Mitgliedskarte Coffeshop

Hallo liebe Wissenden,

ich habe gestern im Fernsehen einen Bericht über Zollbeamte gesehen.
Diese durchsuchten einen Zug (Niederlande - Deutschland) nach Drogen.
Bei einem der Fahrgäste fanden sie eine unbedruckte Magnetkarte und -
das hat mich irritiert - beschlagnahmten diese. Mit der Begründung:
das ist einen Mitgliedskarte eines Coffee-Shops, die geht zum
Staatsanwalt, der wird die auslesen und dann weiß er ja, was gekauft
und somit auch geschmuggelt wurde.
Kann das so sein? Schließlich sind die Coffeshops in den Niederlanden
weitgehend legal, also darf man doch da hin, das Zeug kaufen und auch
dort verbrauchen. Und selbst wenn man auf der Karte lesen könnte, was
wann gekauft wurde, reicht das als Beweis um Schmuggel nachzuweisen,
selbst wenn keine Drogen gefunden wurden?
Meine Frage: Gelten für einen deutschen Staatsbürger auch im Ausland
die deutschen Gesetze?

danke und gruß
tina

Tach,

nach § 6 I Nr. 5 StGB ist auch der unbefugte Vertrieb von Betäubungsmiteln im Ausland in Deutschland strafbar.

Hallo Zardoz.

nach § 6 I Nr. 5 StGB ist auch der unbefugte Vertrieb von
Betäubungsmiteln im Ausland in Deutschland strafbar.

Das ist zwar richtig, würde doch aber den Besitzer der Magnetkarte als
etwaigen Konsumenten nicht betreffen.
Denn als Konsument vertreibt er nicht und eine Einfuhr würde man doch
wohl auch aus einem etwaigen Kaufnachweis nicht schlussfolgern können.

Gruß - Jaschiii

*g*

die Kripo sieht vielleicht einen Anfangsverdacht für einen Handel und will das aufklären?

„Ich bringe meinen Kumpeln immer was mit…“