Mal angenommen, man wohnt in einer Wohnung, die Baujahr 1973 ist. Dort kommt es im Badezimmer dazu, dass der Wasserdruck zu gering ist, weil die Leitungen im Laufe der Jahre immer weiter zugewachsen sind. Der Wasserdruck reicht nicht mehr aus um den Durchlauferhitzer zum Arbeiten zu bewegen und nun müssten die Rohre neu Verlegt werden. Bei dieser „Gelegenheit“ wird dann das ganze Bad neu gemacht, weil ohnehin alles raus muß (und andere leer stehende Wohnungen ebenfalls erneuert werden).
Da würde mich mal interessieren, ob das dann gleich zu einer Mieterhöhung führen kann, weil man ja jetzt ein moderneres Bad hat (zwar immer noch mit Durchlauferhitzer und prinzipiell der selben Ausstattung)? Und wieviel Prozent eine solche Erhöhung ausmacht, bzw. welche „rechtens“ wäre.
Vielen Dank