Mitglied Bundesknappschaft

Ich habe mitbekommen, dass man sich dort nur Krankenverischern kann, wenn die knappschaftliche Rentenversicherung zuständig ist (muss aber nicht unbedingt die Rente sein). Ich habe mal einen 400€-Job gehabt und war über die Knappschaft dort angemeldet. Jetzt werde ich einen „richtigen“ Job annehmen. Kann ich mich dann dort krankenverischern. Wer kann mir helfen. Vielen Dank

Hallo,

wegen gesetzlicher Änderungen der Träger der Rentenversicherung zum 01.01.2005 hinfällig!

Das benötigt ein „dickes“ Buch an Platz um das zu erläutern. Ist aber egal, weil es auch egal ist wo Du versichert bist. Alles ein riesengroßer Mumpitz. Alle Kassen sind gleich! SGB V ist SGB V!

Frag die Knappschaft oder geh zu einer günstigen Kasse!

P.S.: Sie Knappschaft ist nur noch Drehangel für 400-800 Euro Jobs, bestimmte RV-Träger in der Zusammenfassung (Landwirte, Seeleute und Bergleute) und Kasse der Bergleute.

Viele Grüße
Thorulf Müller

Warum willst Du zur Knappschaft? Was soll der Mehrwert sein? Welchen konkreten Grund gibt es?