Miteigentumsanteile bei Grundstücksteile

Hallo liebe Experten

Ich habe da eine Frage: Zur Sachlage: Ein Grundstück mit 808qm, 3 Miteigentümer mit verschiedenen Sondernutzungsrechten, etc. Das Grundstück soll nun geteilt werden. Meinem Verständnis nach müsste es doch so sein, dass die im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteile den Anteilen an dem Grundstück entsprechen, also ohne Rücksicht auf Sondernutzungsrechten oder ähnlichem. Auf einem der beiden, zukünftigen (neu-geteilten) Grundstückshälfte leben 2 Eigentümer (360 und 177 von 1000stel), auf dem anderen ein einzelner Eigentümer.
Ist es bei der Teilung dann nicht so, dass den 2 Eigentümer 537 Teile von 1000stel, also 434qm des Gesamtgrundstücks zustehen??

Vielen Dank für Eure Antworten

Hallo,

da kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen. Bin kein Mathematiker.

Mfg

Danke. Das mit der Mathematik traue ich mir noch zu :smile:
Meine Frage ist bezüglich des Eigentumsanteil des Grundstücks bei Teilung gerichtet. Sind die Anteile gemäß Grundbuch, also meine Angaben oben maßgebend bei der Aufteilung, oder sind es vielmehr wie die Nutzungsrechte die entscheiden wie viel qm den Parteien zustehen?
Wie wird so etwas gemeinhin geregelt?

Sorry falls ich zu Beginn nicht ganz eindeutig gefragt hatte.

Hallo, jetzt verstehe ich es. Also immer die Eigentumsanteile des Grundstückes zählen, nicht die Nutzungsrechte.
Hoffe das ich helfen konnte

Mfg

Sorry, da kann ich derzeit nicht weiter helfen.

Die Sondernutzungen und evtl. Restriktionen sind m.E. zu wenig beschrieben.

GRuss
Anb

Hallo,

rein rechnerisch richtig.

Ob es so einfach durchführbar ist, kann aber noch von anderen Faktoren abhängen: Z. B. wenn auf dem einen „neuen“ Grundstück Altlasten oder sonstige Beeinträchtigungen liegen, ist normalerweise niemand bereit, diesen Teil ohne entsprechenden Ausgleich zu übernehmen und dem anderen den unbelasteten Teil zu überlassen.

Viele Grüße

Günter

Hallo,

die Antwort ist richtig. Das Sondernutzungsrecht schränkt die Miteigentumsanteile nicht ein. Grundlage ist neben dem Grundbuch auch der jeweilige Aufteilungsplan.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Sorry, aber da kann ich so nicht beantworten

Konnte Ihre Frage leider erst jetzt lesen. Sie ist sicher bereits beantwortet worden. Wenn nicht, dann schreiben Sie an mich.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.Gintemann

Hallo,

leider kann ich hierzu keine Antwort geben.

Grüße

Hallo Steffl,

bei Wohn- und Teileigentum kenne ich mich leider nicht besonders aus. Sorry, daß ich nicht helfen kann.

Freundliche Grüße
Monika