Mitgliedschaftsbeitrag Parteien

Hallo zusammen,

können Mitgliedschaftbeiträge politischer Parteien nach Parteiaustritt nachgefordert werden? Kann die Zahlung verweigert werden? Wenn ja, welche Konsequenzen kann das haben?

Danke für kurez Info

LG

Balou

Hallo, ich gehe davon aus, dass sich der Beitrag auf eine Zeit bis zum Parteiaustritt bezieht. Also muß auch
gezahlt werden. Verweigerung nur bei erfolgloser
Vollstreckung. Parteibeiträge sind übrigens steuerlich
absetzbar. Gruß

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