Mitfahrer-Versicherung-Auto?

Hallo liebe Expertinnnen und Experten,

wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn ich einen Mitfahrer über eine Mitfahrzentrale (oder nach mehrmaliger Vermittlung auch unter Umgehung der Mitfahrzentrale) mitnehme. Ist diese Person dann genauso versichert wie Freunde, Bekannte und Verwandte, oder brauche ich da eine spezielle Insassenunfallversicherung u.ä.?
Es ist so, daß die Mitfahrer sich an den Fahrtkosten beteiligen, ich aber, wie es so üblich ist, keinen Gewinn mache und auch nicht gewerblich fahre.

Bitte seit so lieb und schreibt nicht im „juristen Kauderwelsch“. Ich studiere zwar BWL und hatte ein oder zwei Rechtvorlesungen, aber mit §-Zitaten u.ä. komme ich nicht so locker klar.

Vielen Dank für Eure Hile.
Euer,
Jean-Bertrand

Hallo J-B,

Ist diese Person dann genauso versichert wie Freunde, Bekannte
und Verwandte, oder brauche ich da eine spezielle
Insassenunfallversicherung u.ä.?

Eine Insassenunfallversicherung ist gut (für die Versicherungsgesellschaft) und überflüssig (für dich).
Schäden an anderen Personen (toll ausgedrückt, nicht) übernimmt grds. die Haftpflichtversicherung des Autos; ich hoffe du hast „unbegrenzte Deckung“ gewählt.

Dies gilt selbstverfreilich nur bei gelegentlichen, nicht gewerbsmäßigen Fahrten.

Gruß
Hans-Werner

Hi!

Zusätzlich zum Vorredner (der eindeutig Recht hat ;o)) noch der Hinweis, daß soweit ich weiß diese Mitfahrzentralen Versicherungen abschließen (vielleicht sogar müßen?!?!?)!

Solltest vielleicht mal dort nachfragen…

Bernd

Hallo,

im Grundsatz gebe ich meinen Vorrednern Recht,aber ich möchte es dir nochmal ganz simpel erklären:

Nach allg. deut. Versicherungsrecht gilt folgendes,

Insassen die nicht mit dir verwandt, oder verschwägert sind, sind automatisch durch die Haftpflicht versichert.
Solange du sie nicht gewerblich transportierst(Taxi etc.)

Verwandte „wissen was sie tun“, wenn sie sich zu dir ins Auto setzen und handeln damit auf eigenes Risiko.
Dafür gibt es dann die Insassenversicherung :wink:

Vielleicht etwas „salopp“ ausgedrückt, aber es trifft des Pudels Kern.

cu
Micha

Hi,

Verwandte „wissen was sie tun“, wenn sie sich zu dir ins Auto
setzen und handeln damit auf eigenes Risiko.
Dafür gibt es dann die Insassenversicherung :wink:

Das ist falsch, es gibt zwar immer noch Versicherer, die das gern so möchten, aber auch genügend Urteile, die anderes besagen. Selbst den Schaden des Ehepartners muss die Haftpflicht regulieren.

Gruß,
Micha

Selbst den Schaden des Ehepartners muss die
Haftpflicht regulieren.

Hallo Michael,
wenn ich mich recht erinner, dann bin ich aber mit meinem Ehepartner auch nicht verwandt!!!
Also noch eine Nachfrage: gilt das auch für meine Kinder???
Insbesondere bei kleinen Kindern kann ja nun keine Wahlmöglichkeit unterstellt werden.
Ayla, deren Versicherungstante gesagt hat: dafür haben sie doch eine Unfallversicherung!

Hallo Ayla,
ich denke ja, aber ich schau noch mal nach - ich hoffe, ich finds noch irgendwo.

Gruß,
micha