Hallo liebe Wissenden,
ich habe gestern im Fernsehen einen Bericht über Zollbeamte gesehen.
Diese durchsuchten einen Zug (Niederlande - Deutschland) nach Drogen.
Bei einem der Fahrgäste fanden sie eine unbedruckte Magnetkarte und -
das hat mich irritiert - beschlagnahmten diese. Mit der Begründung:
das ist einen Mitgliedskarte eines Coffee-Shops, die geht zum
Staatsanwalt, der wird die auslesen und dann weiß er ja, was gekauft
und somit auch geschmuggelt wurde.
Kann das so sein? Schließlich sind die Coffeshops in den Niederlanden
weitgehend legal, also darf man doch da hin, das Zeug kaufen und auch
dort verbrauchen. Und selbst wenn man auf der Karte lesen könnte, was
wann gekauft wurde, reicht das als Beweis um Schmuggel nachzuweisen,
selbst wenn keine Drogen gefunden wurden?
Meine Frage: Gelten für einen deutschen Staatsbürger auch im Ausland
die deutschen Gesetze?
danke und gruß
tina