Mitgliederversammlung

Hallo,

was ist laut Gesetz (auslegbar?) eine „persönliche“ Anwesenheit? Nehmen wir an, ein Verein beruft eine Mitgliederversammlung ein (10 Mitglieder) und diese treffen sich per Skype, also per Sprache und Video. Das Ganze wird aufgezeichnet. Gilt dies als Vereinsversammlung? Die Mitglieder kennen sich nachweisbar auch persönlich. Es wird schriftlich per Protokollführer eine Dokumentation erstellt. Dieses Versammlungsprotokoll wird per Post von allen Mitgliedern unterzeichnet. Die Frage nochmal: Gilt eine per Onlineverbindung live veranstaltete und aufgezeichnete Versammlung als Mitgliederversammlung?

Gruß
Selorius

Guten Tag,

soweit ohenhin alle Vereinsmitglieder an der Skype - MV teilnehmen und das ersteller Protokoll dieser MV gegenzeichnen (und damit alle enthaltenen Beschlüsse genehmigen) sehe ich kein Problem hinsichtlich der Wirksamkeit. vgl hier auch § 32 II BGB.

ml.