Mitführen der AU-Bescheinigung

mein vater hat mir neuerdings erzählt, dass ich nicht nur den fahrzeugschein und führerschein, sondern auch die aktuelle bescheinigung der abgasuntersuchung beim fahren mitführen muss; darauf soll wohl auch die polizei bei einer kontrolle achten. meine frage: wo ist das gesetzlich geregelt? reicht es nicht, wenn die plakette am fahrzeug dran ist?

gruß, mathias

Keine Ahnung, wo genau das steht, es ist aber so und war meines wissens schon immer so.

Neuerdings mußt du übrigens auch den TÜV-Bericht mitführen, auch da reicht die Plakette nicht aus.

Pop

mein vater hat mir neuerdings erzählt, dass ich nicht nur den
fahrzeugschein und führerschein, sondern auch die aktuelle
bescheinigung der abgasuntersuchung beim fahren mitführen
muss; darauf soll wohl auch die polizei bei einer kontrolle
achten. meine frage: wo ist das gesetzlich geregelt? reicht es
nicht, wenn die plakette am fahrzeug dran ist?

http://www.kreis-stormarn.de/aktuelles/archiv/archiv…
Seit Sommer 1996 wird die in § 47a Abs. 4 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) normierte Pflicht, den letzten gültigen Bericht über die Abgasuntersuchung (AU) mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen, ohne Ausnahme angewandt. Wenn der Kunde diesen Nachweis nicht vorlegen kann und auch keine Zweitschrift ausgefertigt wird, ist eine neue AU durchzuführen, unabhängig davon, ob auf den Kennzeichenschildern der Stand der Plakette abgelesen wer-den könnte oder nicht.

Grundlage ist §47a Abs. 4 StvZO:
Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. (…)

Gruß
Christian

bei der Gelegenheit…
Hallo!

Ich fahre grundsätzlich nur mit FührerscheinKOPIE, und da ich kein eigenes Auto habe wären Kraftfahrzeugschein, AU-Bescheinidung etc. alles zu Hause…

Das geht schon so, oder? Bzw. wenn der Polizist mich nicht mag komm ich mit einem Bußgeld von vielleicht 10€ oder so davon, oder nicht?

Viele Grüße,

Dennis =o)

versteh ich nicht ganz. was hindert dich denn daran, deinen (original-) führerschein mitzuführen? oder hast du schon schlechte erfahrungen gemacht?

mathias

schön, dass du das sagst, aber schön wäre wirklich eine rechtl. grundlage…

mathias

Hi Mathias,
die rechtliche Grundlage hat Christian ja schon genannt. Auch ich hatte schon gelesen, das neuerdings auch der TÜV-Bericht mitzuführen ist (erstaunlicherweise ist der Kreis Stormarn hier immer Vorreiter). Aufgrund einer Diskussion darüber im Motorrad-Brett habe ich aber direkt bei der Dekra nachgefragt. Weil immer mehr Fahrzeuge mit gefälschten Plaketten und Stempeln im FZ-Schein herumfahren ist dies auch geplant, aber z.Zt. definitiv noch nicht Vorschrift.
Gruss Sebastian

Hi Mathias!

versteh ich nicht ganz. was hindert dich denn daran, deinen
(original-) führerschein mitzuführen? oder hast du schon
schlechte erfahrungen gemacht?

Nein, habe ich (zum Glück) nicht, aber ich kenne ein paar Leute denen schon Führerschein, Perso etc. geklaut wurde. Den Stress möchte ich mir ersparen :o)

Viele Grüße,

Dennis =o)

FührerscheinKOPIE
Hallo Dennis,

Ich fahre grundsätzlich nur mit FührerscheinKOPIE, und da ich

kein eigenes Auto habe wären Kraftfahrzeugschein,
AU-Bescheinidung etc. alles zu Hause…

Na wenn es da am sichersten ist :wink:.

Das geht schon so, oder?

Gehen geht erst mal alles :wink:

Bzw. wenn der Polizist mich nicht mag
komm ich mit einem Bußgeld von vielleicht 10€ oder so davon,
oder nicht?

Nicht oder so, sondern 10 Euro. SO! :wink:
Tatbestand Nr.168 Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt.
Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, b) Fahrerlaubnis-Verordnung

Um es einmal klar zu stellen. Bei dem Führerschein handelt es sich um ein amtliches Dokument mit Dienstsiegel.
Eine unbeglaubigte Kopie (kein orginal Dienstsiegel) ist nun mal kein amtliches Dokument und dait kein Führerschein oder Bescheinigung mehr. Punkt.
In einer Kopie kann ich mir ja „alles“ zusammenkopieren.

Gruß
der Alex

1 Like

Nein, habe ich (zum Glück) nicht, aber ich kenne ein paar
Leute denen schon Führerschein, Perso etc. geklaut wurde. Den
Stress möchte ich mir ersparen :o)

Och, soviel Streß isses nicht. Da reicht ein Vormittag und ein Betrag von rund 35 Euro (zzgl. 1 halber Vormittag für die Abholung des Persos). Zahlt bei Raub übrigens alles die Hausratversicherung.

Gruß
Christian,
dem am ersten Urlaubstag das Portemonnaie mit 2000 Peseten, Führerschein und Personalausweis geklaut (geraubt) wurde.

