Mitglied in Berufsverbänden als Werbungskosten?

Ich hab immer gedacht, dass man die Mitgliedschaft in Berufsverbänden als Werbungskosten absetzen kann.

Nun steht auf der Beitragsrechnung allerdings „Beleg für Steuererklärung“ und der Hinweis, dass es ein gemeinnütziger Verein ist, dass Mitgliedsbeiträge gemäß § 10b (1) wie Spenden abziehbar sind.

Diese Möglichkeit schließt doch die Möglichkeit, den Beitrag als Werbungskosten abzusetzen, nicht aus, oder?

Mich wundert sowieso, dass der Beitrag als Sonderausgabe abziehbar ist, da man eine umfangreiche monatliche Mitgliedszeitschrift (also einen konkreten Gegenwert) erhält, womit der Spendencharakter des Beitrages fragwürdig ist.

Hallo,

Nun steht auf der Beitragsrechnung allerdings „Beleg für
Steuererklärung“ und der Hinweis, dass es ein gemeinnütziger
Verein ist, dass Mitgliedsbeiträge gemäß § 10b (1) wie Spenden
abziehbar sind.

Ein Berufsverband hat m. W. normalerweise die Rechtsform des Vereins. Er verfolgt die Interessen seiner Mitglieder und nicht das Gemeinwohl.
Da müsste man zu dem vorliegenden Fall nähere Informationen haben.

§ 10 b Abs. 4 EStG:
" Der Steuerpflichtige darf auf die Richtigkeit der Bestätigung über Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen,…"

Diese Möglichkeit schließt doch die Möglichkeit, den Beitrag
als Werbungskosten abzusetzen, nicht aus, oder?

M. E. ist aufgrund der Bestätigung des Vereins nur die Geltendmachung von Sonderausgaben möglich.

Gruß
Zemionow

Hi !

Bei den Mitgliedsbeiträgen ist vorrangig zu prüfen, ob es sich um Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG handelt. Nur wenn hier ein Abzug zu verneinen ist, schließt sich eine Prüfung des § 10b EStG (Sonderausgaben) an.

BARUL76

.

Hallo Christian,

Ich hab immer gedacht, dass man die Mitgliedschaft in
Berufsverbänden als Werbungskosten absetzen kann.

normalerweise ist dies auch so. Nur weiß ich nicht was du hier für einen Berufsverband hast. Für manche ist dies ja auch der Mieterverein oder der ADAC *g*.

LG