Miteminderung durch fehlerhaften Türeinbau

Hallo ihr Lieben,

seit Februar wohne ich mit meiner Mitbewohnerin in einem Altbau mit zwei Zimmern, Bad, Küche und Balkon. Als wir eingezogen sind, haben wir festgestellt, dass beinahe alle Türen schon extrem verzogen sind, da sie wahrscheinlich auch bereits 70 Jahre und älter sind. Hauptsächlich sind das Bad und die Zimmertür meiner MItbewohnerin betroffen, obwohl sich die Küchentür gar nicht und die Haustür in den Flur (Einfachverglasung) nur schwer schließen lassen. Wir haben das umgehend unserer Vermieterin (97) gemeldet, die „ihre“ Handwerker geschickt hat. Diese kamen dann auch und meinten, dass man an den Türen schleifen müsste, was sie auch getan haben. Das Ergebnis war, dass bei beiden Türen breite Schlitze entstanden sind. Vorher konnte man „nur“ an den oberen Enden von außen ins Zimmer schauen, nun von oben und unten. Dass die Türen total verzogen waren, konnte man sogar als Laie sehen und auch, dass hier kein Schleifen mehr half.
Nach dieser „tollen“ Arbeit, haben wir gleich wieder die Vermieterin kontaktiert, die darüber ebenso sauer war, wie wir. Anfang Juni wurden nun neue Türen bestellt (vorläufig für das andere Zimmer und das Bad), die letzte Woche ENDLICH gekommen sind. Ich war leider an diesem Tag nicht da, meine MItbewohnerin hingegen schon.
Die neuen Türen sind wirklich sehr schön und entsprechen Normtüren. Der Handwerker hatte ausgemessen, dass die neuen Türrahmen niedriger und ein wenig breiter wären, was noch angepasst werden müsste. Als ich abends nach Hause kam (meine MItbewohnerin war unterwegs), hat mich beinahe der Schlag getroffen. DIe Handwerker haben a) nichts (!) abgedeckt, die ganze Wohnung war völlig eingestaubt und b)ist über den neuen Türrahmen bis hin zum alten Türsturz aus Holz ein mindestens 10cm hohes und über die breite der Tür reichendes Loch, durch das man ins Bad und ins Zimmer schauen könnte, wenn man denn groß genug wäre. Da wir in den letzten Tagen geheizt haben, ist natürlich die Wärme aus dem Zimmer verschwunden.
Unsere Vermieterin scheint nicht zu Hause zu sein und der Handwerker erklärte meiner Mitbewohnerin am Telefon, als diese sich beschwert hatte, dass sie ihm nicht vorzuschreiben hätte, wie er seine Arbeit zu erledigen hätte und dass wir ja nun auch so lange mit kaputten Türen gelebt hätten, so dass es nicht darauf ankommen würde, noch eine Woche zu warten. (Hintergrund hierzu ist, dass wir ab dem 18.10. neue Rohre in einem kleinen Räumchen erneuert bekommen, wo anschließend ebenfalls die Wand neu verputzt werden muss. Da meinte der Handwerker, dass sie alles zusammen machen würden.)
Ich habe mich hierüber total aufgeregt, zumal meine Mitbewohnerin im Zimmer am PC saß und ihr niemand sagte, dass sie etwas abdecken sollte, bzw. die Handwerker keine Planen etc. dabei hatten. Beim letzten Mal tropfte bereits Lack für die Türen auf die alten Holzdielen, da diese noch nicht einmal mit Zeitungen abgedeckt wurden.

Nun ist meine Frage, was ich hierbei machen kann. Ich möchte nicht, dass dieser unfähige Handwerker so mit seiner Arbeit heil davon kommt. Ich wette, er hat der Vermieterin eine horrende Rechnung geschrieben (die letzte fürs Abschleifen war wohl ebenfalls sehr hoch) und vor allem haben wir uns nun selber etwas in die Lücken gestopft, damit wir nicht ins Zimmer schauen können. Wenn die Türen doch von einem Fachmann ausgemessen werden, muss dieser doch auch die Löcher schließen, oder?!?! Auch beinahe eine Woche nach den Arbeiten ist noch überall Staub. Meine neue Jacke, die im Flur hängt, ist völlig eingestaubt (240,-€, das Etikett hängt sogar noch dran) und niemand hat darauf hingewiesen, dass etwas entfernt werden müsste.

Habt ihr vielleicht ein paar Hilfreiche Tipps für mich?

Vielen Dank!!!

Leider bin ich bei Rechtsfragen überfragt.

An Ihrer Stelle würde ich die Sachlage so der Vermieterin schildern und Sie darauf hinweisen, dass für die Zeit der Renovierung eine Mietminderung angemessen ist.

Ich empfehle, so vorsichtig vorzugehen und erst Mal abzuwarten, wie sie reagiert. Wenn Sie einsichtig ist, wird sie darauf reagieren und Euch entgegen kommen!

Viel Erfolg!

Hallo Katrin,

Dein Problem ist wohl eher etwas für jemanden der sich mit Mietrecht auskennt, als ein Handwerker. Manche Arbeiten stauben natürlich, aber abdecken hilft natürlich. Die Blenden über den Türen kann man erst genau abmessen, wenn die Türen eingebaut sind, aber dies könnte natürlich auch direkt im Anschluss passieren, oder man verschließt es erst einmal „provisorisch“. Wegen der Verunreinigung könnte man vielleicht dem Handwerker eine Rechnung fürs reinigen stellen, dies würde ich aber mit der Vermieterin absprechen. Vielleicht könntet ihr Euch in Zukunft, nach Absprache mit der Eigentümerin, selbst um einen Handwerker eures Vertraues bemühen.

