Mitgliedschaft, Jahresbeitrag kündigen

Hallo an alle,

Eine Familie hat folgendes Problem. Das Kind A soll in einen Waldkindergarten gehen ab September 2011. Die Famile hat die Unterlagen angefordert und ausgefüllt bereits im Mai 2011. In den Unterlagen wurden die Kontonummern freigegeben, so dass der Kindergarten ab September monatlich 100 Euro abheben darf. Als VORAUSSETZUNG für den Kindergarten musste man eine Mitgliedsschaft machen über 100 Euro. AUch dies hat die Familie gemacht. Nun im Juli hat sich für das Kind A ein anderer Kindergartenplatz ergeben und die Familie will aus den Vertag raus. Telefonisch mit der Kindergartenleitung besprochen hat die Familie gekündigt. Es ist alles gut gegangen. NUR die Jahresmitgleidschaft wurde nun abgebucht.

Gibt es eine Möglichkeit die Jahresmitgleidschaft NICHT zu bezahlen?

Die Mitgliedsschaft war ja nur eine Voraussetzung für den Kindergartenplatz. Da das Kind A nun nicht in den Kindergarten geht, will die Familie auch die Mitgliedsschaft nicht bezahlen.

Geht das nun?

Liebe Grüße

Es tut mir leid, da bin ich überfragt. Ich würde mal einen Anwalt fragen.

Viel Glück weiter

liebe Grüße

Ich fürchte, dass die Frage eher etwas für einen Juristen ist.

Hallo,

leider weiß ich es nicht. Tut mir leid.

Viele Grüße

Das ist wohl nicht einfach so zu beantworten, das wird ja wohl vertraglich geregelt worden sein oder durch die Satzung über die Aufnahmebedingungen. Also erstmal durchlesen!
Zum anderen kann man bestimmt darüber auch mit der Kita-Leitung sprechen, die wird sich doch darüber äußern können, wie und weshalb das so geregelt ist und was passiert in eurem Fall, das wird kein Einzelfall sein.

Hallo, dazu ist zu sagen: Ihr seid beim Waldkiga einem Verein beigetreten, der jährliche Mitgliedschaftsbeiträge fordern darf. Wie und ob dieses Geld zurückgezahlt werden kann, mus aus der Satzung(!) des Vereins(!) hervorgehen. Lass dir diese Satzung unbedingt geben und wenns damit nicht weitergeht, frage einen Rechtsanwalt-der Streitwert ist so niedrig, dass der RA auch nicht teuer wird. Viel Erfolg!

Hallo zurück,
erstmal schön, dass Sie einen Platz (bzw. mehrere) für Ihr Kind gefunden haben. Zu Ihrer Frage soviel: es handelt sich hier um zwei unterschiedliche „Verträge“, acuh wenn der zweite davon nur zustande kommt wenn der erste abgeschlossen wird. Grundsätzlich kann jede Buchung innerhalb einer bestimmten Frist zurück gebucht werden. Der Streit ob dann doch gezahlt werden muss oder nicht, ist dann eine Frage der Rechtsanwälte wenn man sich nicht einig wird. Sie haben die Mitgliedschaft abgeschlossen um die Möglichkeit zu haben Ihr Kind anzumelden. Ob Sie es dann anmelden oder nicht steht Ihnen ja frei. Sie könnten ja genauso eine Mitgliedschaft abschließen um z.B. den Verein/Träger zu fördern, obwohl Sie gar kein Kind haben! Nach meinem Rechtsempfinden und meiner Erfahrung ist das für Sie zwar unbefriedigend, da Sie die Mitgliedschaft ja eigentlich nur abgeschlossen haben weil Sie vor hatten Ihr Kind auch in den Kindergarten zu bringen. Allein die Tatsache, dass Sie das letztlich nicht gemacht haben führt nicht automatisch zur Nichtigkeit des Vertrages „Mitgliedschaft“. Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiter helfen; rate Ihnen aber einen Rechtsbeistand einzuschalten insofern Sie damit partout nicht einverstanden sind. Bedenken Sie aber: Selbst ein einfaches Rechtsanwaltsschreiben kostet mindestens schon ein Drittel der „Streitsumme“. Ganz abgesehen von den sonstigen Kosten und dem Ärger und dem Zeitaufwand. Ich würde versuchen „Zurückzubuchen“ und eine gütliche Einigung zu erzielen (z.B. einen Kompromiss 50:50?).
Mit freundlichen Grüßen

Hallo

Das ist eine Rechtsfrage und sie betrifft deutsche Verhältnisse - für beides fühle ich mich nicht kompetent als Schweizer Kindergärtnerin.

Ich würde dafür entweder hier bei wer-weiss-was einen anwalt fragen oder einen kostengünstigen allgemeinen rechtsdienst konsultieren.

