Zahle seit Jahren zu geringen Mitgliedsbeitrag in der Gewerkschaft da von Teilzeit in Vollzeit gewechselt, Beitrag aber nicht anpassen lassen.
Wenn ich nun kündige muss ich mit Nachzahlung der zu gering bezahlten Beiträge rechnen?
Hallo,
da Du bei der Gewerkschaft nicht zur Selbstanzeige verpflichtet bist - woher soll die dann vom zu geringen Beitrag wissen, wenn sie es bisher nicht bemerkt haben?
Gruß
U.Daniel