Mitgliedsbeitragserhöhung ohne Zustimmung! Fitness

Hi!

Ich habe eine oder ein paar Fragen, hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Also nehmen wir mal an das Mr. X bei einen Fitnessstudio angemeldet ist. Nach einer Zeit erhält er eine Mitteilung das, dass Fitnessstudio einen neuen Namen bekommt und der Beitrag sich um fast 30% erhöht.Obwohl dies laut Vertrag unzulässig ist, max 2%. Dort steht auch das andere Mitglieder dies schon bezahlen und er auch folgen soll. Mr. X küngigt daraufhin, denn er denkt er habe ein außerordentliches kündigungsrecht. Mr. X hatte sowieso vor zu kündigen, kam ihn also gerade gut.
Kann man bei einer Beitragserhöhung (vom Fitness) kündigen? Mit den hinweiss auf eine außerordentliche Kündigung.
Wenn der zustellungsbescheid von der Kündigung verloren geht, reicht dann die Mitteilung der Beitragserhöhung und dei Antwort der Kündigung bei einer Klage aus?

Das Fitness studio antwortet daraufhin das der Beitrag nicht erhöht wird und Mr. X den alten Beitrag zahlen muss. Also der so schlau war dagegen vorzugehen kreigt keine Erhöhung?!
Als der alte Beitrag bei Mr. X abgebucht wird, holt dieser sich den zurück, worauf eine Kündigung vom Studio zukommt, aber erst nach vielen Monaten also regulär mit der Mindestlaufzeit.

Was glaubt Ihr in wie weit hat „MR. X“ recht, wenns geht mit Paraghrafen damit Mr. X sich wehren kann

Wie ist die Rechtslage??

Vielen Dank!

Mitgliedsbeitragserhöhung ohne Zustimmung! Fitness
Hallo,
selbstverständlich kann man bei Beitragserhöhung kündigen. Das Studio ist aber nicht dumm und läßt deshalb den alten Vertrag bis Laufzeitende gelten.
Da sich nun die Bedingungen nicht geändert haben, hat man rechtlich keine Chance eher da herauszukommen.
Alles Gute!

Hallo,
ich muss mich doch wundern, dass ich immer nur Fragen zu Handyverträgen oder Fitnessstudioverträgen bekommen.
Zur Sache:
Wenn man über die Versendung einer Kündigung keinen Beleg hat, glaubt einem kein Mensch, dass gekündigt wurde, es sei denn der eigene Hund oder die Katze hat den Beleg gefressen, was auch zu beweisen gilt.
Die Kündigung war zwar tatsächlich möglich, da eine einseitige Vertragsänderung nicht hingenommen werden muss. Aber ohne Beweis keine (Preis) Ausstieg.
Wenn dann der Betreiber den Kunden zum alten Preis die Mitgliedschaft bestehen lässt, ist sowieso kein normaler Ausstieg möglich. Wenn der abgebuchte Betrag zurückgeholt wurde, so war das nicht rechtens. Die Zahlung muss also zumindest bis zum Tage der vom Betreiber vorgenommenen Kündigung bezahlt werden. Warum der Betreiber so lange gewartet hat, die Kündigung auszusprechen ist bedeutungslos. Der Vertrag bestand und hatte Bestand, nur Verzug durch den Kunden lag vor.
So, das war`s dann wohl.
MfG
PB

Es zählt was im Vertrag steht. Wenn du bei so einer massiven Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht hattest und deine Kündigung nachweisen kannst, dann solltest du im Recht sein.

Sorry, bin z.Zt. auf Seminarreise und kpl. überlastet - bitte wen anders fragen.
Nichts für ungut
Eifelwanderer

Hallo,

Mr. X hat einen Vertrag, also hat er auch die AGB´s.
Wenn Kündigung bei Beitragserhöhung drinsteht, dann kann er es machen sinnvoll — Einschreiben mit Rückschein, oder persönlich mit Zeugen.
Was andere machen und zahlen ist doch sch… egal!
Bleibt es seitens des Studios beim alten Beitrag, dann AGB gucken, und evt. Vertrag erfüllen!

Mehr fällt mir zu all dem nicht ein.

mfg