Das Schicksal eines Miterben ist unbekannt. Er soll nach Afrika ausgewandert sein. Dort könnte er Kinder haben.
Was ist zu tun, um zu ermitteln, ob er noch lebt oder andernfalls erbende Nachkommen hat?
Was ist dafür aufzuwenden im Verhältnis zum Verkehrswert des Nachlasses oder des Erbteils?
Wie kann er für tot erklärt werden?
Welche Folgen ergeben sich für die übrigen Miterben, z.B. bei der Erteilung von (Teil-)Erbscheinen, bei Eintragungen ins Grundbuch usw., bei der Aufhebung (Auseinandersetzung) der Erbengemeinschaft?
Danke für ein paar gute Ideen!
Grüße
CJB