Mitglied in der GKV werden - WIE?

Hallo Fachleute,

ein Bekannter von mir hat sich vor 4 Jahren selbstständig gemacht und ist seither nicht mehr krankenversichert.

Jetzt möchte er Mitglied in einer GKV werden.

Er ist noch ein paar Jahre unter 55, aber in den letzten 24 Monaten nicht versichert gewesen. Welche Chancen hat er, dort wieder Mitglied zu werden bzw. welche Krankenkasse würde ihn aufnehmen?
Oder gibt es nur die Möglichkeit, wieder ein Weilchen ahängig zu arbeiten und dadurch Mitglied zu werden? Wie lang muß diese Beschäftigung dauern und wie umfangreich (Stunden pro Woche) muß sie sein?
Oder wäre „Arbeitslos melden“ (ohne Bezüge) ein Weg, um über eine Mitgliedschaft in der Familienversicherung wieder in einer GKV aufgenommen zu werden?

Bin für jeden Hinweis dankbar.
Vielen Dank für Eure Hilfe und Grüße

Gordie

Hallo,
als hauptberuflich Selbständiger hat er derzeit keinerlei Möglichkeit
Nitglied in einer GKV-Kasse zu werden.
Wenn er diese selbst. Tätigkeit aufgibt und aufgrund einer
Arbeitnehmertätigkeit versicherungspflichtig wird, diese Versicherungspflicht 12 Monate angedauert hat, dann kann er sich
in der GKV-Kasse freiwillig weiterversichern (auch als Selbständer).
Die Sache mit dem Arbeitsamt ginge auch - versicherungspflichtig
würde er aber nur bei Leistungsbezug.
Bei der Familienversicherung dürft ebenfalls keine hauptberufliche
Selbständigkeit mehr vorliegen und die Einkommensgrenzen dürften nicht
überschritten werden.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo Günter!

als hauptberuflich Selbständiger hat er derzeit keinerlei
Möglichkeit…

In der GKV stehen ziemlich sicher Umstrukturierungen bevor. Gibt es in Kreisen von GKV-Mitarbeitern Ideen, in welche Richtung der Zug fahren könnte?

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,
aus reinem Selbsterhaltungstrieb favorisieren meiner Erfahrung
nach die GKV-Mitarbeiter allenfalls die SPD-Lösung, da dort
immerhin der Bestand der GKV mit den einzelnen Krankenkassen
(natürlich nicht so viele wie derzeit) und somit auch die meisten
Arbeitsplätze erhalten blieben. Bei der CDU-Version droht im Bereich
der GKV die Einheitsversicherung (siehe Oesterreich) un es wären
von von den 126.000 Angestellten innerhalb der GKV etwa 50.000 - 60.000
überflüssig.
Was die Politik nun konkret vorhat, das weiss momentan keiner.
Wenn man auf mich hören würde, muesste es so aussehen,
dass die Krankengversicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer
an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung angeglichen werden sollte.
Jede Krankenkasse muss eine vom Gesetz vorgegebene Grundversorgung
ihrer Versicherten sicherstellen. Alle sonstigen Leistungen, wie
einen Teil der Prävention, das Kurwesen sowie die heutigen IGEL-Leistungen sollten den Wettbewerb unter den Kassen unterliegen.
Ob die Kassen diesen Wettbewerb durch Mehrbeitrag oder durch
Zusatzversicherungen über die PKV anbieten, sollte den Kassen feigestellt werden.
Für die Grundleistung sollte der Beitragssatz bei allen Krankenkassen
gleich sein (siehe z.B. Studenten).
Dieser Beitragssatz wäre auch beim Arbeitgeberanteil anzusetzen.
Krankenkassengebühr und Härtefallregelung sollten abgeschafft bzw.
drastisch eingeschränkt werden.
Die Grundversorgung sollte zwar immer dem neuesten Stand entsprechen,
aber sollte sich trotzdem immer an der kostengünstigsten Lösung
(Arzneimittelsektor) orientieren.
Die Ärtzehonorare sollen wieder nach Leistung und nicht nach Punkten
festgesetzt werden und auch ordentlich gegenüber der jetzigen Bezahlung angehoben werden.
Versicherungsfremde Leistungen (hier sei vor allem die Mutterschaftshilfe genannt) sollten weg von der Krankenkasse z.B.
an die Versorgungsämter übertragen werden und voll steuerfinanziert
werden.
Das schlechte an meinem Vorschlag ist - es hört keiner auf mich !!
Gruss
Günter

eines fehlt noch:
Hallo Günter,
kein Strukturausgleich, echte Konkurenz unter den Kassen und weitergehende Leistungsfreiheit.
Dazu noch eine Altersrückstelliung, etwa so, wie es die privaten auch machen.
Grüße
Raimund

Es gibt noch eine Möglichkeit. Diese wünsche ich aber niemandem.

Seit der Einführung von ALG II kann ein hauptberuflich Selbständiger der „BEDÜRFTIG“ ist zurück in die GKV. Denn auch der selbständige kann bei niedrigem Einkommen ALG II beziehen.

