Miterbe spielt Psychokrieg

Die Brüder A und B haben ein Haus zu je 50% von ihren Eltern geerbt. Seit vielen Jahren bestehen Geldstreitigkeiten/Neid zwischen den beiden, weil A durch viel Arbeit gut verdient, B dagegen nicht viel - es aber auch nicht einsieht, mehr zu arbeiten, er geht lieber ins Schwimmbad oder macht Urlaub. B will das Haus auf jeden Fall zu Geld machen und drängt A, einen Immobilienmakler einzuschalten, dem A zögernd nachgibt und einen Makler einschaltet. Einen Verkauf an A lehnt B ab, ausserdem würde A ungern sein Geld B geben: B spricht immer wieder vom großen Urlaub in der Karibik, denn er hat ja „groß geerbt“, wie er vor gemeinsamen Freunden tönt. [B würde öfter auch A gegenüber betonen, dass er dies nun mit dem Geld von A machen würde und dieser müsse nun das Haus abbezahlen und daran arbeiten während B in Urlaub fährt (diese Einstellug von B bestätigen auch gemeinsame Freunde, dies ist also keine Übertreibung!)]
Einen Hausgutachter lehnt B ab, er wisse, wieviel das Haus wert sei.
Hauptsächlich A und seine Frau pflegen das Haus, damit es nicht verfällt (Aussenanlagen/Garten, Heizung, Wartungsarbeiten), so wie sie sich auf vorher schon fast allein um die kranke Mutter gekümmert hatten, die noch im Haus lebte.

Nach einem Jahr - der Immobilienmakler hat schon ein paar Interessenten mitgebracht und der Preis ist um 12% gesunken - überlegt sich A wieder, doch das Haus von B zu kaufen: er hängt einfach an dem Haus und möchte mit seiner Frau einziehen.
Er bietet B mehrfach an, das Haus zu kaufen, schlussendlich dieselbe Höhe, den bereits Interesseten geboten hatten (B hatte zu dem Betrag mündlich eingewilligt, die Interessenten waren aber wieder abgesprungen). B willigt telefonisch ein und meint, man solle sich einmal persönlich dazu besprechen und den Makler zum nächstmöglichen Termin kündgen.
Eine Woche später - das Gespräch hat noch nicht stattgefunden und der Maklervertrag konnte qua Frist noch nicht gekündigt werden - meint B vor gemeinsamen Freunden (A und seine Frau sitzen dabei), A müsse mal „seinen“ Makler anrufen, der Preis müsse im Internet wieder um zehntausend angehoben werden. Jeden Tag stehe ein Doofer auf, der das Haus für einen hohen Preis kaufen würde, dieser müsse nur gefunden werden.

A und seine Frau sind fassungslos, auch als B wieder zwei Wochen später in einem gemeinsamen Gespräch zwischen A und B nebenbei meint, man könne ja bei der Immobilien- und Geldkrise abwarten, bis die Preise wieder steigen: er habe ja Zeit.
Dass

  1. die Immobilie von Tag zu Tag weniger wert ist, weil sie verfällt und im Internet zum „Ladenhüter“ wird bei dem sich potentielle Käufer wundern, warum es denn immer noch nicht gekauft wurde und
  2. der Zinsverlust, der damit einhergeht, enorm ist (wenn das Geld auf der Bank wäre, würde es rd. 300€/Monat an Zinsen abwerfen, und das bei den momentan sehr niedrigen Zinsen) ist für ihn irrelevant/sieht er nicht. Denn der Preis für das Haus werde ja wieder steigen: man müsse nur einen Doofen finden und auf ihn warten. Wie gesagt, er habe ja Zeit. (!Dieser Zustand ist leider keine Karikatur!)
    Hauspflege? Irrelevant: A macht es ja.
    Er scheint die Machtposition, die er nun über A hat, richtiggehend zu geniessen, um ihn immer wieder hinzuhalten und weiter zu zermürben.

Nun zu den Fragen:

  • Was kann A tun, um das Haus zu bekommen, ohne „vor die Hunde“ zu gehen und einen völlig ungerechtfertigten Preis für das Haus zu zahlen? So wie A das sieht, wird B immer arroganter, denn mit dem „Doofen“ war eindeutig A gemeint.

  • Auch wenn bspw. Öl für das Haus gekauft werden muss, meint B, nicht die 50% davon zahlen zu müssen: A habe ja Geld um dies zu kaufen, B dagegen nicht. Ist so etwas von B einklagbar, um zu verhindern, dass im Winter Rohre platzen und der Wert des Hauses dadurch noch weiter fällt?

