Hallo,
ich habe wieder einmal eine Frage.
Also angenommen ein Miteigentümer einer Wohnungseigentumsgemeinschaft, die nur aus zwei Miteigentümern, mit gleichen Anteilen und Stimmrecht besteht,- baut ohne Baugenehmigung.
Das Bauamt erhält eine Anzeige und wendet sich an die Verwaltung, da sie die Wohnungseigentumsgemeinschaft gemeinsam in der Verantwortung sieht…
Was muss/ kann der nicht bauende Miteigentümer tun um nicht mit zur Verantwortung gezogen zu werden,- was hat die Verwaltung in diesem Fall für Möglichkeiten und vielleicht auch Verpflichtungen, wie kann/ muss sie reagieren?
für HIlfe und Tipps wäre ich sehr, sehr dankbar.
Danke!! Bürger 79