Mitglies im Raucherclub als Nichtraucher!

Hallo!
Ich war mit Freunden in einer Raucherbar.
Nach einer Stunde kam der Kellner und meinte wir müssen jetzt einen Mitgliedsantrag ausfüllen, da meine Freunde alle rauchen.
Ich als Nichtraucher habe versucht dem Kellner zu erklären, dass ich die ganze Zeit keine Zigarette angerührt hab und heute auch nicht mehr vor habe eine Zigarette zu rauchen.
Ich zeigte im sogar den Inhalt meiner Tasche um ihm zu beweisen, dass ich keine Zigaretten bei mir habe.
Trotzdem musste ich dem Club beitreten.
Der Kellner meinte, das muss sein weil ich mich in seinem Lokal aufhalte.
Gut das war jetzt nur ein Beitrag von 1 € aber es gibt ja auch andere Clubs mit Monatsbeiträgen.

Darf mich der Kellner dazu zwingen in einem Raucherclub beizutreten?
Kann er mir sogar Hausverbot erteilen, wenn ich mich weigere?
Wie kann ich mich dagegen wehren?

Hallo, MaryJ,

Darf mich der Kellner dazu zwingen in einem Raucherclub
beizutreten?

Natürlich kann der Inhaber einer Bar oder eines Clubs etliche Bedingungen an den Eintritt in seine Gefilde heften, wie z.B. korrekte Kleidung, vernünftiges Erscheinungsbild oder auch die Mitgliedschaft in einem Verein/Club. Nur muss dies bereits vor Eintritt in seine Lokalität erkenntlich gemacht werden - z.B. durch Türsteher oder Schilder, die den potenziellen Gast über diese Eintrittskonditionen aufklären. Wenn man bereits eingetreten ist und jenes nicht der Fall war, dann ist es sowieso zu spät, dich deshalb wieder hinauszuschicken.
Zwar kann man durchaus anzweifeln, ob es legitim ist, Nichtraucher aus einem Club/Verein auszuschließen oder ob dies eher diskriminierend und somit verboten ist. Aber im Zweifelsfall wird der Vorstand bzw. Besitzer dieses Clubs/Vereins irgendeinen anderen Weg finden, einen unerwünschten Nichtraucher auszuschließen, z.B. persönliche Antipathie oder im Prinzp alles, was nach dem Anti-Diskriminierungsgesetz nicht von diskriminierendem Charakter ist.
Und um zu deiner Frage zurückzukommen: Zu etwas zwingen kann dich natürlich niemand außer die Staatsgewalt, wenn sie Gesetze umsetzt. Man könnte dich lediglich von vornherein ausschließen.

Kann er mir sogar Hausverbot erteilen, wenn ich mich weigere?

Hausverbot darf grundsätzlich von einem Befähigtem jederzeit und ohne Begründung erteilt werden. Eine Ausnahem hiervon stellt eine öffentliche Lokalität dar. Hier darfst du nicht unwilkürlich von den Party-People ausgeschlossen werden, sondern darfst - rein theoretisch - auf eine Begründung bestehen. Hier haben wir nur wieder das gleiche Problem wie oben: eine passende Begründung findet sich immer!

Wie kann ich mich dagegen wehren?

Nun kommen wir zum Kern der Angelegenheit und hier ist - wie so oft - die Theorie schöner als die Praxis. Es gilt:
Natürlich hast du ein Recht, den Clubbesitzer wegen Diskriminierung anzuzeigen, allerdings bist du dann in der Beweispflicht, da grundsätzlich eine Unschuldsvermutung des Beschuldigten besteht, d.h. du musst sein unrechtgemäßes Verhalten beweisen und wenn du es nicht kannst oder ggf. das Gericht dir nicht glauben sollte: Pech gehabt!
Dein Hauverbot steht und du bleibst am Ende noch auf den etwaigen Prozesskosten sitzen, falls du das ganze tatsächlich vor Gericht gezogen haben solltest.

Mein Tipp:
Vielleicht solltest du dir einfach für künftige Clubbing- und Kneipen-Touren neue Etablissements suchen, die nicht solch seltsame Vorschriften oder Kellner haben.