A ist bereits am überlegen, nun B gegenüber zu betonen, dass er seinen Hausanteil nun gar nicht mehr verkaufen werde - mal sehen, wer den längeren Atem habe.
Eine weitere Überlegung wäre, einfach in das Haus einzuziehen, (A und Frau zahlen für die z.Zt. bewohnte Wohnung Miete und haben so einen doppelten finanziellen Verlust). Das wäre aber nicht gerade „die feine Art“ und würde sich in einen weiteren Psychokrieg ausweiten.

  • Wäre dann an den Bruder Miete fällig? Dafür dass „sein“ Haus erhalten und gepflegt wird?

Wie bereits gesagt: A wäre bereit, einen angemessenen Preis für die Haushälfte von B zu zahlen, aber eben keinen Phantasiepreis.

Ja, dieser Fall ist recht kompliziert, aber hat jemand vielleicht eine Idee oder einen Ratschlag? A und seine schwangere Frau wissen nicht mehr weiter…

Moin,

eine nicht risikofreie Variante wäre, eine Zwangsversteigerung anzuleiern.

Gandalf

Moin Gandalf,

eine nicht risikofreie Variante wäre, eine Zwangsversteigerung
anzuleiern.

Danke!
Aber wie wäre das denn praktisch durchführbar?
Bei einer Teilungsversteigerung kann man ja nur seinen eigenen Teil versteigern und damit zu (wahrscheinlich wenig) Geld machen, B will aber möglichst viel herausbekommen und wird dies dadurch nicht machen (Er hat ja Zeit …).
Aber bei einer Zwangsversteigerung?
Muss so etwas nicht von einer Bank angeleiert werden bei Schulden?
Das Haus ist schuldenfrei.

Grüße
milvusjessy

Zwangsversteigerung zur Teilung der Gemeinschaft.
Man hat nicht ein genau definierten Teil des Hauses, sondern 50% des Ganzen. Jeder der Erbengemeinschaft kann die Zwangsversteigerung einleiten.

vnA

Eigentlich hatten A und Frau ja gehofft, eine weniger drastische Maßnahme als die Teilungsversteigerung zu finden… vor allem weil das der endgültige Bruch wäre zwischen den beiden.
Das Problem ist zusätzlich, dass A und B noch ein anderes, großes Gartengrundstück (kl. Weinberg) in gemeinsamen Besitz seit Jung-Erwachsentum haben, das sie gemeinsam (naja, eigentlich auch hier mehr A als B) bewirtschaften, und Sprüche und Spitzen werden nach einer Teilungsversteigerung und ggf. subjektiver „Übervorteilung“ aus B-Sicht natürlich erst recht kommen… Es ist eigentlich vor allem mentaler Stress, dem vor allem A ständig ausgesetzt ist und sein wird…
Auch wenn seine Frau, nichts dagegen hätte, wenn die beiden (A und Frau) einfach alles verkaufen und ganz woanders hinziehen würde: A hängt nunmal an der Gegend, die ist aber leider nicht ohne B und seine Sticheleien zu haben.

Gibt es wirklich nichts anderes mehr?

Beste Grüße
milvusjessy

Wasch mich, aber mache mich nicht nass, wird es nicht wirklich geben.

vnA

Hi,

ausserdem würde A ungern sein Geld B geben: B spricht immer
wieder vom großen Urlaub in der Karibik, denn er hat ja „groß
geerbt“, wie er vor gemeinsamen Freunden tönt. [B würde öfter auch A gegenüber betonen, dass er dies nun mit dem Geld von A machen würde und dieser müsse nun das Haus abbezahlen und daran arbeiten während B in Urlaub fährt (diese Einstellug von B bestätigen auch gemeinsame Freunde, dies ist also keine Übertreibung!)]

zunächsteinmal: A sollte sich frei davon machen, was B mit dem zu erwartenden Geld macht. Es bringt niemanden etwas darüber nachzudenken, ob B mit der Kohle von A in Urlaub fährt. Das Haus gehört Beiden, jeder kann mit dem Erlös machen was er möchte. Würde man die Haushälfte einem Fremden abkaufen, wäre es ja auch egal, was dieser mit dem Geld macht. Solche Dingen setzen einem nur emotional zu, bringen aber nur Frust.

Einen Hausgutachter lehnt B ab, er wisse, wieviel das Haus
wert sei.

