Mal angenommen in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft hat ein Mieter Stress mit seinem Vermieter, u. A. wegen der Stromabrechnung speziell der Nachtstromabrechnung.
ER spricht darauf einen anderen Wohnungseigentümer an, der ebenfalls im Haus wohnt. Ihm erscheinen die Kwh sehr hoch ob das denn möglich sein kann und wo er sich Hilfe in diesen Fragen holen kann.
Nun möchte der Miteigentümer des Vermieters gern helfen, hat aber bedenken, dass ihm das als Störung des Hausfriedens ausgelegt werden kann.
Kann es das? was könnten schlimmsten falls die Konsequenzen dieser HIlfe sein.
Dazu muss gesagt werden, dass der helfende Miteigentümer sehr wohl erkennen kann, dass da was nicht mit rechten Dingen zugehen kann? was tun?
das ist Unsinn und somit haben weder Mieter noch Eigentümer Konsequenzen zu befürchten, die über atmosphärische Störungen zwischen den Parteien hinausgehen.
„Die elektrische Anlage im Haus ist Schuld an meinen hohen Kosten.“
Höre ich jedes Jahr, wenn die Jahresrechnungen kommen, zu Hauf von erzürnten Mietern.
Vorzugsweise von denen, die frisch eingzogen sind und sich bislang nicht für einen Energieausweis interessiert haben…
Und ist in aller Regel natürlich NICHT zutreffend.