Kann die MG-Versammlung entscheiden, dass für eine bestimmte Zeit die fristlose Kündigung der MG-Schaft möglich ist, auch wenn die Satzung dies nicht vorsieht und die Satzung auch unverändert bleiben soll ?
Kann die MG-Versammlung entscheiden, dass für eine bestimmte
Zeit die fristlose Kündigung der MG-Schaft möglich ist, auch
wenn die Satzung dies nicht vorsieht und die Satzung auch
unverändert bleiben soll ?
Sorry, da kann ich dir nicht tatsächlich weiterhelfen.
In der Regel nicht. Widersprüche der Satzung müssen! in der Satzung geändert werden (Achtung-das kostet einiges).
Es gibt aber Ausnahmen. Sollte es zu einem eindeutigen (also nicht nur z.B. 20:17) Ergebnis kommen, dann kann dies für eine bestimmte Zeit gemacht werden, mit dem Hinweis, daß die Satzung für diesen begrenzten Zeitraum nicht geändert wird und anschließend wieder Gültigkeit hat.
Grüße
Annett Richter
Ich bin kein deutscher Jurist, also habe ich mal im BGB geblaettert … und dann ge-googled:
Basis scheint zu sein
§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung
(1) … Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
§ 40 Nachgiebige Vorschriften
Die Vorschriften des § 27 Abs. 1, 3, des § 28 Abs. 1 und der §§ 32, 33, 38 finden insoweit keine Anwendung, als die Satzung ein anderes bestimmt.
Also wuerde ich argumentieren, dass es darauf ankommt, was die Satzung genau sagt: sieht sie explicit vor,d ass keine Kuendigung ausgesprochen werden kann, muss die Satzung geaendert werden.
Hoffe, das macht Sinn
HEALTH WARNING: habe in den Niederlanden studiert, und bin kein praktizierender Jurist.
gruss
Stephan