P.S.
Das ganze Kartenzeug war übrigens im Hotelsafe. Was ich mit Perso und Führerschein in Discos und Kneipen wollte, weiß ich bis heute nicht.

1 Like

Hi!

Was mache ich denn da?
Ich besitze einfach keine der beiden Bescheinigungen. Habe den Wagen ganz ohne diese Zettel bekommen.

Man hat mich zwar seit x-Jahren nicht mehr angehalten, aber ich würde schon nicht schlecht staunen, wenn ein Polizist von mir ernsthaft die TÜV- und AU-Bescheinigungen sehen wollen würde.

Gibt es auch eine Mitführungspflicht für Geburtsurkunden?

Grüße,
Mathias

http://www.kreis-stormarn.de/aktuelles/archiv/archiv…
Seit Sommer 1996 wird die in § 47a Abs. 4 der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) normierte Pflicht,
den letzten gültigen Bericht über die Abgasuntersuchung (AU)
mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen, ohne Ausnahme
angewandt. Wenn der Kunde diesen Nachweis nicht vorlegen kann
und auch keine Zweitschrift ausgefertigt wird, ist eine neue
AU durchzuführen, unabhängig davon, ob auf den
Kennzeichenschildern der Stand der Plakette abgelesen wer-den
könnte oder nicht.

Grundlage ist §47a Abs. 4 StvZO:
Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer
hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach §
29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen
Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen.
(…)

Gruß
Christian

Moin,

Was mache ich denn da?

ich fürchte, hier kommt der Rest des §47a Abs. 4 zum Zuge, den ich bei obigem Zitat ausgeklammert hatte (diente der Übersichtlichkeit):
„Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen.“

Ich besitze einfach keine der beiden Bescheinigungen. Habe den
Wagen ganz ohne diese Zettel bekommen.

Was eigentlich nicht gut ist. Du solltest den bisherigen Eigentümer diesbezüglich mal belästigen. Vielleicht ist der Wisch aber auch irgendwo im Auto versteckt, z.B. unter den Sonnenblenden oder in den Fächern der Türen.

Ansonsten wirst Du um eine Vorführung zur AU nicht rumkommen.

Gibt es auch eine Mitführungspflicht für Geburtsurkunden?

*g* Noch nicht.

Gruß
Christian

erstaunlicherweise ist der Kreis Stormarn
hier immer Vorreiter

Hi Sebastian,

dabei hat die Polizei dort doch genug damit zu tun hamburger Jugendliche davon abzuhalten, besoffen aus Stormarns Diskos nach Hause zu fahren… Wie sollen die denn noch den TÜV-Bericht kontrollieren? :wink:

Gruß
Don

Exil-Stormarner
*immer noch mit „oller Dussel“ am Nummernschild (psst !)*

schön, dass du das sagst, aber schön wäre wirklich eine
rechtl. grundlage…

mathias

Bei allem stellt sich mir dabei eine Frage auf: Wofür um alles in der Welt ist dann die Scheiß-Plakette noch nütze ???

HM

Hi HM,
ganz einfach: damit auch der blödeste im ruhenden Verkehr ablesen kann, ob der Termin zur Vorführung nach §29 bzw. §47 überschritten wurde :wink:
Gruss Sebastian

Hi Don,
immerhin haben wir es jetzt geschafft, das beim Ummelden eines KFZ das Auto nicht mehr bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden muss, was bis vor ca. 1 Jahr tatsächlich noch Vorschrift hier war. Ein Auto zuzulassen ist jetzt so einfach, wie es in anderen Landkreisen schon immer war :wink:
Und die Discos in OD reissen es eh nicht mehr, da fahre ich lieber nach HH.
Gruss Sebastian (früher HH, seit 22 Jahren OD)

Hi!

Was mache ich denn da?

ich fürchte, hier kommt der Rest des §47a Abs. 4 zum Zuge, den
ich bei obigem Zitat ausgeklammert hatte (diente der
Übersichtlichkeit):
„Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der
Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der
untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine
Abgasuntersuchung durchführen zu lassen.“

Das würde ich wohl bis zum BVG durchfechten, schätze ich.
Die Plaketten müssen ausreichen, dafür gibt es sie.

Ich besitze einfach keine der beiden Bescheinigungen. Habe den
Wagen ganz ohne diese Zettel bekommen.

Was eigentlich nicht gut ist. Du solltest den bisherigen
Eigentümer diesbezüglich mal belästigen. Vielleicht ist der
Wisch aber auch irgendwo im Auto versteckt, z.B. unter den
Sonnenblenden oder in den Fächern der Türen.

Da is nix.
Der Wagen ist ja fast neu und TÜV und AU sind die ersten.
Da ist es doch völliger Unfug, noch zettel zu fordern, denn man kann anhand des Datums der EZ im KfZ-Schein leicht hochrechnen, ob die Plaketten korrekt sind, oder nicht.

Ansonsten wirst Du um eine Vorführung zur AU nicht rumkommen.

Gibt es auch eine Mitführungspflicht für Geburtsurkunden?

*g* Noch nicht.

Na, warten wir es mal ab…

Grüße,

Mathias