Mitgliedschaft in Vereinen

Hallo!

Ich habe mich damals 1997 beim Chaos Computer Club angemeldet. In gutem Glauben habe ich damals den Mitgliedsbeitrag für ein Jahr bezahlt. Nachdem das Jahr vorbei war dachte ich, dass das mit der Mitgliedschaft nun auch vorbei sei.

Ich bekam nun die folgenden Jahre immer Briefe gegen Ende Dezember, in denen auf Treffen hingewiesen wurde. Dieses habe ich aber nicht weiter beachtet.

Nun bekomm ich auf einmal einen Brief von dem CCC in dem steht, dass ich für die Jahre 98-2002 den Mitgliedsbeitrag von je EUR 32 nachbezahlen soll, also insgesamt 144 EUR.

Ist das überhaupt rechtlich akzeptabel?

In anderen Vereinen in denen ich bin ist es so, dass wenn man den Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt, auch nicht mehr im Verein als Mitglied ist.

Falls es da ein Gesetz oder ein Urteil gibt, wäre ich sehr froh darüber es zu bekommen.

Vielen Dank!

Grüße, Marcus Fiess.

Moien!

Nichtbezahlung der Beiträge beendet nicht die Mitgliedschaft. Rechtlich schuldest du dem Verein das Geld.

Ich würde den Verein anschreiben und dein „Mißverständnis“ mitteilen. Eventuell erlassen sie die Schulden oder bieten zumindest einen Vergleich an.

Bernd

Hallo Marcus,

Ist das überhaupt rechtlich akzeptabel?

ja

In anderen Vereinen in denen ich bin ist es so, dass wenn man
den Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt, auch nicht mehr im Verein
als Mitglied ist.

Die Satzung des konkreten Vereins ist entscheidend. Wenn dort drin steht, die Mitgliedschaft endet durch eine Austrittserklärung,dann gilt dies.

Tschuess Marco.