Ein Freund von mir möchte mich besuchen kommen, und muss deswegen in einer Herberge übernachten.
Während der Buchung eines Zimmers, wurden wir darauf hingewiesen das eine Mitgliedschaft nötig ist, und das diese Online oder bei Anreise beantragt werden kann. Ich habe mich darüber informiert und habe erfahren, dass es jährlich ca 20 euro kostet, das sie dir direkt vom Konto abziehen.
Das Problem ist, das mein Freund noch kein eigenes Konto besitzt.
Deswegen frage ich mich, da er ja diese Karte benötigt um dort zu übernachten, ob es möglich ist die mitgliedschaft über seinen namen auf mein konto laufen zu lassen.
bzw ob es geht das er angemeldet ist, und ich das bezahlen kann. Oder geht es nicht das seine Anmeldung von meinem konto abgebucht werden kann?
Auf Antworten würde ich mich sehr freuen.
Danke im vorraus.
Hallo,
wird nicht zufällig ein internationaler Ausweis anerkannt? Den gibt es dann fast überall auf der Welt in Landeswährung.
Ob es im Einzelfall möglich ist, einen abweichenden Kontoinhaber anzugeben, erfragt man am besten dort (so sollte man das bevorzugt machen). Grundsätzlich muß aber seit einigen Monaten der Name bei einer Lastschrift nicht mehr geprüft werden - vielleicht kurz bei der Bank anfragen, ob sie das auch wirklich nicht mehr macht.
ich weiß jetzt nicht, wie es bei den Jugendherbergen ist, aber wenn du für die Zahlung deinen Namen als Kontoinhaber eintragen kannst (statt dem deines Freundes) dann solltet ihr auf der sicheren Seite sein.
Bloß weil die Banken nicht mehr verPFLICHTET sind einen abgleich von kontonummer und inhaber durchzuführen, heißt es nicht, dass die bank das nicht auf freiwilliger basis trotzdem noch machen und so eine evtl lastschrift nicht einlösen.
bei einer lastschrift kann ich mir sogar noch vorstellen, dass das weiterhin überprüft wird, denn dies kann ja ohne zutun des kunden geschehen, wobei eine überweisung in der regel auf wunsch des kunden getätigt wird. passiert dem kunden also bei einer überweisung ein fehler, so hat er den selber zu verschulden, bucht aber jemand „unberechtigt“ Geld vom Konto ab, so ist das nicht das verschulden des Kunden daher kann ich mir denken, dass die banken eine „falsche Lastschrift“ nicht akzeptieren
Hi
bei einer Jugendherberge ist die Mitgliedschaft erforderlich. Jedoch kann der Jahresbeitrag auch auf Rechnung gezahlt werden. Das steht aber auch auf den Seiten des DJH unter „Information über die Mitgliedschaft“.
Aber Achtung,
bei Kontoeröffnung hat der Kunde unterschrieben, dass das Konto nur für eigene Rechnung verwendet wird. DAS wäre hier nicht merh der Fall. Also aus diesem Grund schon mal nicht gestattet.