Eine Gemeinschaft (Sparte) hat über Jahre die von ihr
genutzten Grundstücke von den Eigentümern abgekauft.
Daraus ist nun gemeinschaftlich genutztes u.verwaltetes
Eigentum an den Grundstücken und geschaffenen Anlagen(Zaun ,Tore ,E-Versorgungsanlagen etc.)entstanden.
Da ein jeder dort auf den damals intern vermessenen
Parzellen sein Wochenendhaus stehen hat,sollen nun diese Teilgrundstücke entsprechend den Kaufanteilen in
zugeordnetes Eigentum und die Nebenflächen u.- anlagen
in gemeinschaftliches Miteigentum umgewandelt werden.
Die Frage ist nun :
Sind diese (nicht amtlich vermessenen)Parzellen samt
Wochenendhaus dann Privateigentum (erklärtes Ziel)oder bleiben diese Teilgrundstücke nur Bestandteil des Mit-
eigentums ?
Ist am Ende vor dem Gesetz eine Miteigentümer- oder
Eigentümergesellschaft zu bilden, die im Grundbuch
einzutragen ist ?
Für eine sachliche Auskunft besten Dank.
Hallo,
Eigentum an Grundstücken kann man nur erlangen, wenn man im Grundbuch steht.
Mit „Privateigentum“ ist hier vermutlich Realeigentum gemeint, also eine eindeutige Zuordnung im Grundbuch dass Fläche X Eigentümer Y gehört. Dazu sind Teilungsvermessungen und notarielle Übertragungs- oder Aufteilungsverträge und ein Haufen Arbeit und entsprechende Mengen Geld nötig.
Einfacher geht es zwar durch eine Baulandumlegung nach dem Baugesetzbuch, nur ob die hier durchgeführt werden darf (ich nehme an, es gibt weder einen Bebauungsplan noch bauordnungswidrige „Zustände“ noch ein anderes öffentliches Interesse an der Aufteilung) liegt allein an der „Freizeitauslastung“ des örtlichen Umlegungsausschusses und dem guten Willen aller Beteiligten.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz, dann gibts’ne Teilungserlärung mit Sondernutzungsrechten und Gemeinschaftseigentum. Eigentümer bleiben hier aber wieder alle im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile. Auch die macht ein Notar (natürlich je nach Größe der Siedlung gegen erhebliches Entgelt). Die Folge davon wären dann ein „Haufen Eigentumswohnungen“.
p.s. was soll denn eine „Sparte“ sein ? 
Gruß vom
Schnabel
Hallo,
Eine Gemeinschaft (Sparte) hat über Jahre die von ihr
genutzten Grundstücke von den Eigentümern abgekauft.
Daraus ist nun gemeinschaftlich genutztes u.verwaltetes
Eigentum an den Grundstücken und geschaffenen Anlagen(Zaun
,Tore ,E-Versorgungsanlagen etc.)entstanden.
Da ein jeder dort auf den damals intern vermessenen
Parzellen sein Wochenendhaus stehen hat,sollen nun diese
Teilgrundstücke entsprechend den Kaufanteilen in
zugeordnetes Eigentum und die Nebenflächen u.- anlagen
in gemeinschaftliches Miteigentum umgewandelt werden.
Die Frage ist nun :
Sind diese (nicht amtlich vermessenen)Parzellen samt
Wochenendhaus dann Privateigentum (erklärtes Ziel)oder
bleiben diese Teilgrundstücke nur Bestandteil des Mit-
eigentums ?
Rein rechtlich scheint es sich um gemeinschaftliches Eigentum zu handeln. Da nach und nach gekauft wurde(?) sind es wahrscheinlich mehrere Grundstücke, die keinen Bezug zur tatsächlichen Nutzung aufweisen.
Ist am Ende vor dem Gesetz eine Miteigentümer- oder
Eigentümergesellschaft zu bilden, die im Grundbuch
einzutragen ist ?
Wie immer, es kommt darauf an. Was wollen die einzelnen Eigentümer? Möglichkeiten sehe ich mehrere, aber diese müssen nicht im Sinne der Eigentümer sein.
Wenn „aufgeteilt“ werden soll, dann gibt es keinen Weg, der am Notar vorbei führt. Bei diesem ist Rat für den speziellen Einzelfall einzuholen.
Die Aufteilung könnte auch davon abhängig sein, welche Genehmigungen es für die Erstellung von Gebäuden und Nutzung der Fläche gibt (bzw. nicht gibt).
Mehr als eine allgemeine Auskunft kann es hier nicht geben, da kommt zu viel auf den Einzelfall an. (Auf eine spezielle Frage könnte es natürlich auch hier eine spezielle Antwort geben.)
Gruß
Jörg Zabel