welche Rechte bzw. Moeglichkeiten hat jemand der einen Miteigentumsanteil an einer Immobilie ersteigert?
Kann mir vorstellen dass keiner der Miteigentuemer ohne Zustimmung des anderen das Objekt nutzen darf. Das wuerde bedeuten dass derjenige der das Objekt nutzen will einen Mietvertrag mit dem anderen abschliessen muss damit dieser ihm ein Nutzungsrecht einraeumt.
Liege ich mit dieser Annahme richtig?
Hat jemand Erfahrungen mit solchen Konstellationen? Welche Probleme koennten auftreten?
Hallo,
was duerfen wir uns zum Beantworten unter ‚Miteigentumsanteil‘ und ‚Immobilie‘ vorstellen?
Einen von mehreren Parkplaetzen oder einen ideellen Anteil?
Eine Wohnung in einem Haus mit 10 Wohnungen? Eine halbe solche Wohnung?
Einen Anteil an einem Einfamilienhaus?
Gruss Helmut
es geht mir gar nicht um einen bestimmten Fall sondern allgemein um eine Immobilie die nicht einfach zum Teil genutzt werden kann, also z.B. ein Einfamilienhaus, eine Garage, ein Kellerabteil…
es geht mir gar nicht um einen bestimmten Fall sondern
allgemein um eine Immobilie die nicht einfach zum Teil genutzt
werden kann, also z.B. ein Einfamilienhaus, eine Garage, ein
Kellerabteil…
Meines Wissens nach kann man von so etwas keine Anteile ersteigern.
Wenn man einen Miteigentumsanteil einer Immobilie ersteigern will, setzt das voraus, dass diese in Anteile aufgeteilt ist und es eine Teilungserklärung gibt. Die gibt es nur, wenn jeder Teil auch eigenständig nutzbar ist.
Deshalb kommt es bei Uneinigkeiten der Eigentümer einer nicht geteilten Immobilie auch zu Versteigerungen zur Aufhebung der Gemeinschaft - eben weil der Einzelne mit seinem Anteil nichts anfangen kann, solange er sich nicht mit dem oder den anderen Eigentümern einigt.
ich glaube die Teilungsversteigerung ist etwas anderes: Soweit ich weiss wird diese betrieben um eine Immobilie im ganzen zu verkaufen (der Erloes wird lediglich geteilt).
Mir aber geht es um den Fall dass eine Immobilie nicht komplett sondern lediglich ein Miteigentumsanteil (z.B. eines Einfamilienhauses) versteigert wird.
M.E. wuerde das so laufen: Wenn der Eigentuemer der anderen Haelfte nicht die angebotene Haelfte ersteigert gibt es praktisch 2 Eigentuemer. Einer von beiden kann die Teilungsversteigerung beantragen und das Objekt wird im ganzen versteigert.
Mir aber geht es um den Fall dass eine Immobilie nicht
komplett sondern lediglich ein Miteigentumsanteil (z.B. eines
Einfamilienhauses) versteigert wird.
Ein Miteigentumsanteil kann nur dann versteigert werden, wenn das Objekt in Eigentumsanteile aufgeteilt ist.
Bei einem Einfamilienhaus ist das normalerweise nicht der Fall. Da gibt es zwar auch mehrere Eigentümer, aber die sind zu jeweils 50% Eigentümer des gesamten Objektes, während bei einem aufgeteilten Objekt das jeweilige Miteigentum zu 100% im Eigentum eines Eigentümers steht (ihm gehört die betreffende Wohnung ganz).
Bei den öfter angebotenen Miteigentumsanteilen handelt es sich in der Regel um ETW.