Freundliche Grüsse

Jacqueline

  1. ich würde mal den Vertrag genau lesen, da müsste auch etwas zu Widerruf und Kündigung drin stehen. Sofern es einen Vertrag über die Mitgliedschaft gibt. Wenn es nur mündlich ist dann weiß ich auch nicht - im Prinzip gibt es ja dann keine Grundlage für die Abbuchung.
  2. sofort die Einzugsermächtigung widerrufen oder den Lastschriftauftrag stoppen. Bei einer Einzugsermächtigung kann man glaub ich innerhalb von 6 Wochen das Geld zurückholen - bitte genaues bei der Bank erfragen.
  3. schriftlich den Kindergartenplatz und die Mitgliedschaft kündigen - am besten mit Einschreiben und jeweils an beide Partein (d. h. Kindergarten und Verein)
    Gruß Christiane

Hallo,

da kann ich leider nicht wirklich weiterhelfen. Mit Vertragsrecht kenn ich mich nicht aus. Vielleicht mal einen Fachanwalt fragen?
Gruß

Hallo lieber Fragesteller,
Ihre Frage ist generell zu beantworten und gilt nicht nur für Kindergärten.
Aufgrund Ihres Berichte komme ich zu folgenden Antworten:

-Es handelt sich hierbei um einen Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kindergarten und Ihnen.
Diesen haben Sie unterschrieben.
Teil des Vertrages ist eine Mitgliedschaft.
Hier gibt es einen Beitrittstermin und eine Kündigungsklausel, auch die haben Sie damit unterschrieben.

-Sollte es keine Kündigungsklausel geben, so ist eine gütliche Einigung anstreben.

-Ist das nicht möglich, und der Vertrag ist bereits vor mehr als 14 Tagen unterschrieben, bleibt Ihnen nur der Klageweg der bei einem Streitwert von 100€ zu überlegen ist.
Ist der Kindergarten in Vorleistung gegangen (z.B. Neueinstellung von Personal) so sind die Chancen gering.

Ein Mittelweg ist eine Abschlagszahlung, z.B. Sie bekommen den Jahresbeitrag zurück und spenden x €. an den Kindergarten.

Ich hoffe Sie können zu einer gütlichen Regelung kommen.

Gruß
Kita

Hallo,

ich bin leider kein Experte für vertragsrecht.

sorry

Hallo,
das müsste man in den AGB des Kindergartens nachlesen können!?
Wenn das ein gesonderter Vertrag ist (nicht an den Kiga.platz gebunden)dann hätte man diesen warscheinlich extra kündigen müssen.
Sprecht doch nochmal mit der Kiga.leitung.
Gruss Claudia

Eine Familie hat folgendes Problem. Das Kind A soll in einen
Waldkindergarten gehen ab September 2011. Die Famile hat die
Unterlagen angefordert und ausgefüllt bereits im Mai 2011. In
den Unterlagen wurden die Kontonummern freigegeben, so dass
der Kindergarten ab September monatlich 100 Euro abheben darf.
Als VORAUSSETZUNG für den Kindergarten musste man eine
Mitgliedsschaft machen über 100 Euro. AUch dies hat die
Familie gemacht. Nun im Juli hat sich für das Kind A ein
anderer Kindergartenplatz ergeben und die Familie will aus den
Vertag raus. Telefonisch mit der Kindergartenleitung
besprochen hat die Familie gekündigt. Es ist alles gut
gegangen. NUR die Jahresmitgleidschaft wurde nun abgebucht.

Gibt es eine Möglichkeit die Jahresmitgleidschaft NICHT zu
bezahlen?

Die Mitgliedsschaft war ja nur eine Voraussetzung für den
Kindergartenplatz. Da das Kind A nun nicht in den Kindergarten
geht, will die Familie auch die Mitgliedsschaft nicht
bezahlen.

Geht das nun?

Liebe Grüße

Hallo,

es tut mir leid. In diesen Dingen kenne ich mich nicht aus. Der Waldkindergarten ist bestimmt eine Elterninitiative und damit habe ich mich noch nie beschäftigt. Sorry, hoffe ihr findet noch Hilfe.

Gruß

Entschuldigung, dass die Antwort etwas gedauert hat, umzugsbedingt habe ich nur sehr eingeschränkten Zugang zum Internet.

Es ist keine Frage zum Thema Kindergarten, sondern eher eine zum Thema „Vertrag.“

Ich bin kein Rechtsexperte in dieser hinsicht, aber aus meiner Laien-Sicht sieht es folgendermaßen aus:

Wenn ich einen Vertrag abschließe, dann bin ich daran gebunden und kann ihn nur zu den gültigen Bedingungen/Fristen kündigen, es sei denn, die gegnerische Seite verletzt den Vertrag grob und kommt ihren Pflichten nicht nach.

Wenn ich einen Vertrag abschließe und es mir dann anders überlege, dann kann ich nur auf die Kulanz meines Vertragspartners hoffen.

Herzliche Grüße,

Bettina