Hallo,
A würde gerne seinen Mitgliedsbeitrag für einen gemeinnützigen Verein absetzen (Zeile 83 Hauptvordruck).
Im Elster-Programm ist zu lesen, dass für Mitgliedsbeiträge bis 200 Euro der Kontoauszug UND ein von dem Verein erstellter Beleg erforderlich ist, der Angaben über die Freistellung von der Körperschaftsteuer und die Verwendung der Mittel enthält.
Laut Verein muss erst ab 100 Euro eine gesonderte Quittung ausgestellt werden. Bis dahin soll der Kontoauszug inkl. der Steuernummer reichen.
A informiert sich im Netz und findet auch dort das Stichwort „100-Euro-Schwelle“
Welche Schwelle und vorzuweisende Bestätigung stimmt denn nun?
Und muss bei einem Mitgliedsbeitrag unter 100 Euro auf dem Kontoauszug wirklich die Steuernummer des Vereins angegeben sein? Dies ist bei A nämlich nicht der Fall.
Muss auf dem Kontoauszug explizit das Wort „Mitgliedsbeitrag“ zu lesen sein? Bei A steht nämlich stattdessen „Förderbeitrag“.
Vielen Dank für eine Antwort im Voraus!
