Hallo,
wenn eine Erbengemeinschaft eine Immobilie erbt und ein Erbe würde die Immobile nehmen wenn das finanzielle passt. Auf dem öffendlichen Markt würde man diese Immobile aber eventuel über Wert verkaufen können. Dürfen die anderen Erben dann dem der die Immobile nehmen würde das verweigen um mehr gewinnen? Muss der Erbe dann nur den geschätzen Wert der Immobile bezahlen oder das was man auf dem öffentlichen Markt dafür bekommen würde?
Ich hoffe man versteht was ich meine.
Vielen Dank
Meadra