereinander aufgeteilt wird, regelt das WEG. Die Eigentümer sind defakto nur „Rechtsinhaber“ und müssen sich untereinander besondere Sorgfaltspflichten zugestehen (im Falle von Eigentumswohungen z.B. logischerweise die gemeinsame Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums).

Dein Beispiel klingt nach einer „verkappten Doppelhaushälfte“ auf Wohunngseigentumsbasis. Man kann auch zwei halbe Häuser nebeneinander bauen, ohne an ihnen Realeigentum zu begründen. Das kann unterschiedliche Gründe haben, üblicherweise sind es Ersparnis von Teilungs- und Notarkosten und die Ersparnis durch gemeinsame Bauteile (z.B. Dächer oder Bauteile für Schall- und Brandschutz), also nicht gerade Vorteile, die der neue Käufer oder potentielle Bewohner auch hat :wink:. Ausserdem dürfte es auch dafür eine Teilungserklärung geben, die dann ebenfalls regelt (da es ja „Eigentumswohungen“ sind), wie mit gemeinsamen Bauteilen oder hinsichtlich eines „einheitlichen Erscheinungsbildes“ unzugehen ist.

Gruß vom
Schnabel