Das Problem liegt ganz woanders:

  1. Rauchen in öffentlichen Lokalen ist seit 1.1.08 (fast in jedem Bundesland) verboten.

  2. Ausnahmen nur, wenn ein abgetrennter Raum zur Verfügung steht

ODER

  1. Ein sogen. Raucherclub gegründet wird. In einem Club ist man zwangsläufig „Mitglied“.

Allerdings schon merkwürdig, wenn man erst nach einer Stunde des Rauchens aufgefordert wird, Mitglied zu werden.

LG
Nike

Hallo,

hm, das ist mit Sicherheit unterschiedlich geregelt, aber hier in BaWü wird auch bei einem Verein/Club keine Ausnahme gemacht, auch Sie trifft das Nichtraucherschutzgesetz.

Gugscht du hier:
http://www.swr.de/ratgeber/gesund/nichtraucherschutz…

Grüße
Mike

Hallo,

Natürlich hast du ein Recht, den Clubbesitzer wegen
Diskriminierung anzuzeigen,

Wie kommst Du denn darauf? Worin genau soll denn hier eine :smiley:iskriminierung liegen (und was soll „Diskriminierung“ denn überhaupt für ein Straftatbestand sein)?

Der Club ist ein Raucherclub und demnach ist die Lokalität ein Clubhaus (nur deshalb funktioniert ja die Umgehung des Rauchverbotes in Kneipen).

Die Fragestellerin wollte dem Club überhaupt nicht beitreten. Also worin sollte hier eine Diskriminierung liegen?

Zudem stellt auch die Nichtaufnahme einer Nichtraucherin in einen Raucherclub eine solche nicht dar.

Wir haben noch immer Vertragsfreiheit in Deutschland und soweit ist diese - auch durch das AGG - noch nicht eingeschränkt.

Und natürlich kann man aus dem Clubhaus kraft Hausrechts verwiesen werden, wenn man kein Mitglied ist, undzwar ohne jede Begründung und ohne, dass das eine Diskriminierung darstellt.

allerdings bist du dann in der
Beweispflicht, da grundsätzlich eine Unschuldsvermutung des
Beschuldigten besteht,

Von welcher Rechtsmaterie sprichst Du hier? Diskriminierung, die hier wie dargelegt nicht einschlägig ist, ist kein Straftatbestand, sondern ein Verstoß gegen das AGG (das meintest Du ja). Das ist Zivilrecht und hier gibt es keine Unschuldsvermutung.

Strafrechtlich wäre höchstens eine Beleidgung gem. § 185 StGB gegeben, aber der Verweis eines Nichtrauchers aus dem Clubhaus eines Raucherclubs soll doch wohl hoffentlich nicht ernsthaft als eine solche angesehen werden.

Dein Hauverbot steht und du bleibst am Ende noch auf den
etwaigen Prozesskosten sitzen, falls du das ganze tatsächlich
vor Gericht gezogen haben solltest.

Natürlich bleibt sie das, weil in einem Club jederzeit gegen sie ein Hausverbot ausgesprochen werden kann. Ausnahmen wären die im AGG geregelten Fälle und von denen liegt hier fraglos keiner vor.

Und nun nochmal zu den ursprünglich gestellten Fragen:

Darf mich der Kellner dazu zwingen in einem Raucherclub beizutreten?

Nein, aber er kann Dich vor die Wahl stellen, beizutreten oder das Clubhaus zu verlassen.

Kann er mir sogar Hausverbot erteilen, wenn ich mich weigere?

Ja, es ist ein Clubhaus und damit keine „öffentliche“ Kneipe (sonst würde dort das Rauchverbot gelten). Daher kann hier jederzeit gegen jeden ein Hausverbot ausgesprochen werden, ebenso, wie Du jeden aus Deinem Haus/Wohnung werfen kannst, wenn Du nicht willst, dass dieser sich dort befindet.

Wie kann ich mich dagegen wehren?

Garnicht, da es sich um keine Kneipe, sondern ein privates Clubhaus handelt und man dort als Nichtmitglied jederzeit rausgeworfen werden kann.

Gruß
Dea

Hallo!

Danke für deine Antworten.
Genauso hab ich mir das gedacht. :smile:

Doch es stellen sich neue Fragen.

