Mitgliedsbeiträge wegen Ehrenamt steuerlich absetzbar?

Wenn jemand zur Ausübung eines Ehrenamtes zwingend Mitglied eines Vereins sein muss, können dann die Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden?

Hintergrund: Als Sportwart und Turnierleiter eines gemeinnützigen Sportvereins muss man Vereinsmitglied sein, sonst darf man diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausüben. Eine Aufwandsentschädigung wird durch den Verein nicht gezahlt und das „Zwangsmitglied“ hat sonst keinerlei Vorteile aus der Vereinsmitgliedschaft.

Gleich vorweg: Bitte nicht mit der Idee kommen, eine Spendenbescheinigung für die Mitgliedsbeiträge ausstellen zu lassen - illegal!

Gerne konkrete Rechtsquellen oder Urteile!

Servus,

Du spuckst ja große Töne. Lies doch mal das Original § 10b Abs. 1 EStG - nur echt mit dem Geier!

Kurz: Genau diese „Idee“, die Du von vornherein verwirfst, ist der richtige Weg. Der Kassenwart muss sich halt ein bissle mit dem Wortlaut der Zuwendungsbestätigung und mit dem Thema Sammelbestätigung beschäftigen. Dann klappt das auch.

Schöne Grüße

MM

Hallo.

Da komm ich nicht mit. Im genannten Paragraph steht:

"Nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die

  1. den Sport […] fördern"

Und in der Sammelbestätigung müßte ja dann das Kästchen „Es wird bestätigt, daß es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt […]“ angekreuzt werden.
Das wäre aber im Falle des Mitgliedsbeitrags tatsächlich illegal. Oder nicht?

Gruß

Michael

Servus,

das Thema „Sammelbestätigung“ habe ich mit anderem Zusammenhang angesprochen - es ist nicht wenigen gemeinnützigen e.V. nicht möglich, Sammelbestätigungen auszustellen, weil sie die Herkunft von Zuwendungen nicht in einer Weise aufzeichnen, dass sie nach Zuwendenden gegliedert dargestellt werden kann.

Was den Sport betrifft, hast Du recht. Da wusste Schubifant mehr als ich, hat es aber hinter seiner vagen und wenig aussagekräftigen Formulierung gut versteckt. Eigentlich ist mit seinem Wissen darüber, dass die Mitgliedsbeiträge zu Sportvereinen explizit vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen sind, bereits seine Frage sinnlos.

Schöne Grüße

MM

Aber wie kann ich denn Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend machen ohne zugehörige EInkünfte? Das müssen ja auch hohe Mitgliedsbeiträge sein, dass man durch die Steuer spürbar entlastet werden würde…

Servus,

im Sachverhalt steht überhaupt nichts von den Einkünften, die da anliegen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % führte ein Jahresbeitrag von 180 €, wenn er denn Sonderausgabe im Sinn von § 10b Abs 1 EStG wäre, zu einer ESt-Entlastung von 75,60 € (ohne Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Für 77,00 € bekommt man bei Dobler’s das Kleine Menü am Mittag für zwei Personen - das ist für Leute, die sowas mögen, eine durchaus spürbare Sache.

Schöne Grüße

MM