Mitgliedschaft bei einer Verein: Problem Beiträge

Guten Tag,
ich bin tätig auf Honorarbasis bei einem Verein. 2008 wollte mir der Vorsitzender die Mitglieschaft schenken. Ich habe den Antrag ausgefüllt (großer Fehler) und seitdem nichts mehr gehört. Ich habe weder eine Bestätigung erhalten, noch das Statut, die Mitglieschaftskarte, nichts.
Jetzt wurde meinen Antrag wieder gefunden und der Verein verlangt die Beiträge, die seit 2008 nie überwiesen würden.
Inzwischen haben wir einen neuen Vorsitzenden.

Was kann ich tun?

Vielen Dank

Hallo,

wenn nichts schriftliches vorliegt müssen die Beiträge gezahlt werden.
Ratsam ist, ein ruhiges Gespräch mit dem neuen Vorsitzenden zu suchen und Lösungen zu suchen. Wenn Sie bei dem Verein tätig sind, müsste dass zu machen sein.

Grundsätzlich stehen dem Verein die Beiträge zu, wenn es keinen Nachweis der Mitgliedschaftsschenkung gibt.
Natürlich müssen dann trotzdem die Beiträge bezahlt werden, da ein Vorstandsmitglied solche Entscheidungen niemals alleine treffen darf. Bei schriftlicher Bestätigung des „alten“ Vorsitzenden müsste er die Beiträge entrichten.
Ich hoffe ich konnte helfen.

Hallo,

mündlich ist immer so eine Sache bei Vertragsoptionen oder zusätzl. Vereinbarungen. Haben Sie mit dem Vorsitzenden selbst gesprochen?

Wenn es also eine Forderung gibt, muss diese auch von Forderer begründet werden. Dies würde ich schriftlich verlangen. Außerdem gibt es Verjährungsfristen für Forderungen. (ggf. hier nochmal einen Anwalt kontaktieren, 1-2-3-recht.de oder sowas)

Alles weitere regelt die Satzung. Auf keinen Fall sofort zahlen! Erstmal schriftlich einen Wiederuf gegen diesen Beschluss einlegen und verlangen, dass der Sachverhalt der Mitgleidervollversammlung dargelegt wird. Dies sorgt für Zeit und kann dieses Problem sofort lösen(!), aber für einen Anwalt ist es toll, weil Sie dann den ersten wichtigen Schritt gemacht haben.

Viel Erfolg dabei.

R. Fritzlar
www.cpo-team.de

Vielen Dank für die Antwort und für die Mühe.
Leider liegt es nichts schritliches vor.
Aber ich frage mich, ob es richtig sein kann, daß der Verein sich über 2 Jahre nicht meldet und dann plöztlich alle Beiträge haben will. In dieser Zeit würde ich nie als Mitglied behandelt, das Thema wurde nie angesprochen.
Schöne Grüße

Das war mir sehr hilfreich:smile:
Ich habe bisher mit dem alten Vorsitzenden gesprochen und warte auf die Entwicklung unseres Gespräches.

Schöne Grüße

Das war mir sehr hilfreich:smile:
Ich habe bisher mit dem alten Vorsitzenden gesprochen und
warte auf die Entwicklung unseres Gespräches.

Schöne Grüße

Achso habe gerade nochmal Ihre Anfrage gelesen. Kurz: Es ist doch gar kein zweiseitig. Rechtsgeschäft zu stande gekommen (keine Bestätigung Eintritt usw.). Somit ist kein Vertrag zu stande gekommen. Sie müssten somit nichts Erklären, sondern nur das einseitg wieder lösen. Wiederspruch gegen einen Mitgliedschaftsbeitragsabrechnung, die nie zu stande kam (wenn dann erst ab 2010), kann man auch keine Beiträge verlangen. LOL

Also zurück lehnen und abwarten, ggf. nochmal erklären, dann aber richtig der Mitgliedervollversammlung. Sie können mir gern die Satzung mailen. Ich schaue mir den Fall gerne mal an.

MfG

Robert Fritzlar
E-Mail: robert.fritzlar[at]cpo-team.de

Etwas schwierg, da möglicherweise Rechtsstreit
entstehen kann.
Wer führt die Mitgliedskartei?
Eingang der Beitrittserklärung sollte bestätigt
und dies in einer Kartei/Liste vermerkt sein.
War dies bisher üblich? Wenn ja, warum geschah dies
nicht im vorliegenden Fall.
Nach Möglichkeit sollte gütliche Einigung mit dem neuen
Vorstand herbeigeführt werden.
Gruß KUBO

Hallo leider kenne ich mich darin nicht sehr gut aus.

Viel Glück weiterhin

Biljana