Mitgliedsbeitragsforderung nach 4 Jahren?

Guten Tag,

wielange können (bisher nicht angemahnte) Mitgliedsbeiträge eines eingetragenen Vereins nachgefordert werden?

Angenommen, das Miglied hat in den 4 Jahren die Hilfe des Vereins nicht in Anspruch genommen, aber auch vergessen zu kündigen. Darf der Verein dann nach 4 Jahren plötzlich eine Rechnung über die vergangenen 4 Jahre stellen? Die Mitgliedschaft hätte gekündigt werden müssen, was auch geschehen wäre, wenn nach dem ersten Jahr eine entsprechende Mahnung gestellt worden wäre. Die Aussage in der jetzigen Rechnung war, dass es zu teuer wäre, alle Mitglieder jedes Jahr an die Zahlung der Beiträge (und damit auch an die Vereinsmitgliedschaft) erinnern zu müssen.

Meine Frage ist nun, ob ein e.V. das recht hat, nach 4 Jahren die Beträge einzufordern und wenn nicht, welche Schritte man dagegen unternehmen kann.

Vielen Dank,
Frank

Hallo Aaginor,

wenn nicht gekündigt wurde, sind zumindest die letzten drei Jahre wohl zu zahlen. D.h. die Zahlung aus 2006 ist noch bis Ende 2009 zu zahlen.

Wenn also diese „vier Jahre“ die Jahre 2006 bis einschließlich 2009 betreffen, dann ist das gerechtfertigt.

Gruß!

Horst