Kenne ich, mein Schwager ist nicht zufällig B? Fragt doch einmal bei einer Bank nach, diese nehmen oftmals relativ günstig Immobilienbewertungen durch. Wir haben 2004 ca. 180,00 € bezahlt.

Hauptsächlich A und seine Frau pflegen das Haus, damit es
nicht verfällt (Aussenanlagen/Garten, Heizung,
Wartungsarbeiten), so wie sie sich auf vorher schon fast
allein um die kranke Mutter gekümmert hatten, die noch im Haus
lebte.

Kenne ich…

Nach einem Jahr - der Immobilienmakler hat schon ein paar
Interessenten mitgebracht und der Preis ist um 12% gesunken -
überlegt sich A wieder, doch das Haus von B zu kaufen: er
hängt einfach an dem Haus und möchte mit seiner Frau
einziehen.

Das sollte man B gegenüber bitte nicht zu deutlich machen.

Hauspflege? Irrelevant: A macht es ja.

Dann sollte A das für eine Zeit eben nicht machen.

Er scheint die Machtposition, die er nun über A hat,
richtiggehend zu geniessen, um ihn immer wieder hinzuhalten
und weiter zu zermürben.

Zu diesem Spiel gehören immer 2, einer der Macht und einer der es mit sich machen läßt.

Nun zu den Fragen:

  • Was kann A tun, um das Haus zu bekommen, ohne „vor die
    Hunde“ zu gehen und einen völlig ungerechtfertigten Preis für
    das Haus zu zahlen?

Wie schon vorgeschlagen, eine Teilungsversteigerung beantragen. Man könnte vorab B fragen, was er sich denn nun für einen Preis vorstellt, sich selbst hinterfragen ob man bereit ist für diesen Preis zu kaufen. Falls nicht dem B eben mitteilen, daß man nicht bereit ist diesen Preis zu bezahlen und um weiteren Werteverfall vorzubeugen nun eben eine Teilungsversteigerung beantragen wird.

So wie A das sieht, wird B immer
arroganter, denn mit dem „Doofen“ war eindeutig A gemeint.

A bezieht es auf sich, ich als neutraler Aussenstehender würde das aber nicht so sehen.

  • Auch wenn bspw. Öl für das Haus gekauft werden muss, meint
    B, nicht die 50% davon zahlen zu müssen: A habe ja Geld um
    dies zu kaufen, B dagegen nicht. Ist so etwas von B
    einklagbar, um zu verhindern, dass im Winter Rohre platzen und
    der Wert des Hauses dadurch noch weiter fällt?

Beide müssen die Kosten gemeinsam tragen, sofern sie notwendig sind. Einklagen kann man viel, aber wenn von B nichts zu holen ist…

Ich würde diese Frage unter Einhaltung der Faq 1129 nochmal im Brett Allgemeine Rechtsfragen stellen.

A ist bereits am überlegen, nun B gegenüber zu betonen, dass
er seinen Hausanteil nun gar nicht mehr verkaufen werde - mal
sehen, wer den längeren Atem habe.

Versuch macht kluch…

Eine weitere Überlegung wäre, einfach in das Haus einzuziehen,
(A und Frau zahlen für die z.Zt. bewohnte Wohnung Miete und
haben so einen doppelten finanziellen Verlust).

Warum doppelten Verlust? Einfach einziehen geht meines Wissens nicht, aber auch das wäre eine Frage für das Rechtsbrett.

  • Wäre dann an den Bruder Miete fällig?

Vermutlich ja, zumindest für die Hälfte des Bruders.

Dafür dass „sein“ Haus
erhalten und gepflegt wird?

Zum einen ist es ja das Haus von A und B und nicht von B alleine. Zum anderen erhaltet und pflegt A die derzeitig bewohnte Mietwohnung auch bzw. trägt durch die Mietzahlung zum Erhalt bei. Solche Nebenkriegsschauplätze sollte man nicht aufmachen, das bringt nichts und verhärtet nur die Fronten.

Ja, dieser Fall ist recht kompliziert, aber hat jemand
vielleicht eine Idee oder einen Ratschlag? A und seine
schwangere Frau wissen nicht mehr weiter…

Sachlich bleiben. Die Argumente sachlich vorbringen, aber sich nicht darauf versteifen, diese Immobilie nun unbedingt halten zu wollen.

