Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse

Moin,

ich habe gerade meine Mitgliedschaftsbescheiningung meiner Krankenkasse erhalten. Nun bin ich über das Datum zum Beginn der Mitgliedschaft verwundert.

Dort steht drin, dass ich erst „ab 01.03.2012“ Mitglied der Krankenkasse bin, obwohl ich seit 1999 Mitglied dort bin.

Zum 01.03. beginnt bei einem neuem Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis.

Es ist für mich nicht weiter tragisch, was da drin steht, aber vllt. weiß jmd. ja näheres dazu.

Gruß

denkzettel

Es ist für mich nicht weiter tragisch, was da drin steht, aber vllt. weiß jmd. ja näheres dazu.

Ganz ohne Belang ist es nicht. Du mußt 18 Monate Mitglied gewesen sein, bevor Du die Kasse wechseln kannst. Diese Zeit hast Du längtst erfüllt. Nach dem neuen Eintrag bist Du ein Neumitglied. Ich würde das korrigieren lassen, man weiß nie wozu man es braucht.

Hallo,

das hat etwas mit dem Datenschutz zu tun - es geht den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an seit, wann jemand Mitglied einer Krankenkasse
ist - der Arbeitgeber muss nur wissen, dass ab Beginn der Tätigkeit der
Krankenversicherungsschutz besteht - auch mit der Bindungsfrist hat das nix zu tun.
Gruss
Czauderna

ist - der Arbeitgeber muss nur wissen, dass ab Beginn der
Tätigkeit der
Krankenversicherungsschutz besteht - auch mit der

Aber die Kasseschreibt ihrem Mitglied, dass er erst ab jetzt Mitglied sei, dashat mich gewundert.

Hallo,
die Bescheinigung nach § 175 SGB V. geht nicht an den Versicherten sondern an den Arbeitgeber, ergo wurde nicht dem Versicherten mitgeteilt dass er ab dem Tag der Beschäftigungsaufnahme neu Mitglied ist sondern nur dem Arbeitgeber.
Gruss
Czauderna

Moin,

danke für die Eure Antworten.

Es stimmt natürlich, dass es meinem Arbeitgeber nichts angeht, wo ich wie lange versichert bin. Das macht Sinn.

Und das ich länger als 18 Monate dort Mitglied bin, lässt sich ja eigentlich einfach nachweisen.

Viele Grüße

dz