Mitfahrgelenheit - Klage wegen Spritkosten?

Hallo,

ein imaginärer Vorgang: Eine Person A fährt mit Person B zu einem Punkt X. Es war ausgemacht, dass sich Person A an den Spritkosten beteiligt. Am Punkt X angekommen, möchte Person A gerne die Bankdaten haben um den Anteil zu zahlen. Dies verweigert Person B. Person A hinterlässt die Anschrifft und schreibt auch nochmal bei Social-Network-Portal [Name geändert] an B. A bekommt keine Bankdaten.

4 Wochen später erhält Person A ein Schreiben von einem Anwalt, er solle die 80,60 Euro zahlen. Die Kanzlei behauptet, Person A sei in Verzug und müsse somit auch die Anwaltskosten übernehmen. Die Kanzlei teilt Person A die Bankdaten von Person B mit.

Desweiteren behauptet Person B, dass A das Auto beschädigt hätte und A solle die Kosten übernehmen. In diesem Fall ist Person A beim Ausparken ausversehen leicht an die Stoßstange von B gefahren. Dabei hat sich lediglich das Kennzeichen verzogen. Die Polizei wurde durch B gerufen und hat keinen Unfall aufgenommen, da ihnen das nicht notwendig erschein, da kein Schaden am Fahrzeug zu sehen war und es auf Privatgelände stattfand.

Wie sollte sich in so einem hypothetischen Fall Person A verhalten?

Hallo,

dazu zwei Antworten…

  1. Polizei und Privatgelände
    Das die Polizei einen solchen Unfall nicht aufgenommen hat,heisst noch lange nicht,das hier kein schadenpflichtiges Ereignis vorliegt…
    Er ist nur auf rein Zivilrechtlichem Wege zu klären,
    da die Polizei auf Privatgelände (außer in vom Gesetz genau definierten Fällen) schlichtweg nicht zuständig ist…

2.Mitfahrgelegenheit
handelte es sich um eine spontane Angelegenheit oder wurde diese
Mitfahrgelegenheit über ein Internet-Portal vereinbart???

Im ersten Falle wäre eine Barzahlung als typisches Handeln wohl fällig gewesen…auf Überweisungen muss sich da niemand einlassen…

Im Zweiten Fall wären die Bedingungen dieses Portales maßgebend…sieht es Überweisungen vor,so ist die Forderung grundlos…

Hi,

danke für die Antwort. Die Personen kannten sich bereits über Facebook und haben Wochen zuvor hin und her geschrieben aus organisatorischen Gründen.

MfG