Mitgliedsbeiträge

Moin zusammen,

kann ein verein bei einem mitglied die mitgliedsbeiträge für vergangene jahre einklagen, wenn u.u. gar keine teilnahme am vereinsleben bzw. gegenleistung (ich weiss, beiträge bedürfen keiner bes. gegenleistung) mehr vorhanden war…

vieln dank

gruß inder

Hi Inder,

nicht bezahlte Beiträge sind Schulden wie andere auch, also werden sie genauso behandelt (Erinnerung, Mahnung, Verzug, Verjährung, …).

Eins möchte ich aber gern wissen: Wie hoch sind denn die Beiträge, dass sich der Rechtsweg lohnt? Bei uns wird da nicht lang gefackelt: Wer nicht bezahlt, wird gefragt, wie es weitergehen soll und dann zwecks der Beiträge zusammengestaucht. Fast meistens hilft’s, manchmal nicht; dann wird derjenige schlicht und einfach aus dem Register gestrichen und nicht mehr gegrüßt.

Gruß Ralf (Hilfskassier)

Hi Inder,

nicht bezahlte Beiträge sind Schulden wie andere auch, also
werden sie genauso behandelt (Erinnerung, Mahnung, Verzug,
Verjährung, …).

Eins möchte ich aber gern wissen: Wie hoch sind denn die
Beiträge, dass sich der Rechtsweg lohnt? Bei uns wird da nicht
lang gefackelt: Wer nicht bezahlt, wird gefragt, wie es
weitergehen soll und dann zwecks der Beiträge
zusammengestaucht. Fast meistens hilft’s, manchmal nicht; dann
wird derjenige schlicht und einfach aus dem Register
gestrichen und nicht mehr gegrüßt.

  • sind so ca. 200,00 Euro aus den letzten 4 jahren - war eigentlich der meinung, dass ich nach einer fusion von 2 fussballvereinen nicht mehr mitglied bin - hab auch seit ca. 1995 aktiv und passiv nicht mehr am vereinsleben teilgenommen nun kamen komischerweise nachforderungen nur für die letzten jahre obwohl ich seit 1996 oder 1997 nichts mehr gezahlt habe…

gruß inder

Gruß Ralf (Hilfskassier)

Hallo,
so schlecht scheinen mir Deine Chancen, nicht zahlen zu müssen nicht.
Ich zitiere mal aus Sauter/Schweyer 'Der eingetragene Verein", allerdings habe ich nur die 14.Auflage (1990)
Evtl. hat sich da ja was geändert.
Google deshalb mal unter Verein +Fusion oder +Vereinigung oder +Verschmelzung

Zitat: „…
Die Verschmelzung…ist im BGB nicht geregelt. …kann eine Verschmelzung nur auf zweierlei Weise herbeigeführt werden. …
a) der eine Verein wird aufgelöst und seine Mitglieder treten zum anderen über…ist als Auflösungsbeschluss auszulegen…
b) beide Vereine lösen sich auf und es wird ein neuer Verein gegründet…“
UND JETZT KOMMTS:
„c)Eine globale Überführung der Mitgliedschaften in den übernehmenden bzw. neugegründeten Verein ist …(auch nicht durch Satzungsänderungen)…möglich…
…Es bedarf vielmehr des Einzel-Beitritts zum aufnehmenden bzw. neuen Verein…“
Seite 251, Randnotiz 358

Aber wie gesagt, das mag sich zwischenzeitlich geändert haben. Dann wäre evtl. die Rechtslage zur Fusionszeit wichtig.

Gruß
Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

…danke für die Hilfe…

Gruß Inder

  • sind so ca. 200,00 Euro aus den letzten 4 jahren …

nun kamen komischerweise nachforderungen nur für die letzten
jahre obwohl ich seit 1996 oder 1997 nichts mehr gezahlt
habe…

Hallo,

nach zwei Jahren sind die Forderungen ohnehin verjährt, d. h. wenn du in der Zwischenzeit nicht angemahnt wurdest, besteht maximal ein Anspruch auf die letzten zwei Jahre. Ich halte die gesamte Forderung jedoch für nicht gerechtfertigt aufgrund dessen was Peter ja bereits geschrieben hat.

Grüße

Diana