Hallo zusammen,
angenommen in einem Mehrfamilienhaus ist im UG ein abschließbarer Hobbyraum, der nicht als Wohnung genutzt werden darf, aber in der Teilungserklärung eine eigene Einheit ist und auch eigene, gezählte Versorgungsanschlüsse hat.
Da dieser Raum aber explizit nicht als Wohnraum genutzt werden darf, ist es dann rechtmäßig, wenn er entsprechend seiner Quadratmeterzahl die entsprechenden Miteigentumsanteile hat (z.B. 42/1.000) genauso wie alle Wohnungen des Hauses, bei denen die Miteigentumsanteile aus den jeweiligen Quadratmeter-Wohnflächen berechnet wurden?
Oder müßte das bei diesem Hobbyraum evtl. nur die Hälfte an Eigentumsanteile sein, da es sich ja quasi um „minderwertigere“ Nutzfläche und nicht um „wertvolle“ Wohnfläche handelt?
Gibt es dazu einen Gesetzestext oder eine Info zum Nachlesen?
Wer von Euch Erfahrung mit solch einem Fall?
Herzlichen Dank im voraus!
Viele Grüße
Pit