Mitgliederversammlung kurzfristig einberufen

Guten Tag,

kann man als 1.vorsitzende eine kurzfristige Mitgliedsversammlung einberufen, in der satzung haben wir aber eine frist von 14 Tagen, und bei ausserordentlichen MV nur bei 1/4 der MG mit antrag.

Geht es trotzdem?? da es wirklich wichtig ist und es sich um die gefahr des auflösens handelt?

Hallo prinz,

kann man als 1.vorsitzende eine kurzfristige
Mitgliedsversammlung einberufen, in der satzung haben wir aber
eine frist von 14 Tagen, und bei ausserordentlichen MV nur bei
1/4 der MG mit antrag.

dann sollte das auch eine dringende Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung sein.

Geht es trotzdem?? da es wirklich wichtig ist und es sich um
die gefahr des auflösens handelt?

Da fehlt mir jetzt leider völlig das Vorstellungsvermögen, wie man eine drohende Auflösung eines Vereins durch eine nicht beschlussfähige Mitgliederversammlung aufhalten kann.

Fällt der Vereinszweck weg?
Fehlen Finanzen zum weitermachen?

Nee ich geb’s auf, keine Idee.

Gruß, Karin

vielen lieben dank, aber es geht nicht um Finanzielle dinge, es geht um Mitglieder abwerben, und ä.

vielen lieben dank, aber es geht nicht um Finanzielle dinge,
es geht um Mitglieder abwerben, und ä.

per Saldo dürfte das auch finanzielle Auswirkungen haben, oder ist das ein Verein ohne Mitgliedsbeitrag?

Aber wie sollte eine Mitgliederversammlung die Abwerbung von Mitgliedern verhindern? Oder wollt ihr eine Kampagne zur Abwerbung von anderen Vereinen beschließen? Das würde ich, soweit legal machbar, als vom Auftrag an den Vorstand, der ja durch die Wahl desselben erteilt wird, abgedeckt ansehen.

Ohne Satzung lässt sich da aber nichts Näheres sagen.

Gruß, Karin