Wünsche Euch alles Gute.

Sajid

Vielen Dank schon einmal für die Rückmeldungen.
Dass die Arbeiten nicht ohne Staub auskommen, ist ja auch klar. Nur finde ich es nicht in Ordnung, wenn nichts abgedeckt wird, außer einer Filzplatte für den Boden, auf die die dicken Brocken gefallen sind. Da meine Mitbewohnerin in dem Zimmer lebt und ihr Bett etc. dort stehen hat, sollte jedoch mindestens dieses von den Handwerkern abgedeckt werden, oder?!

Das Problem ist auch, dass unsere Vermieterin den Handwerker seit Kindesbeinen an kennt und ausschließlich ihn becshäftigt. Das letzte Mal hat sie ihm auch ihre Meinung von der Arbeit gesagt, dieses Mal erreiche ich sie ja leider nicht.

Ich habe in jedem Fall Fotos von den Türen gemacht, damit wir eine Mietminderung, oder was auch immer geltend machen können. Die Aussage „sie haben ja schon so lange mit den kaputten Türen leben können, jetzt können Sie auch noch eine Woche warten“, finde ich jedoch total unverschämt. Zumal es 14 Tage sind und noch nicht einmal provisorisch etwas unternommen wurde. Ich denke, den Füllschaum kann man auch noch schnell reinsprühen, oder? Die Maße waren übrigens bekannt, er hatte ja schon vor der Bestellung der Türen darauf hingewiesen, dass die Rahmen niedriger und breiter würden als bisher…

Hallo,

zuerst sollten Sie nur noch die Betriebskosten zahlen. Alles andere auf einem Extra-Konto bereit halten.
Von den ganzen Schäden Bilder machen. Ich nehme mal an, dass es nicht von Anfang an gemacht wurde. Das wäre schade. Sollte man immer tun.
Jetzt SCHRIFTLICH der Vermieterin anzeigen, dass Sie die Miete mindern und die Mängel aufzählen. Auch schildern, was bisher gemacht bzw. gepfuscht wurde.
Sie sollten, wenn Sie die Anschrift und den Namen der Handwerker haben sich an die Handwerkskammer wenden. Die wissen, ob diese Handwerker dort gemeldet sind. Ob schon mehrere Klagen gekommen sind. Auch der Vermietern nach der Handwerksrechnung fragen. Mit 97 Jahren wird Sie sicherlich Hilfe brauchen. Man kann sich auch beim Finanzamt erkundigen, ob die MwSt. bezahlt wurde. Ich habe den Eindruck, dass die Handwerker schwarz arbeiten.
Auf jeden Fall diese Handwerker nichts mehr machen lassen. Die Vermieterin sollte sich neue suchen, die auch ordnungsgemäss bei der Handwerkskammer angemeldet sind.

Gruss.

Hallo, da muss sich der Vermieter kümmern.
Gruß
JB

Hallo Katrin,
Natürlich muss eine Tür so eingebaut werden, dass sie alle Funktionen einer Tür erfüllt. Egal ob alte , dicke oder hohe Tür bzw. Rahmen. Auch Nebenarbeiten die dadurch anfallen müssen gemacht werden.
Sonst kein Geld.
Zum Abdecken, man weiß doch wenn Handwerker kommen, das es immer Staub und Schmutz gibt!!! Also Abdecken hättet ihr auch machen können. Klar als guter Handwerker hat man etwas dabei und sagt den Kunden vorher Bescheid. Aber das waren wohl keine Handwerker.
Nie Stundenzettel oder ähnliches unterschreiben, wenn Arbeit nicht fertig ist. Oder darauf hinweisen.
Einen kleinen Teil, kann man als Reinigung in RG stellen. Angemessen!!!
MfG

Hallo.
Ganz kurz .
Verbraucherschutz Zentrale ,Mieterbund oder Anwalt .Mit Bilder Schaden dokumentieren , Frist ( 2 Wochen ) für Vermieter und Handwerker setzen , höhe Entschädigung fest liegen .Musterbriefe finden Sie bei Verbraucherschutz Zentrale .
Gruß.

hallo,
also bei deinem abenteuerlichen kleinem vortrag,kann ich nur eins sagen DMS =Deutscher Mieterschutz Bund !!!
Das geht ja mal gar nicht!!!

Hallo Katrin,
alles Photografieren und auch zeitlich festhalten. Der Vermieterin die Sachlage mitteilen. Im schlimmsten Fall mit Mietminderung drohen. Die Vermieterin bzw. die Handwerker dürfen 3 mal nachbessern. Erst dann kann man rechtlich was machen.
Gruß

Hallo Katrin,

da hilft nur eines und das ist der Mieterbund. Solltest du kein Mitglied sein so kontaktier einen Anwalt für Mietrecht. Der ereicht mehr wie Du bei Deiner Vermieterin.

MfG
unverkennbar

Hallo, das ist ja echt ärgerlich! Nur denke ich das allein die Vermieterin da was machen kann. Wenn überhaupt! Ich hätte den Chef der Firma bestellt,um ihm zu zeigen, zu was seine Leute in der Lage sind.Ich kann euch nur raten, deckt eure Möbel selber ab. Der Handwerker würde mein Haus nicht mehr betreten. Aber das muß die Auftraggeberin natürlich entscheiden.
VG

Sorry…

ich war die letzten Wochen außer Gefecht gesetzt und konnte nicht Antworten.

Wenn noch Bedarf besteht… Bitte melden

mfg
A.Ferlau