Schönen guten Tag!
Folgender Sachverhalt:
2 Geschwister (H,C,X) sind Erbgemeinschaft und es gibt eine Eigentumswohnung, die laut Testament liquidiert und dann auf alle drei Erben aufgeteilt werden soll.
Der Kaufvertrag ist bereits aufgesetzt und es gibt eine Käuferin, allerdings weigert sich jetzt X den Vertrag zu unterschreiben.
Zur Unterschrift wäre X nur dann bereit, wenn festgehalten wird, dass der Verkaufserlös anschließend auf ein gesperrtes Konto überwiesen wird, auf das die Erben nur gemeinsam Zugriff haben.
H und C können dies nicht akzeptieren, da X durch ihr Verhalten bereits deutlich gemacht hat, dass sie dafür sorgen werde dass H und C niemals Zugriff auf dieses Konto, also ihre Erbanteile, erlangen würden (bei gemeinsamer Kontovollmacht würde sich X also quer stellen, damit niemand an das Geld kommt, auch wenn sie dann selbst nicht herankommt).
Nun handelt es sich bei der Liquidation ja aber wohl um eine „Ordnungsmäßige Verwaltung“, zu deren Mitwirkung X verpflichtet ist.
Kann sie daher tatsächlich Bedingungen bezügl. des Kontos für den Verkaufserlös an ihre Unterschrift auf dem Kaufvertrag knüpfen?
Oder kann die Unterschrift *ohne die von ihr geforderte Bedingung* eingeklagt werden?
Und gibt es vielleicht eine Möglichkeit, dass das Geld auf ein gesperrets Konto kommt, auf das von den Erben nicht zugegriffen werden kann, von dem aber von höherer Stelle das Geld aufgeteilt wird an die Erben?
Oder gibt es sonst irgendeine Möglichkeit die Wohnung verkauft zu bekommen und Wertminderung durch Teilungsversteigerung zu umgehen??
Es ist klar, dass X nur versucht C und H ihren Anteil vorenthalten zu lassen. X hat bereits sehr viel Geld erhalten, will jedoch unbedingt mehr als ihr zusteht und daher das Konto sperren, sodass sie H und C erpressen kann, dass diese ihre Anteile nur bekommen können, wenn sie X die übertriebene von ihr geforderte Summe zugestehen. Dies soll möhlichst vermieden werden.
Da X aber grundsätzlich mit der Liquidation einverstanden ist - eine Teilungsversteigerung der Wohnung also eigentlich nicht notwendig wäre und nur Wertverlust bedeuten würde-, fragt sich ob es überhaupt rechtens und möglich ist, dass sie ihre Mitwirkung an ihre Forderung nach einer Sperrung des Nachlasskontos knüpft, oder ob diese Forderung übergangen werden und X zur Unterschrift des Vertrages „gezwungen“ werden kann, sodass H und C später auch Zugriff auf ihre Anteile haben.
(C hatte X bereits vorgeschlagen, einen von X erwünschten Betrag vom Verkaufserlös auf ein gesperrtes Konto zu legen, um anschließend zu verhandeln, wieviel davon X nun einvernehmlich zugestanden wird, X war jedoch nicht im Stande (oder nicht gewillt?), einen Betrag zu beziffern und will einfach den kompletten Nachlass sperren lassen, wie gesagt, damit sie dann H und C erpressen kann)
Vielen Dank im Vorraus!!