Hi!
Was mache ich denn da?
ich fürchte, hier kommt der Rest des §47a Abs. 4 zum Zuge, den
ich bei obigem Zitat ausgeklammert hatte (diente der
Übersichtlichkeit):
„Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der
Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der
untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine
Abgasuntersuchung durchführen zu lassen.“
Das würde ich wohl bis zum BVG durchfechten, schätze ich.
Die Plaketten müssen ausreichen, dafür gibt es sie.
Ich besitze einfach keine der beiden Bescheinigungen. Habe den
Wagen ganz ohne diese Zettel bekommen.
Was eigentlich nicht gut ist. Du solltest den bisherigen
Eigentümer diesbezüglich mal belästigen. Vielleicht ist der
Wisch aber auch irgendwo im Auto versteckt, z.B. unter den
Sonnenblenden oder in den Fächern der Türen.
Da is nix.
Der Wagen ist ja fast neu und TÜV und AU sind die ersten.
Da ist es doch völliger Unfug, noch zettel zu fordern, denn man kann anhand des Datums der EZ im KfZ-Schein leicht hochrechnen, ob die Plaketten korrekt sind, oder nicht.
Ansonsten wirst Du um eine Vorführung zur AU nicht rumkommen.
Gibt es auch eine Mitführungspflicht für Geburtsurkunden?
*g* Noch nicht.
Na, warten wir es mal ab…
Grüße,
Mathias