Hallo Zusammen,
habe vor 8 Jahren eine Rentenversicherung mit Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit abgeschlossen. Vereinbart war eine Wartezeit von 5 Jahren. Da keine Gesundheitsfragen erforderlich waren, habe ich natürlich auch keine beantwortet. Muss der Versicherer leisten oder kann er sich auf eine „mitgebrachte Berufsunfähigkeit“ berufen, da die Erkrankung seinerzeit bereits bekannt war, aber noch keine Berufsunfähigkeit bestand?
Bin dankbar für jeden Tipp!