Mitgliedsbeitrag Nebenkosten aus 2008 Steuerabzug

Hallo,

ich hoffe, ich erfülle die FAQ.

Meine 2 Fragen:

  1. Ist ein Mitgliedsbeitrag für eine Fortbildungsvereinigung, welche durch die Mitgliedschaft günstigere dienstliche Fortbildungen anbietet, steuerlich abzugsfähig?

  2. Ist eine Nebenkostenabrechnung für eine Wohnung, welche erst im Juli 2009 für 2008 gestellt wurde steuerlich abzugsfähig? Die Wohnung wurde in 2007 / 2008 angemietet für eine Meisterausbildung in einer anderen Stadt.

Viele Grüße

Steffi

Hallo!

ich hoffe, ich erfülle die FAQ.

Passt! Gut gemacht!

Meine 2 Fragen:

  1. Ist ein Mitgliedsbeitrag für eine Fortbildungsvereinigung,
    welche durch die Mitgliedschaft günstigere dienstliche
    Fortbildungen anbietet, steuerlich abzugsfähig?

Das sollten Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit darstellen.

  1. Ist eine Nebenkostenabrechnung für eine Wohnung, welche
    erst im Juli 2009 für 2008 gestellt wurde steuerlich
    abzugsfähig? Die Wohnung wurde in 2007 / 2008 angemietet für
    eine Meisterausbildung in einer anderen Stadt.

Wenn die Kosten der Wohnung steuerlich abzugsfähgi waren, ist es jetzt diese verspätete Nebenkostennachforderung auch. Dass das 1 Jahr später kam ist kein Problem.

Gruß

Jörg

Danke für die Antwort!!

zu 1:
„Das sollten Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit darstellen.“
Der Mitgliedsbeitrag für die Fortbildungsvereinigung ist als Sonderausgabe angegeben und abgelehnt worden. (kein Beitrag nach §10 b EStG) Die Vorjahre ist er an gleicher STelle mit gleicher Rechtsgrundlage durchgegangen. Kann es nun eine Sonderausgabe sein?

zu 2: „Wenn die Kosten der Wohnung steuerlich abzugsfähgi waren, ist es jetzt diese verspätete Nebenkostennachforderung auch. Dass das 1 Jahr später kam ist kein Problem.“
Die Wohnung war abzugsfähig. Die Ablehung wurde begründet mit, dass eine Betriebskostenabrechnung von 2008 in der ESterklärung 2009 nicht berücksichtigt werden kann. Die Abrechnung ging aber erst im Juli 2009 zu.

Viele Grüße
Steffi

Hallo!

zu 1: Eine Sonderausgabe ist es nur, wenn es sich um eine Spende handelt. Eine Spende ist es nur, wenn dieser Verein gemeinnützig ist, was er wahrscheinlich nicht ist.´

Einspruch einlegen: Beantragen dass der Betrag als Werbungskosten berücksichtigt wird, kurz erklären wozu dieser Verein gut ist.

zu 2: Maßgebend ist immer das Jahr der Zahlung (§11 EstG). Wenn der Betrag der Nebenkostenabrechnung also in 2009 bezahlt wurde, sind die Kosten auch abzugsfähig (also nur der Nachzahlungsbetrag der tats. in 2009 geleistet wurde).

Falls das zutrifft ebenfalls in Einspruch mit aufnehmen und Zahlungsbeleg (Kontoauszug) beifügen. Dazuschreiben warum die Wohnung im Vorjahr agemeietet wurde, vielleicht sind die ja zu dämlich um da rein zu schauen.

Gruß

Jörg