Mitgliederversammlung

Hallole,
wenn in einer Mitgliederversammlung,(Einladung und Frist alles korrekt),die Vorstandschaft „NICHT“ entlastet wird,muß dann eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden,oder was passiert dann???

Hallo,
nö, muss nicht. Keine Entlastung für den Vorstand bedeutet: Die Mitglieder insgesamt nehmen dem gewählten Vorstand für dieses Rechnungsjahr die Last nicht ab. Er bleibt darauf hängen, was einem massiven Misstrauen entspricht.
Die logische Folge ist eigentlich die Wahl eines neuen Vorstandes, der jetzige sollte anständigerweise gehen.
Ist dieser für mehrere Jahre gewählt und übernimmt gerne die Verantwortung allein, wenn alle damit einverstanden sind und weitermachen wollen wie bisher,
braucht die Sache lediglich ordentlich protokolliert werden, also Protokoll an alle Mitglieder schicken.
Bei einer Kassenprüfung wendet sich das Finanzamt dann nicht an alle Mitglieder wegen evtl. Nachforderungen sondern nur an den damaligen Vorstand auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Prüfung ein anderer Vorstand gewählt ist. Die Haftung für das Jahr ohne Entlastung reicht einige Zeit zurück. Wie lange, ist mir nicht bekannt, weiß aber ein Steuerberater oder das Finanzamt selber.
Stimmt die Kasse später dennoch, kann nachträglich von den Mitgliedern die Entlastung vorgenommen werden.
Handelt es sich um eine Straftat, dann ist es mit der
Verweigerung der Entlastung natürlich nicht getan. Jedes einzelne Mitglieder steht dann in der Verantwortung, eine Anzeige zu machen, wenn es Interessen außerhalb des Vereins also öffentliches Interesse berührt.
Ich hoffe, Ihnen damit ausreichend geholfen zu haben ohne genauere Hintergründe zu wissen.
Viele Grüße von
Biomarkt

Hallo,
es ist relativ einfach:
Wenn ein Vorstand nicht entlastet wird, muss er einfach weiterarbeiten (ggf. die Dinge in Ordnung bringen, die dazu geführt haben) bis eine Entlastung erfolgt. Das kann z.B. auch teilweise für bestimmte Zeitabschnitte einzeln passieren. Der Vorstand hat sicher ein Interesse, so schnell als möglich eine Entlastung zu bekommen, wird sich daher bemühen, möglichst bald ein neue MV einzuberufen. Er muss das aber nicht, sondern kann auch die nächste reguläre MV abwarten.
Hoffe, das hilft erstmal.
Grüße an euch,
Friedemann.

Hallo zurück!
Hinsichtlich der MV gilt in erste Linie die Satzung. Dort wird i.d.R. auch über eine Außerordentliche MV gesprochen - dies wäre ein empfehlenswerter Weg, um zu einer Klärung zu kommen. Ansonsten bitte im BGB Vereinsrecht nachschauen.
Beste Grüße - UK

Hallo Fraglich71

Vorausschicken muß ich, dass ich kein Rechtsanwalt bin und mein Wissen lediglich aus den Erfahrungen langjähriger Vorstandstätigkeit in einem e.V. schöpfe.
Zu Deiner Frage:
Die Entlastung bzw. Entlastungsverweigerung eines Vorstandes durch die Mitgliederversammlung wird im allgemeinen zu hoch bewertet. Sie ist lediglich ein „Vertrauensbeweis“ und gilt für Ersatzansprüche des Vereins gegenüber dem Vorstand, sofern es sich um Vorkommnisse handelt, welche aus dem abgelegten Rechenschaftsbericht des Vorstandes erkennbar bzw. ableitbar waren.
Was „passiert“ bei einer Entlastungsverweigerung?
Meines Wissens sagt das BGB-Vereinsrecht hierzu nichts. Entscheident sind also -sofern vorhanden- entsprechende Festlegungen der Vereins-Satzung.
Enthält diese auch keine Aussagen zu einer Entlastungsverweigerung, geht das Vereinsleben „einfach so weiter“, es sei denn, dass seitens der Mitgliedschaft diesbezügliche Anträge gestellt werden, über welche eine Beschlussfassung erfolgen müsste.

