Herr Mustermann ist Mitglied im Berliner Mieterverein e.V. und zahlt jährlich einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 72 EUR. Kann er diesen steuerlich als „Spende“ geltend machen?
Herr Mustermann ist Mitglied im Berliner Mieterverein e.V. und
zahlt jährlich einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 72 EUR. Kann
er diesen steuerlich als „Spende“ geltend machen?
Nein, Mitgliedsbeiträge nicht.
Der Verein darf keine Spendenbescheinigung ausstellen.
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Warum kann Herr Mustermann den Beitrag für die Tinnitus-Liga steuerlich geltend machen und den zum Berliner Mieterverein e.V. nicht? Liegt es an der fehlenden Gemeinnützigkeit?
exakt!
Auch den Beitrag für das Jugendherbergswerk kann man steuerlich geltend machen.
Auch geminnnützig.