Miteigentumsanteile eines Hobbyraumes ?

Hallo zusammen,

angenommen in einem Mehrfamilienhaus ist im UG ein abschließbarer Hobbyraum, der nicht als Wohnung genutzt werden darf, aber in der Teilungserklärung eine eigene Einheit ist und auch eigene, gezählte Versorgungsanschlüsse hat.
Da dieser Raum aber explizit nicht als Wohnraum genutzt werden darf, ist es dann rechtmäßig, wenn er entsprechend seiner Quadratmeterzahl die entsprechenden Miteigentumsanteile hat (z.B. 42/1.000) genauso wie alle Wohnungen des Hauses, bei denen die Miteigentumsanteile aus den jeweiligen Quadratmeter-Wohnflächen berechnet wurden?
Oder müßte das bei diesem Hobbyraum evtl. nur die Hälfte an Eigentumsanteile sein, da es sich ja quasi um „minderwertigere“ Nutzfläche und nicht um „wertvolle“ Wohnfläche handelt?
Gibt es dazu einen Gesetzestext oder eine Info zum Nachlesen?
Wer von Euch Erfahrung mit solch einem Fall?
Herzlichen Dank im voraus!
Viele Grüße
Pit

Hallo!

Man ist doch an ALLEN gemeinschaftlichen Kosten für das Haus entsprechnd seines Eigentumsanteil beteiligt.
An den Kosten für Gartenpflege,Winterdienst,Treppenreinigung und eben auch an den Heizkosten eines Gemeinschaftsraumes.
Wieso will und sollte man hier Abstriche machen,wer sollte es denn sonst zahlen,wenn nicht die Eigentümer ?
Wer den Raum nutzt,hat doch die Gemeinschaft einmal bestimmt,oder etwa nicht ?
Werkelt hier nur ein Eigentümer drin ? Dann wäre es aber wirklich fast dreist,die Gemeinschaft dafür zahlen zu lassen.
Es sei denn,er ist zwar allein,aber es könnten(dürften) auch andere ihn jederzeit nutzen,machen es nur nicht,weil sie keine Bedarf haben.
Dann soll die Gemeinschaft eben etwas anderes beschließen.

mfG
duck313