Eine Teilungsversteigerung birgt das Risiko, daß jemand anderer den Zuschlag bekommt, dies sollte man sich bewußt machen. Aber manchmal ist ein Ende mit Schrecken, besser als ein Ende ohne Schrecken…

Wir haben damals die Immobilie zum ermittelten Wert gekauft, allerdings hatten wir bessere Voraussetzungen, denn für die Immobilie bestand nur ein Notwegerecht (kein eingetragenes Recht, kein mit Fahrzeugen ausübbares Wegerecht) über ein anderes Grundstück, daß in unserem Eigentum war. Somit wäre die Hinterliegerimmobilie nur zu Fuß erreichbar gewesen, was den Wert nochmals drastisch vermindert hätte. Das hat dann sogar der Schwager eingesehen…

Viel Glück und gute Nerven! Beides könnt ihr gut gebrauchen!

Gruß
Tina

Hi Jessy,

diese Weisheit stammt nicht von mir sondern von meinem Cousin - seit Nicole das Lied „Ein bisschen Frieden“ gesungen hat glauben einige Menschen es gäbe auch „Ein bisschen Krieg“ - es gibt nur Krieg oder Frieden und deinem Text zu folgen bist du mitten im Krieg (sagst du ja auch schon in der Überschrift). Bleiben wir militärisch - in den Siebzigern galt beim Militär die Theorie der „flexible Response“ - scheißt du ne Bombe schmeiß ich auch eine… schlussendlich bis zur A-Bombe.

Dann könnte noch die Spieltheorie zu Rate gezogen werden… du hast kooperativ gespielt der Gegner defekt = Ergebnis defekt… wenn du jetzt auch defekt spielst ist das Ergebnis auch defekt - damit hast du nur gemacht was man von dir erwartet hat. In diesem Sinne - schau in Gandalfs kurze Antwort an… warum plagt dich dein Gewissen? Du antwortest nur so wie der Ausgang eh zu erwarten war.

Gruss Keuper

du
hast kooperativ gespielt

Da bin ich mir nicht so sicher. Wenn ich z.B. folgende Passage lese:

… ausserdem würde A ungern sein Geld B geben: B spricht immer wieder vom großen Urlaub in der Karibik …

dann habe ich das Gefühl, daß hier auf beiden Seiten Machtspielchen betrieben werden. A kommt mir hier wie ein „älterer Bruder“ vor, der immer genau weiß, was richtig und falsch ist (auch in Bezug auf das Haus), und B wie der „jüngere Bruder“, der sich trotzig gegen diese Vorherrschaft zu wehren versucht und dem Bruder zeigen möchte, daß er am längeren Hebel sitzt.

Es fällt A vermutlich schwer, zu akzeptieren, daß B die absolut identischen Rechte am Haus hat uznd dieses Recht auch eine Nichtverwertung und einen Zinsverlust und das Verwahrlosen-Lassen des Gartens einschließt - deswegen reibt es ihm B immer wieder unter die Augen.

So etwas wie „Phantasiepreise“ gibt es mE bei Immobiliengeschäften nicht - der Preis regelt sich durch Angebot und Nachfrage und ist immer frei verhandelbar. Niemand ist verpflichtet, zu einem „angemessene“ Preis zu verkaufen. Und niemand ist verpflichtet, überhaupt zu verkaufen.

Gruß,
Max

Hallo Max,

Wenn ich z.B. folgende Passage
lese:

… ausserdem würde A ungern sein Geld B geben: B spricht
immer wieder vom großen Urlaub in der Karibik …

dann habe ich das Gefühl, daß hier auf beiden Seiten
Machtspielchen betrieben werden. A kommt mir hier wie ein
„älterer Bruder“ vor, der immer genau weiß, was richtig und
falsch ist (auch in Bezug auf das Haus), und B wie der
„jüngere Bruder“, der sich trotzig gegen diese Vorherrschaft
zu wehren versucht und dem Bruder zeigen möchte, daß er am
längeren Hebel sitzt.

