Mitgliederversammlung

Hallo Helfende :wink:
Unser KiGa e.V. hat demnächst die jährliche Mitgliederversammlung (immer im Feb.) Nun haben wir im Vorstand angeregt, die Sitzung in den Mai zu verlegen.
Begründung: Die Wahlen zum Vorstand / Beisitzer sind besser im Mai aufgehoben. Die Kinder werden im Juli „entlassen“, daher ist es besser für Vorstand / Beisitzer etwas länger in Richtung „Entlassung“ zu arbeiten.
In der Satzung steht allerdings, das die Mitgliederversammlung mindestens 1 x im Jahr stattfinden muss. Ist diese Verschiebung rechtens?

hmmm… irgendwie doof formuliert, gell?

Besten Gruß
Jod s11 körnchen

Hallo Körnchen,
warum sollte es nicht gehen die jährliche Mitgliederversammlung anstatt im Februar erst im Mai zu machen. Die Satzung bestimmt doch nur, dass jährlich mindestens eine Mitgliederversammlung stattfindet, der Monat ist doch egal. Wichtig ist, dass die Mehrheit der Mitglieder einen solchen Terminvorschlag unterstützt, ansonsten ist eine Terminverschiebung nicht anzuraten.
Hoffentlich konnte ich helfen. M.Bl.

Hallo Jod s11 körnchen,

Ein Jahr beginnt für mich am 01.01 und endet am 31.12…
Von daher könnte eine Sitzung am 30.12 2011 stattfinden und die nächste, unter Berücksichtigung der Einladungsfrist im Januar des Folgejahres.
Das wäre zwar ziemlicher Unsinn, aber satzungsgemäß.

Von daher ist die Verschiebung satzungsgemäß.

Für mich ist aber der Knackpunkt:

Für welchen Zeitraum ist der Vorstand gewählt?
Und wann beginnt die Amtsperiode.
Beispiel:
Steht in der Satzung der Vorstand ist für ein Jahr gewählt. Die Amtsperiode beginnt ab der Neuwahl. Dann müsst ihr im Februar wieder neu wählen, sonst habt ihr bis Mai keinen Vorstand mehr.

Liebe Grüße

Jürgen Thomas
www.rockcyclus.de

Guten Tag,
Sorry die verspätete Antwort, Urlaub war angesagt.
Um eine vervindliche Aussage treffen zu können, ist eine Einsicht in Eure Satzung dringend notwendig.
Eine pauschale Aussage (nicht verbindlich): Die Jahreshaauptversammlung ist i.d.R. jährlich abzuhalten, d.h. innerhalb eines Kalenderjahres. In der Schlußfolgerung kann dann auch der Termin um einige Monate vareieren.
Liebe Grüße aus Karlsruhe
KoeNeu

natürlich ist das rechtens

1x pro jahr ist doch egal ob februar oder mai

viel erfolg!

Hallo,

klingt für mich ganz so als müsstet ihr eure Satzung ändern, um in Zukunft im Mai zu wählen. Sprich ich würde einfach im Feb. eine Versammlung einberufen, die über die Satzungsänderung entscheidet. Dann wäre alles in trockenen Tüchern.

Viele Grüße