Mitgliedschaft Automobilclub und Fernabsatzrecht

Guten Abend,

Gilt der Antrag auf Mitgliedschaft bei einem Automobilclub (z.B. AvD) über das Internet grundsätzlich als Vertrag, der im Fernabsatz geschlossen wird und somit innerhalb der vorgegebenen Frist widerrufbar ist ?

Danke für evt. Antworten

Guten Abend,

hierzu gibt es auf der Internetseite des beispielhaft benannten Automobilclubs ein Musterschreiben: https://www.avd.de/fileadmin/content/Downloads%20PDF…

Da der Vertrag unter Zuhilfenahme eines Telekommunikationsmittels, wahrscheinlich Internet oder Telefon, zwischen einer juristischen Person und einer Privatperson zustandegekommen ist und nicht durch eine persönliche Beratung zwischen denselbigen, liegt ein Fernabsatzvertrag vor.

Vielen Dank. Dann gilt das Fernabsatzrecht also gerade nicht bei Vertragsabschluss in einem Geschäftsbüro z.B. eines Automobilclubs, Sportverein oder eines Mieterschutzbundes.