Ich habe meine gesetzliche KV gekündigt (per Einschreiben) und auch innerhalb der Kündigungsfrist die Mitgliedsbescheinigung der neuen KK eingesandt (leider ohne Einschreiben o.Ä.). Gleich am 1.10. bekam ich Post von meiner alten KK, dass keine Bescheinigung eingegangen sei und sie weiterhin für mich zuständig wären.
Auch bei einem Telefonat waren die Mitarbeiter wenig einsichtig, wollten die Bescheinigung nicht nachgereicht bekommen („obwohl sie mir glauben, dass ich es eingeschickt hätte“).
Wer hat Tipps oder Hilfestellungen für den Widerspruch oder das weitere Vorgehen. Danke für Ihre Hilfe!!
ich hatte das gleiche Problem. ich war bei einer Privat KK versichert. Ich hab die KK zu gesetzlichen gewechselt torzdem wurde von meinem konto geld abgezogen. nach zwei monaten habe ich das geld durch meiner bank zuruck buchen lassen. danach habe ich von privaten kk brief bekommen dass ich zu zahlen habe, darauf hin habe ich die private kk meine gesezliche kk- Bescheinigung zugeschikt, dass ich schon bei gesetzlichen versichert bin. dann alles war in ordnung, ich hab nicht mehr zahlen mussen.
Ich habe meine gesetzliche KV gekündigt (per Einschreiben) und
auch innerhalb der Kündigungsfrist die Mitgliedsbescheinigung
der neuen KK eingesandt (leider ohne Einschreiben o.Ä.).
Gleich am 1.10. bekam ich Post von meiner alten KK, dass keine
Bescheinigung eingegangen sei und sie weiterhin für mich
zuständig wären.
Auch bei einem Telefonat waren die Mitarbeiter wenig
einsichtig, wollten die Bescheinigung nicht nachgereicht
bekommen („obwohl sie mir glauben, dass ich es eingeschickt
hätte“).
Wer hat Tipps oder Hilfestellungen für den Widerspruch oder
das weitere Vorgehen. Danke für Ihre Hilfe!!
Tja, leider hat das nachträgliche Zusenden einer Bescheinigung meiner vorigen KK nicht gereicht. Ich habe nun einen Widerspruch laufen, aber leider keinen Nachweis, dass die Mitgliedsbescheinigung rausging.
trotzdem vielen Dank!
Hallo,
ich würde mich an Ihrer Stelle an Ihre Neue Krankenkasse wenden und den Vorfall schildern. Meist werden solche Angelegenheiten untereinander geregelt.
Sie sind auf keinen Fall doppelt oder gar nicht versichert. Selbst wenn Sie jetzt zum Arzt gehen, ist es egal welche Karte Sie benutzen. Die Kosten werden unter den Kassen, sobald die Zuständigkeit geklärt wurde ausgetauscht.
Bitten sie einfach die Neue Krankenkasse, sich mit Ihrer alten in Verbindung zu setzen. Diese wird dann die Dokumente austauschen und den Sachverhalt klären.
Auch falsch überwiesene Beiträge werden normalerweise untereinander vermittelt.
Teilen Sie Ihrer Neuen Kasse auch mit, an welche Kasse der Arbeitgeber die Versicherung bezahlt hat.
Wenn noch Fragen offen sind können Sie sich jederzeit melden.
Viele Grüße
Hallo,
lieben Dank für die Antwort. Habe mich an die neue KK (PKV) gewandt und den Sachverhalt erklärt, aber der Service-Mitarbeiter konnte mir keinen Tipp bzw. Hilfestellung geben. Die abgebende GKV lässt sich nicht auf Argumente ein und erwartet eine erneute Kündigung (mit 3-monatiger Kündigungsfrist)… Klar, als freiwillig versichertes Mitglied bin ich natürlich auf gut zahlendes Mitglied.
Hoffe, dass ich durch Widerspruch noch mehr erreichen kann.
Haben Sie vielleicht noch Tipp oder Hinweis für die Argumentation o.Ä.?
Liebe Grüße
das ist ein ganz schönes Ding. War die Krankenkasse vielleicht die Barmer?
Aber egal, wenn das wirklich stimmen sollte müsssen Sie der Krankenkasse leider noch einmal kündigen. Es gilt dann wieder die Kündigungsfrist von 2 Kalendermonaten.
Achso sprechen Sie am besten mit der neuen Krankenkasse, die soll nämlich alle Bescheinigungen vorher an die alte Krankenkasse Faxen. Den Sendebericht heben Sie sich bitte auf, da haben Sie dann wenigstens etwas zum vorlegen, dass die Nachricht angekommen ist.
Hallo … sprich mit deiner neuen Kasse… die sollten das regeln. Die haben bestimmt auch selbst eine Bescheinigung an die Kasse versandt und eine Kopie mit dem alten Datum in der Akte
Gruß, Christian
danke auch dir.
habe am Freitag bereits mit der neuen KV gesprochen, leider hatten die keinerlei Schriftwechsel mit meiner alten KV. Will sich aber am Montag nochmal jemand aus der Fachabteilung bei mir melden… bin gespannt, ob die was für mich erreichen können.
Kann ja eigentlich nicht angehen, dass die mit ihrer Behauptung „die Mitgliedsbescheinigung ist bei uns nicht angekommen“ durchkommen.