Hallo,
welche Rechte bzw. Moeglichkeiten hat jemand der einen Miteigentumsanteil an einer Immobilie ersteigert?
Kann mir vorstellen dass keiner der Miteigentuemer ohne Zustimmung des anderen das Objekt nutzen darf. Das wuerde bedeuten dass derjenige der das Objekt nutzen will einen Mietvertrag mit dem anderen abschliessen muss damit dieser ihm ein Nutzungsrecht einraeumt.
Liege ich mit dieser Annahme richtig?
Hat jemand Erfahrungen mit solchen Konstellationen? Welche Probleme koennten auftreten?
Gruss und Dank
Desperado