Mitgebrachte berufsunfähigkeit

Hallo Zusammen,

habe vor 8 Jahren eine Rentenversicherung mit Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit abgeschlossen. Vereinbart war eine Wartezeit von 5 Jahren. Da keine Gesundheitsfragen erforderlich waren, habe ich natürlich auch keine beantwortet. Muss der Versicherer leisten oder kann er sich auf eine „mitgebrachte Berufsunfähigkeit“ berufen, da die Erkrankung seinerzeit bereits bekannt war, aber noch keine Berufsunfähigkeit bestand?

Bin dankbar für jeden Tipp!

Moin,

bei Antragstellung sind alle zur Übernahme des Risikos relevanten Dinge anzugeben. Relevant ist im Zweifel das, was in den Unterlagen erfragt wird. Wenn bei Abschluß keine Gesundheitsfragen gestellt wurden, kann sich der Versicherer jetzt nicht mit dem Hinweis auf bereits bestandene Beeinträchtigungen berufen und wird leisten müssen.

Gruß
snoops

Danke für deine Antwort snoops. Ich sehe das genauso, zumal die Prämie damals ziemlich hoch war und ich ihn sonst gar nicht abgeschlossen hätte. Er wurde übrigens damals nur über Makler als besonderes Angebot verkauft und der Ausschließlichkeit vorenthalten. Leider sieht meine Anwältin da ein Problem. Aber Du machst mir doch Mut! Versuch macht klug - also erst einmal einreichen…

Sorry, zu diesem Thema habe ich keine Erfahrung aus der Praxis.

Hallo,

Hallo Zusammen,

habe vor 8 Jahren eine Rentenversicherung mit
Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit abgeschlossen.
Vereinbart war eine Wartezeit von 5 Jahren. Da keine
Gesundheitsfragen erforderlich waren, habe ich natürlich auch
keine beantwortet.

Handelt es sich hier um ein Online-Portal ?

Mir ist kein Versicherer bekannt, der bei einer BU auf die Gesundheitsfragen verzichtet!

Um welchen Tarif bei welchem Versicherer soll es sich hier handeln.

Wenn der Vertrag online abgeschlossen wurde, trägt der Versicherungsnehmer selbst die Verantwortung.

Gruß Merger

Viel Erfolg dabei. Einen Wermutstropfen sehe ich noch durch die Angabe: Maklervermittlung. Gehen wir mal davon aus, dass es ein seriöser war. Da passieren die komischsten Sachen. Aber: Kopf hoch! Nach den mir gegebenen Informationen sollte das glatt gehen.

snoops

Hallo „den merk ich mir“,

es ist möglich - und recht wahrscheinlich - dass im Antrag eine vorformulierte Erklärung enthalten ist, die Voraussetzungen für die Antragstellung nennt. Bitte überprüfe zunächst den Antrag und ergänze deine Frage dann.

Viele Grüße
oscar.

ohne Gesundheitsfragen??
das kann nur der Versicherer beantworten!!

Gruß

Was ist denn eine mitgebrachte BU?

Wichtig ist, wie was im Antrag formuliert wurde! Mehr kann ich aus der Ferne nicht sagen!

Hallo verehrter User,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme:*
Da ich den genauen Inhalt (Kleingedrucktes lesen !) Ihres Vertrages nicht kenne, kann ich Ihnen auch keine Auskünfte geben.
Sie sollten sich mit diesem Problem an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

Hallo,
leider kann ich nicht helfen, tut mir leid.
MfG, Charly-Heinz

Hallo,
ich bin nicht ganz sicher, ob ich die Frage richtig verstehe- mitgebrachte Berufsunfähigkeit.
Also, jemand ist berufsunfähig und schließt eine Rentenversicherung mit Beitragsbefreiung nach 5 Jahren ab. Der Vertrag soll, sagen wir mal 20 Jahre laufen.
So wie ich die Frage verstehe, zahlt der VN 5 Jahre Beitrag und der Versicherer 15 Jahre.
Das geht natürlich nicht. Um das als Unsinn zu erkennen muss ich weder Betriebswirt noch Mathematiker sein.

Nein, das geht nicht mit der „mitgebrachten“ Berufsunfähigkeit

LG
Michael

Hallo Michael,

danke für deine Antwort. Den Sachverhalt muss ich ein wenig klarstellen:

Nehmen wir einmal an, jemand leidet an Hypertonie und kann aber medikamentös so eingestellt werden, dass die Person weiterhin - mit zwischenzeitlichen Arbeitsunfähigkeiten - berufstätig sein kann. Die Erkrankung dieser Person verschlechtert sich nach und nach und führt dann nach Erfüllung der Wartezeit zur BU. Im Versicherungsantrag - und damit hat der Versicherer seinerzeit geworben - werden keine Angaben zum Gesundheitszustand gefordert. Die Wartezeit bis zum Leistungseintritt beträgt 5 Jahre. Dafür ist die Prämie höher als bei einem Vertrag mit Gesundheitsprüfung. Klar ist das ein verlockendes Angebot, weil die Wahrscheinlichkeit der gesundheitlichen Verschlechterung höher ist. Eine BU wäre dann natürlich auch aus anderen gesundheitlichen Gründen möglich. Liegt das Risiko der möglicherweise eintretenden BU dann nicht beim Versicherer? Der kalkuliert ja auch mit einer höheren Prämie, die ansonsten inakzeptabel wäre. Übrigens hat die Gesellschaft das Angebot inzwischen eingestellt!

Beste Grüße

Hallo,

so wie der Fall geschildert ist deutet alles darauf hin, dass die Gesellschaft zu leisten hat. Jedoch ist das nur eine Pauschalaussage, da ich die Vertragsgestaltung nicht kenne. Normalerweise sollte jedoch geleistet werden.

Gruß
Pasha

Guten Morgen,
damit sieht die Sache natürlich anders aus. Da Vorerkrankungen nicht gefragt wurden können diese auch kein Ausschlusstatbestand sein. Soweit die Theorie. Um wirklich ein objektives Bild zu bekommen muss man in das Bedingungswerk, das ich nicht kenne- ich kenne ja noch nicht einmal die Gesellschaft, einsteigen
Michael

Diese Frage lässt sich nur mit einem Blick in die Bedingungen des abgeschlossenen Vertrages beantworten. Grundsätzlich sind bei Verträgen ohne Gesundheitsprüfung alle bestehenden Erkrankungen ausgeschlossen - bei fünf Jahre Wartezeit mag es aber auch anders sein.

MfG
CKH

Hallo,
das hängt immer vom genauen Tarif ab. Noch mal genau in den Antrag schauen und nachlesen, ob nicht bei Mitversicherung von BU eventuell doch Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen z.B.nach bestehenden Krankheiten. Ich kenne einen Tarif der HM, welcher mal kurze Zeit so verkauft wurde.
Wenn dort, in der Police und in den Bedingungen nix steht, dann müsste geleistet werden.
MfG JOs