Hallo zusammen,
der Neugierige (N) erfährt von seinem Bekannten (B), der Gewerbetreibender ist, dass dieser in seinem Betriebsvermögen einen Pkw angesetzt hat. Da der Wagen mittlerweile abgeschrieben sei, sucht der B nun nach neuen Abschreibungsmöglichkeiten und bietet dem N den Wagen zum aktuellen Wert an.
Die Frau des B (F) bekommt hiervon Wind und teilt dem N mit, dass der Wagen nicht zu verkaufen sei. Schließlich würde der Wagen ihr gehören. Dies könnte sie durch Vorlage des Kfz-Briefs beweisen (eingetragen auf ihren Namen).
Der N fragt sich nun, wie der B den Pkw im Betriebsvermögen ausweisen und auch abschreiben kann, wenn das Eigentum doch bei der F liegt ? Dem N war bisher nur so etwas wie „Miteigentum“ im Zusammenhang mit Gebäuden bekannt.
Hat die Behandlung aus steuerlicher Sicht „Hand und Fuss“ ?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Stefan