Miteigentumsanteile/Stimmrecht

Hallo ,

in einer Eigentümergemeinschaft hat laut Gesetz jeder Wohnungseigentümer gleiches Stimmrecht , egal wieviele Anteile er besitzt .Wie verhält es sich aber wenn ein Eigentümer eben keine Wohnung sondern nur z.B. Garagen besitzen würde ?
Hat dieser dann auch gleiches Stimmrecht ? Es ist ja immer nur von Wohnungseigentümern die Rede .Konnte beim Stöbern leider keine Antwort finden. Hoffe jetzt mal auf das Wissen der Board user .

Gruß

Marc

Hallo,

es geht also um Wohneigentum. Hier darf man nicht „Wohnung“ zwingend mit „zum wohnen“ verstehen. Nach § 8 WEG kann auch für „nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen“ ein Miteigentumsanteil am Grundstück eingeräumt werden. Insoweit wird der Garageneigentümer dann stimmberechtigt sein, wenn er selbständiger Miteigentümer ist, also Wohnungsgrundbuch hat.

Mfg vom

showbee