Das ist lustig zu lesen, weil erstens A der drei Jahre jüngere ist, und zweitens As Frau von mehreren Nachbarn gesagt worden ist, dass B früher „Vaters Liebling“ gewesen sei.
Ich persönlich vermute, dass B einen riesigen (vielleicht auch unbewussten) Hass auf das Haus und vor allem die Eltern hat: Es gab einen älteren Bruder C, der mit 23 Jahren gestorben ist, ein Jahr bevor B und dann später A geboren worden sind. Und B hat auch noch einen fast gleich klingenden Vor- und den gleichen Zweitnamen wie der tote Bruder…
As Frau hat mir erzählt, dass in der Kindheit B andauernd A geärgert haben soll (bspw. B ärgert A solange bis A ihm eine reinhaut, A rennt zu den Eltern und B bekommt eine gescheuert und Abendessensverbot weil er A geschlagen hat) Ist natürlich nur EINE Seite, die mir erzählt wird…

Es fällt A vermutlich schwer, zu akzeptieren, daß B die
absolut identischen Rechte am Haus hat uznd dieses Recht auch
eine Nichtverwertung und einen Zinsverlust und das
Verwahrlosen-Lassen des Gartens einschließt - deswegen reibt
es ihm B immer wieder unter die Augen.

Genau aus dem o.g. Grund glaube ich eher, dass es genau anders herum ist.
B scheint m.E. eher zu meinen, dass er das Recht darauf habe, zu erben und damit zu machen, was ER will - auch inkl. Verwahrlosung. Aber ein RECHT zu erben gibt es nicht. Er sollte eher froh sein, dass die Eltern ihm überhaupt was überlassen haben und nicht lange im Pflegeheim oder sonstwas waren und das Haus dadurch verschuldet ist o.ä. *kopfschüttel*

  • Vor allem wenn B wüsste, dass A vor mehreren (>10) Jahren nach dem X-ten großen Streit zwischen B und Vater eine Überschreibung des gesamten Hauses durch den Vater auf A verzichtet hat… A ärgert sich inzwischen schwarz, dass er damals keinen Stress mit B haben wollte.

So etwas wie „Phantasiepreise“ gibt es mE bei
Immobiliengeschäften nicht - der Preis regelt sich durch
Angebot und Nachfrage und ist immer frei verhandelbar. Niemand
ist verpflichtet, zu einem „angemessene“ Preis zu verkaufen.
Und niemand ist verpflichtet, überhaupt zu verkaufen.

Klar, so sehe ich das auch.
Aber wenn B vor versammeltem Freundeskreis tönt, dass der Makler den Preis wieder höhersetzen solle, klingt das m.E. nach Weltfremdheit und zu hoher Phantasie :wink:
Vor allem wenn er, daraufhin nach dem Grund gefragt, grinsend antwortet: „weil jeden Tag ein Doofer aufsteht und zu dem Preis kauft, den ich haben will, ich muss ihn nur finden.“ Zitat. Ich war dabei…

Liebe Grüße
milvusjessy

Hi Keuper,

naja, ist vielleiht ein wenig drastisch, das Ganze mit Kriegsschauplätzen zu vergleichen … *lach*

scheißt du ne Bombe
schmeiß ich auch eine… schlussendlich bis zur A-Bombe.

*seufz* Harmoniebedürftigkeit ist vielleicht so langsam unangebracht, is ja gut…:wink:

In diesem Sinne - schau in Gandalfs kurze
Antwort an… warum plagt dich dein Gewissen? Du antwortest
nur so wie der Ausgang eh zu erwarten war.

As Frau und ich kommen halt aus intakten Familien wo man nicht solche Geschütze auffahren müsste, da bin ich mir absolut sicher.
Aber B hat nun einmal schon immer nen Knall gehabt und vielleicht auch deswegen den Schuß nicht gehört. Ähem. sorry.

Das Blöde ist nun einmal, dass das auch schon wieder monatelanges Warten mit sich zieht. Vor allem wenn die Beiden bald eine große Veränderung in ihrem Leben haben (erstes Kind unterwegs). Die beiden wären glaube ich einfach froh, wenn eine Entscheidung fiele, fast schon egal, welche.

Liebe Grüße
milvusjessy

Das ist lustig zu lesen, weil erstens A der drei Jahre jüngere
ist

Deswegen schrieb ich „älterer Bruder“ in Anführungstrichen.

B scheint m.E. eher zu meinen, dass er das Recht darauf habe,
zu erben und damit zu machen, was ER will

Genauso ist es ja auch. Das Haus gehört B und A geneinsam, deshalb müssen auch alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Da zu gehört natürlich auch die Frage, wie und ob das Haus erhalten wird. Da hat A nicht mehr Entscheidungsbefugnisse wie B, ganz egal, wer nun wen in der Kindheit geärgert hat.

Und B hat natürlich jedes Recht der Welt, von seinem Erbteil eine Karibikreise zu unternehmen, sich mit den Geldscheinen die Zigarren anzuzünden oder damit ein Lagerfeuerchen zu machen. Das geht A einen feuchten Kehrricht an.

