Hallo,
ich denke, hier liegen doch einige rechtliche Missverständnisse vor.
Wenn ich kein Mitglied bin, gibt es dann Möglichkeiten ein
Gastmitglied zu sein?
Ich meine damit folgendes:
Ein Kollege hat mir erzählt, wenn er in einem Raucherclub
Mitglied ist, und ich gehe einmal mit ihm in eine Kneipe, dann
kann ich diesen Besuch als der Kneipe als Schnupperbesuch
auslegen. Sprich ich komme einmal mit und entscheide ob ich
diesem Club beitreten möchte.
Ich kann mir nicht ganz vorstellen, dass man so eine
Mitgliedschaft umgehen kann.
Mein Kollege begründete seine Meinung wie folgt:
„Wenn du heute in einem Schützenverein beitreten willst dann
meldest du dich nicht erst an sondern gehst ein bis zweimal
hin und schaust, ob dir der Verein gefällt. Dann trittst du
dem Verein erst bei. Und bei deinem ersten Besuch könnte ja
auch etwas passieren und du wärst nicht versichert“
Natürlich kann das möglich sein, aber das kommt ganz einfach darauf an, ob der Verein soetwas in der Satzung vorsieht oder sonst duldet oder eben nicht. Dazu gibt es keine Gesetze, das ist einzig eine Frage, ob der Verein soetwas macht oder nicht.
Wär toll wenn es so wäre, aber ich kann es mir echt nicht
vorstellen, da ja so keine Kontrollen gemacht werden können.
Jeder der keine Clubcard hat, würde behaupten er schaut nur ob
im der Verein gefällt.
Hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du mit den „Kontrollen“ diejenigen des Ordnungsamtes meinst, ob das Rauchverbot eingehalten wird oder nicht.
Das hat aber mit der Mitgliedschaft in dem Verein garnichts zu tun. Das Rauchverbot gilt in Kneipen, es gilt nicht in Clubhäusern. Daher gründen zur Umgehung die Kneipenmitglieder einen Verein und widmen die Kneipe in ein Clubhaus um.
Wer sich nun darin aufhält und ob das Mitglieder sind oder nicht, ist völlig egal. Wenn es ein Clubhaus ist, dann darf jeder darin rauchen, egal ob Mitglied, kein Mitglied, Mann, Frau, Eskimo, etc.
Sollte der Kneipenbesitzer/Kellner nicht kontrollieren ob du
Mitglied bist und es würde jemand kommen der Stichproben macht
ob das Rauchergesetz eingehalten wird.
Ich muss gestehen, dass die Frage so wirr ist, dass ich sie nicht ganz verstehe. Warum sollte der Wirt prüfen, ob man Mitglied ist? Wenn der Wirt das nicht will, zwingt ihn doch keiner? Ich verstehe hier Deinen ganzen Problemansatz nicht.
Wie gesagt, diejenigen, die Stichproben machen, ob das Rauchergesetz eingehalten wird, also das Ordnungsamt, machen ja keine Stichproben, ob diejenigen in dem Gebäude Mitglieder sind oder nicht. Denn das hat mit dem Rauchverbot nichts zu tun. Relevant ist einzig: Ist es eine Kneipe oder ein Clubhaus? Im ersteren Fall gilt das Rauchverbot und niemand darf darin rauchen, im zweiten Fall gilt es nicht und jeder darf darin rauchen, unabhängig von einer Mitgliedschaft.
Das Rauchverbot bezieht sich auf das Gebäude, nicht diejenigen, die sich darin aufhalten.
Würde dann auch der Gast eine Strafe bekommen? oder nur der
Kneipenbesitzer?
Nur der Kneipenbesitzer, wenn die Kneipe kein Clubhaus ist.
Nochmal: Du meinst wohl, dass das Rauchverbot in einem Raucherclub nur für Nicht-Mitglieder gelten würde und für Mitglieder nicht, und dass wenn ein Nichtmitglied raucht, der Wirt eine Strafe bekommt. Aber das ist völlig falsch. Entweder das Gebäude ist ein Clubhaus, dann darf jeder darin rauchen, oder eine Kneipe, dann darf niemand darin rauchen. So einfach ist das.
Gruß
Dea