Mitgliedschaft in gesetzliche kv

Sehr geehrte Experte/in
bis zum 65 lebensjahr war ich freiwilliges Mitglied einer AOK. lebe seit einiger zeit im außereuropäischem ausland. „falls“ ich wieder in die aok wollte stellen sich zwei fragen. ist es möglich wieder mitglied der aok zu werden? auf welcher gesetzlichen grundlage wäre die aok vepflichtet mich wieder aufzunehmen?
im voraus herzlichen dank.

…tut mir Leid, da kann ich nicht helfen. Privates Versicherungsrecht ja, Sozialversicherungsrecht als Laie.
Sorry…

Hallo

Die AOK hat jeden Bürger aufgrund der Gesetzlichen Versicherungspflicht aufzunehmen. In diesem Falle als freiwilliges Mitglied. Der Beitrag hier ist zwar am Einkommen festgemacht und auch entsprechend hoch. Aber der Versicherungsschutz wird gewährt.

Gruss
M