Hi FReunde der politischen Debatte,
ich bin Mitgleid in 2 Parteien… im allgemeinen Parteiengesetzt
steht aber das man das nicht darf. Welche Konsequenzen hat
das wenn man trotzdem in 2 Parteien ist ?? Ausschluß aus der Partei ?
Wer hat Erfahrung oder kann was verbindliches dazu sagen ? 
Danke und Gruß,
Dave
Hi Dave.
Das gibt es manchmal, daß jemand aus Karrieregründen (heimlich) in 2 verschiedenen Parteien ist.
Dann fällt ihm je nach Situation das entsprechende Parteibuch aus der Tasche auf den Schreibtisch seines Gegenübers.
Wenn allerdings herauskommt, daß er Mitglied in 2 Parteien ist, ist das ein Grund zum Parteiausschluß (bei beiden Parteien). Ob die aber daran interessiert sind (Beiträge)?
Jochen, Mitglied in nur einer Partei.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]