Hallo ,
in einer Eigentümergemeinschaft hat laut Gesetz jeder Wohnungseigentümer gleiches Stimmrecht , egal wieviele Anteile er besitzt .Wie verhält es sich aber wenn ein Eigentümer eben keine Wohnung sondern nur z.B. Garagen besitzen würde ?
Hat dieser dann auch gleiches Stimmrecht ? Es ist ja immer nur von Wohnungseigentümern die Rede .Konnte beim Stöbern leider keine Antwort finden. Hoffe jetzt mal auf das Wissen der Board user .
Gruß
Marc