ALG II Bezug führt zur Versicherungspflicht; Folge: beitragsfreie Krankenversicherung. Ein Ablehnung der Kasse wegen hauptberuflicher selbständiger Tätigkeit ist nicht möglich. Dazu gibt es eindeutige Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums.

Hallo Andi,
neu hier ?? - herzlich willkommen, ein Fachmann mehr hier in diesem Brett tut allen gut - deine beiden Beiträge hier und eins weiter oben,
sehr gut.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo Andi,

eine Meldung beim AA ist kein Problem - allerdings ist er nicht bedürftig, da er eine gut verdienende Ehefrau hat.
Also wird er kein Geld bekommen. Oder sehe ich das falsch?

Grüße
Gordie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günter,

könnte nicht ein Selbstständiger eine geringfügige Tätigkeit aufnehmen , die gerade versicherungspflichtig ist und dadurch den Sprung über die Familienversicherung in die GKV hinkriegen?

Gibt es bei der GKV einen Ermessenspielraum?

Hat es Zweck, versuchsweise einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen? (Wir wollen allerdings auch keine schlafenden Hunde wecken)

Direkt zu Beginn der Selbstständigkeit wäre eine freiwillige Mitgliedschaft doch möglich gewesen. Gibt es GKV’en, die hier beide Augen zudrücken und auch Leute aufnehmen, die in den letzten 24 Monaten nicht versichert waren?

Vielen Dank und Grüße
Gordie

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Hallo,
einen Ermessenspielraum gibt es da nicht.
Aber mal ganz „brutal“ ausgedrückt , wenn eine Krankenkasse
auf jedes Mitglied geiert und es darauf ankommen lässt.
Wer will das überprüfen ???
Bei einer bundesweiten Krankenkasse könnte das evtl. das Bundes-
versicherungsamt sein, aber auch da wäre dies purer Zufall oder
eine geplante Info durch Dritte, ansonsten ist die Aufsicht Ländersache und das wissen wir, dass die das nicht so genau nehmen
mit der Aufsicht.
Raus käme das Ding in jedem Falle, wenn grosse Leistungen durch den
Versicherten erfolgen würden - da würde sich die Krankenkasse in
jedem Falle an den Mitarbeiter (Mitarbeiterhaftung) halten, der
das besseren Wissens eine Mitgliedschaft hergestellt hat -
also ich bin seit 38 Jahren im Geschäft - ich würde es nicht machen.
Gruss
Günter

Hallo Andi,

eine Meldung beim AA ist kein Problem - allerdings ist er
nicht bedürftig, da er eine gut verdienende Ehefrau hat.
Also wird er kein Geld bekommen. Oder sehe ich das falsch?

Hallo Gordi,

tja das ist dann natürlich keine Möglichkeit. Problem ist halt der Grundsatz: Einmal PKV immer PKV. Die üblichen Rückkehrmöglichkeiten kennst du schon von Günter.

Du wirst niemanden finden der die gesetzlichen Voraussetzungen ignoriert. Hat Günter treffend auf die Mitarbeiterhaftung hingewiesen. In diesen Fäll wäre von Vorsatz auszugehen. Die Prüfer vom Aufsichtsamt sind unterschiedlich aufmerksam - aber das Risiko geht niemand ein. SORRY!

Hallo Günter,

genau, ein neuer. Danke für die Lorbeeren. Deine Beiträge sind auch nicht schlecht. In diesem Sinne: Allzeit bereit.

andi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mißverständnis!
Hallo Andi,

Einmal PKV immer PKV. Die üblichen
Rückkehrmöglichkeiten kennst du schon von Günter.

Da habt Ihr mich falsch verstanden: er war bisher immer NUR in der GKV versichert, aber niemals in einer PKV.
Allerdings ist er seit vier Jahren überhaupt nicht mehr versichert … das ist das Problem.

Grüße
Gordie

Hallo Gordie,
ja, dann gilt - keine selbständige Tätigkeit mehr und irgendwie
Krankenversicherungspflicht, dann kann das noch klappen mit der
GKV, aber es muss vor Ablauf von 5 Jahren nach Ausscheiden aus der
GKV passieren - hoffentlich wurde er damals nicht wegen Beitragsrückstand ausgeschlossen, denn dann wird es nix mit einer
freiwilligen Versicherung.
Gruss
Günter

Nicht ganz!
Hallo Günter,

ja, dann gilt - keine selbständige Tätigkeit mehr und
irgendwie
Krankenversicherungspflicht, dann kann das noch klappen mit
der
GKV, aber es muss vor Ablauf von 5 Jahren nach Ausscheiden aus
der
GKV passieren

Nein - Pflicht ist Pflicht! Und er ist unter 55

  • hoffentlich wurde er damals nicht wegen
    Beitragsrückstand ausgeschlossen, denn dann wird es nix mit
    einer
    freiwilligen Versicherung.

Auch das will ich anzweifeln, wenn ich aus einer 12 monatigen Pflicht komme!

Gruss
Günter

ebenfalls
Thorulf