Wenn jemand zur Ausübung eines Ehrenamtes zwingend Mitglied eines Vereins sein muss, können dann die Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden?
Hintergrund: Als Sportwart und Turnierleiter eines gemeinnützigen Sportvereins muss man Vereinsmitglied sein, sonst darf man diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausüben. Eine Aufwandsentschädigung wird durch den Verein nicht gezahlt und das „Zwangsmitglied“ hat sonst keinerlei Vorteile aus der Vereinsmitgliedschaft.
Gleich vorweg: Bitte nicht mit der Idee kommen, eine Spendenbescheinigung für die Mitgliedsbeiträge ausstellen zu lassen - illegal!
Gerne konkrete Rechtsquellen oder Urteile!