Ich hoffe geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Irajel

Hallo,

erst einmal wäre die Frage, warum wurde der Vorstand nicht entlastet? Gab es Unstimmigkeiten oder Streitfälle zwischen Vorstand und Mitglieder oder Entscheidungen des Vorstandes, die die Mitglieder nicht tragen wollten.

Ein Nichtentlasten des Vorstandes bedarf nicht unbedingt einer neuen Mitgliederversammlung.

Die Entlastung zeigt lediglich das Vertrauen der Mitglieder in den Vorstand. Also ist hier die Vertrauensbasis zwischen Vorstand und Mitglieder nicht mehr da. Das macht natürlich ein Arbeiten als Vorstand schwieriger. Und nach außen hin keinen guten Eindruck.

Mein Vorschalg wäre:
1.) Analysieren Sie den Grund der Nicht Entlastung.
2.) Berufen Sie eine neue Mitgliederversammlung ein. Achten Sie hier penibel auf die Fristen. Satzung ist maßgeblich. Wenn möglich die Einladung als einfaches Einschreiben senden. Damit ist sichergestellt, dass alle die Einladung erhalten haben.
3.) Versuchen Sie die Unstimmigkeiten in der Mitgliederversammlung zu lösen und eine neue Entlastung zu beantragen.
4.) Sollte dies nicht möglich sein, wäre mein Vorschlag als Vorstand komplett zurück zu treten und eine Neuwahl durchzuführen.

Es macht keinen Sinn als Vorstand weiter zu arbeiten ohne den Rückenhalt der Mitglieder.

Rein rechtlich kann der Vorstand bis zu den nächsten Wahlen auch ohne Entlastung weiterarbeiten. Es entstehen keine rechtlichen Nachteile. Die Haftungen bleibt eh beim geschäftsführenden Vorstand. Siehe Satzung. Meisten 1. und 2. Vorsitzender und 1. Kassierer.

Gruß
Rüdiger Bein

Hallole,
wenn in einer Mitgliederversammlung,(Einladung und Frist alles
korrekt),die Vorstandschaft „NICHT“ entlastet wird,muß dann
eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden,oder was
passiert dann???

Hallo,

eine neue Mitgliederversammlung muss wegen der Nicht-Entlastung nicht einberufen werden. Eine Nicht-Entlastung bringt auch keine erweiterten Haftungsrisiken mit sich. Sie bedeutet lediglich, dass der Verein nicht gewillt ist, auf eventuelle Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand freiwillig zu verzichten.

Viele Grüße
Andreas

Wenn die Entlastung vergessen wurde, sollte das in einer Mitgliederversammlung nachgeholt werden. Wenn die Entlastung jedoch verweigert wurde, könnte man sie ja nur dadurch herbei führen, dass man die Mitglieder davon überzeugt, dass der Vorstand gut gearbeitet hat. Das heißt, es sieht für den Vorstand schlecht aus. Wenn er evtl. sogar haften muss, sollte er sich professionell beraten lassen. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

Wenn der Vorstand nicht entlastet wurde edeutet dies:
das eine Misswirtschaft vorliegt, der Jahresabschluss unkorekt war.

Innerhalb von 3 Monate muss der Vorstand einen neuen rechenschaftsbericht und Jahresabschluss vorlegen.
Der Vorstand haftet selbstschuldnerisch.

mfg h.h

Moin,
also, so lange der Vorstand nicht entlastet ist, hat er sein Amt weiterzuführen.
Alsbald ist eine neue MV fristgerecht einzuberufen.

Bitte anrufen: 05961-5543

Hallole,
wenn in einer Mitgliederversammlung,(Einladung und Frist alles
korrekt),die Vorstandschaft „NICHT“ entlastet wird,muß dann
eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden,oder was
passiert dann???

Hallo,
soweit ich weiß, braucht man dann tatsächlich eine neue Mitgliederversammlung. Auch hier sind die Fristen wieder zu beachten. Ist allerdings fraglich, ob der Vorstand dann entlastet wird, je nachdem, was der Grund dafür ist. Bei solchen Fragen kann man auch beim Vereinsregister nachfragen, wir haben da immer tolle Hilfestellung bekommen,
freundliche Grüße,
Katharina

Der Vorstand haftet dann weiter persönlich für die Dinge, die er in seiner Vereinsführung vermasselt hat. Der Vorstand kann versuchen, diese Dinge zu korrrigieren, um auf einer späteren MV dann entlastet zu werden von der Verantwortung.