Die Kündigungsfrist eines Vereins endet am 30.sept.
Wenn aber der Verein vom 1.10. bis 31.12 ( unmittelbar nach Ablauf der regulären Kündigungszeit ) eine außerordentliche Mitgliederversammlung ansetzt um z. B. eine Beitragserhöhung etc. durchzusetzen dann stellt sich die Frage , ob der Verein das in dieser Zeit überhaupt darf.
Kann man deshalb auch vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen ?
Solche Veranstaltung hätte man ja auch vor dem 30.9. legen können- damit jedes Mitglied sich auf das neue Vereinsjahr FINANZIELL einstellen und über eine Mitgliedschaft NEU entscheiden kann.
Die außerordentliche MV auf das neue Kalenderjahr zu vertagen wäre ja auch überlegenswert.
Gibt es einen Experten der solchen Fall vielleicht aus der Praxis kennt ?
Die Kündigungsfrist eines Vereins endet am 30.sept.
Wenn aber der Verein vom 1.10. bis 31.12 ( unmittelbar nach
Ablauf der regulären Kündigungszeit ) eine außerordentliche
Mitgliederversammlung ansetzt um z. B. eine Beitragserhöhung
etc. durchzusetzen dann stellt sich die Frage , ob der Verein
das in dieser Zeit überhaupt darf.
Warum denn nicht? Beitragserhöhungen obliegen einer Beschlussfassung der Mitgliederversammlung und damit regelmäßig der Mehrheit der Mitglieder. Das hat auch das austrittswillige Mitglied zum Zeitpunkt des Beitritts zum Verein (Anerkenntnis der Satzung) so anerkannt
Kann man deshalb auch vom außerordentlichen Kündigungsrecht
Gebrauch machen ?
Das Mitglied kann ja nächstes Jahr austreten.
Solche Veranstaltung hätte man ja auch vor dem 30.9. legen
können- damit jedes Mitglied sich auf das neue Vereinsjahr
FINANZIELL einstellen und über eine Mitgliedschaft NEU
entscheiden kann.
Der Turnus der Mitgliederversammlungen eines Vereins bzw. sogar die Angabe wann diese im Jahr stattfindet ist teilweise auch in der Satzung zu finden. Es ist jedoch Wirklichkeitsfremd zu denken, dass die MV nur auf diesen Zeitpunkt gelegt wird um Beitragserhöhungen zu beschließen um die Vereinskasse zu füllen.
Die außerordentliche MV auf das neue Kalenderjahr zu vertagen
wäre ja auch überlegenswert.
Wenn der Verein, insbesondere der Vorstand damit einverstanden ist…