Miterhöhung durch "Zwangsrenovierung"?

Mal angenommen, man wohnt in einer Wohnung, die Baujahr 1973 ist. Dort kommt es im Badezimmer dazu, dass der Wasserdruck zu gering ist, weil die Leitungen im Laufe der Jahre immer weiter zugewachsen sind. Der Wasserdruck reicht nicht mehr aus um den Durchlauferhitzer zum Arbeiten zu bewegen und nun müssten die Rohre neu Verlegt werden. Bei dieser „Gelegenheit“ wird dann das ganze Bad neu gemacht, weil ohnehin alles raus muß (und andere leer stehende Wohnungen ebenfalls erneuert werden).
Da würde mich mal interessieren, ob das dann gleich zu einer Mieterhöhung führen kann, weil man ja jetzt ein moderneres Bad hat (zwar immer noch mit Durchlauferhitzer und prinzipiell der selben Ausstattung)? Und wieviel Prozent eine solche Erhöhung ausmacht, bzw. welche „rechtens“ wäre.

Vielen Dank

Du weißt aber schon, man braucht für Mieterhöhung „eigentlich“ keinen Grund. Man muss nichts an der Wohnung verbessern um das zu verlangen ?

Es gibt „nur“ die Grenzen der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Bei Modernisierung darf man die dafür anrechenbaren Kosten zu 11 % auf die Jahresmiete aufschlagen.

Nur sehe ich aus Deiner Beschreibung nicht, das es sich um eine solche handeln könnte.
Bad gab es vorher, alle sanitären Gegenstände waren auch vorher schon vorhanden, WW-Versorgung wurde beibehalten.

Z.B. wäre eine Modernisierung, wenn man statt Dusche nun auch eine Wanne eingebaut hat oder das Miniwaschbecken gegen einen Doppel-Waschtisch ersetzt hätte. Oder bodengleiche Dusche statt hoher Wanne
Oder wenn Bad nun gefliest wäre wo vorher nur gestrichene Wände waren.
Bad eine Entlüftung bekommen hätte oder verbesserte Beheizung.

In jedem Fall müsste sich der Vermieter die sowieso nötigen Instandhaltungskosten (neue Rohre wegen Alter/Defekt ersetzt) gegenrechnen lassen.

MfG
duck313kt

Wenn der Vermieter Bei der Modernisierung noch etwas für den Wasser und Energeiverbrauch macht, dann ist das zumidest teilweisse eine Modernisierung, wie z.b. Wasserspararmaturen, Durchlaufbegrenzer oder einen effizienten Durchlauferhitzer.

Hallo,
ansprechende neue Fliesen, die bei einer neuen Vermietung allgemein huebscher anzusehen waeren (als 70er-Jahre-Charme), sind doch auch Modernisierung? Auf jeden Fall ein haengendes WC, das durchgehendes Bodenwischen erlaubt, mit der noetigen Vorwandinstallation.
Gruss Helmut