  • auch inkl.
    Verwahrlosung.

Ich vermute mal, A könnte als Miteigentümer bestimmte Mitwirkungspflichten von B einklagen - ich bin aber kein Jurist. Prinzipiell schließt das Recht des Eigentümers aber auch das Recht ein, Dinge verwahrlosen zu lassen - hier lediglich eingeschränkt durch das Miteigentumsrecht von A.

Aber ein RECHT zu erben gibt es nicht.

Doch, sobald der Erbfall eingetreten ist, gibt es sehr wohl ein Recht auf Erbe. Selbst enterbte Kinder haben ein Recht - nämlich auf den Plichtteil. Und selbst bei Schenkungen an einzelne Kinder gibt es bis zu zehn Jahre lang sogenannte Pflichteilsergänzungsansprüche der anderen Kinder.

Die Eltern hätten natürlich B außer dem Pflichteil nichts hinterlassen müssen - das haben sie aber nicht getan. Darüber jetzt zu lamentieren, ist bloß nachtarocken.

Er sollte eher froh sein, dass die Eltern ihm überhaupt was
überlassen haben

Das ist rechtlich völlig irrelvant. B hat geerbt, und er ist damit Erbe mit allen Rechten und Pflichten. Das muss A akzeptieren. Wenn A die Haltung, die Du hier skizzierst, auch B gegenüber an den Tag legt, ist es psychologisch nicht verwunderlich, daß B ihn nach Kräften dratzt und ärgert.

Aber wenn B vor versammeltem Freundeskreis tönt, dass der
Makler den Preis wieder höhersetzen solle, klingt das m.E.
nach Weltfremdheit und zu hoher Phantasie :wink:

Ja mei, aber es ist sein gutes Recht als Eigentümer. Es gibt keine Pflicht auf Realismus. Ich würde mein Haus momentan auch nur zu einem Preis hergeben, der mindestens 30 Prozent über dem Marktwert liegt. Und solange mir das keiner bietet, bleibe ich glücklich drinwohnen. :smile:

Vor allem wenn er, daraufhin nach dem Grund gefragt, grinsend
antwortet: „weil jeden Tag ein Doofer aufsteht und zu dem
Preis kauft, den ich haben will, ich muss ihn nur finden.“
Zitat. Ich war dabei…

Na und? Auch das ist sein gutes Recht. Das einzige, was A machen kann: Er kann die Auflösung der Erbengemeinschaft von B verlangen und auch einklagen. Alles andere ist mE irrelevant.

Gruß,
Max

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Hi Max,

Aber ein RECHT zu erben gibt es nicht.

Doch, sobald der Erbfall eingetreten ist, gibt es sehr wohl
ein Recht auf Erbe. Selbst enterbte Kinder haben ein Recht -
nämlich auf den Plichtteil. Und selbst bei Schenkungen an
einzelne Kinder gibt es bis zu zehn Jahre lang sogenannte
Pflichteilsergänzungsansprüche der anderen Kinder.

ja, Du hast Recht. Ich sprach auch eher davon, weil sich B schon längere Zeit, die Mutter lebte noch (!), bereits benahm, als ob ihm das Haus gehörte, und zwar ihm allein.

Er sollte eher froh sein, dass die Eltern ihm überhaupt was
überlassen haben

Das ist rechtlich völlig irrelvant. B hat geerbt, und er ist
damit Erbe mit allen Rechten und Pflichten. Das muss A
akzeptieren. Wenn A die Haltung, die Du hier skizzierst, auch
B gegenüber an den Tag legt, ist es psychologisch nicht
verwunderlich, daß B ihn nach Kräften dratzt und ärgert.

Nein, das ist meine eigene, persönliche Meinung.
A verhält sich B gegenüber immer ziemlich fair und geschlossen, zumindest so wie ich das mitbekomme. Nur zuhause „platzt“ er dann und regt sich auf. Ich bekomme das dann „über Bande“ mit.

Na und? Auch das ist sein gutes Recht. Das einzige, was A
machen kann: Er kann die Auflösung der Erbengemeinschaft von B
verlangen und auch einklagen. Alles andere ist mE irrelevant.

Jo, so siehts wohl aus. Hatte nur gehofft, den beiden noch einen anderen Tipp geben zu können.

Trotzdem vielen Dank für die Diskussion!
Beste Grüße
milvusjessy