Wie muss man sich eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse nach § 175 Abs. 2 SGB V vorstellen (die man dem Arbeitgeber ja vorlegen muss)?
Ich habe zu Hause ein Schreiben meiner Krankenkasse à la „Wir begrüßen Sie als Mitglied bei uns usw. usf.“
Ist das schon diese ominöse Bescheinigung? Oder wie sieht die sonst aus? (Ist da z, B. der Paragraf vermerkt?)
Hallo,
in der Regel wird die Mitgliedsbescheinigung nach $ 175 SGB dem Arbeitgeber von der Kasse direkt zugesandt.
Was die Form angeht, so muss in der Betreffzeile stehen dass es sich
um eine solche Bescheinigung handelt und im Anschriftenfenster ist der
Name des Arbeitgebers vermerkt.
„Begrüßungsschreiben“ der Kasse an neue Mitglieder erfüllen nicht
die Kriterien einer „amtlichen“ Mitgliedsbescheinigung.
Gruß
Czauderna