Wenn ich kein Mitglied bin, gibt es dann Möglichkeiten ein Gastmitglied zu sein?
Ich meine damit folgendes:

Ein Kollege hat mir erzählt, wenn er in einem Raucherclub Mitglied ist, und ich gehe einmal mit ihm in eine Kneipe, dann kann ich diesen Besuch als der Kneipe als Schnupperbesuch auslegen. Sprich ich komme einmal mit und entscheide ob ich diesem Club beitreten möchte.
Ich kann mir nicht ganz vorstellen, dass man so eine Mitgliedschaft umgehen kann.
Mein Kollege begründete seine Meinung wie folgt:
„Wenn du heute in einem Schützenverein beitreten willst dann meldest du dich nicht erst an sondern gehst ein bis zweimal hin und schaust, ob dir der Verein gefällt. Dann trittst du dem Verein erst bei. Und bei deinem ersten Besuch könnte ja auch etwas passieren und du wärst nicht versichert“

Wär toll wenn es so wäre, aber ich kann es mir echt nicht vorstellen, da ja so keine Kontrollen gemacht werden können.
Jeder der keine Clubcard hat, würde behaupten er schaut nur ob im der Verein gefällt.

Eine weitere Frage:
Sollte der Kneipenbesitzer/Kellner nicht kontrollieren ob du Mitglied bist und es würde jemand kommen der Stichproben macht ob das Rauchergesetz eingehalten wird.
Würde dann auch der Gast eine Strafe bekommen? oder nur der Kneipenbesitzer?
Zur Ergänzung ich rede jetzt von Bayern (vielleicht ist das ja überall anders !?!)

LG
Mary

Hallo,

ich denke, hier liegen doch einige rechtliche Missverständnisse vor.

Wenn ich kein Mitglied bin, gibt es dann Möglichkeiten ein
Gastmitglied zu sein?
Ich meine damit folgendes:

Ein Kollege hat mir erzählt, wenn er in einem Raucherclub
Mitglied ist, und ich gehe einmal mit ihm in eine Kneipe, dann
kann ich diesen Besuch als der Kneipe als Schnupperbesuch
auslegen. Sprich ich komme einmal mit und entscheide ob ich
diesem Club beitreten möchte.
Ich kann mir nicht ganz vorstellen, dass man so eine
Mitgliedschaft umgehen kann.
Mein Kollege begründete seine Meinung wie folgt:
„Wenn du heute in einem Schützenverein beitreten willst dann
meldest du dich nicht erst an sondern gehst ein bis zweimal
hin und schaust, ob dir der Verein gefällt. Dann trittst du
dem Verein erst bei. Und bei deinem ersten Besuch könnte ja
auch etwas passieren und du wärst nicht versichert“

Natürlich kann das möglich sein, aber das kommt ganz einfach darauf an, ob der Verein soetwas in der Satzung vorsieht oder sonst duldet oder eben nicht. Dazu gibt es keine Gesetze, das ist einzig eine Frage, ob der Verein soetwas macht oder nicht.

Wär toll wenn es so wäre, aber ich kann es mir echt nicht
vorstellen, da ja so keine Kontrollen gemacht werden können.
Jeder der keine Clubcard hat, würde behaupten er schaut nur ob
im der Verein gefällt.

Hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du mit den „Kontrollen“ diejenigen des Ordnungsamtes meinst, ob das Rauchverbot eingehalten wird oder nicht.
Das hat aber mit der Mitgliedschaft in dem Verein garnichts zu tun. Das Rauchverbot gilt in Kneipen, es gilt nicht in Clubhäusern. Daher gründen zur Umgehung die Kneipenmitglieder einen Verein und widmen die Kneipe in ein Clubhaus um.
Wer sich nun darin aufhält und ob das Mitglieder sind oder nicht, ist völlig egal. Wenn es ein Clubhaus ist, dann darf jeder darin rauchen, egal ob Mitglied, kein Mitglied, Mann, Frau, Eskimo, etc.

Sollte der Kneipenbesitzer/Kellner nicht kontrollieren ob du
Mitglied bist und es würde jemand kommen der Stichproben macht
ob das Rauchergesetz eingehalten wird.

Ich muss gestehen, dass die Frage so wirr ist, dass ich sie nicht ganz verstehe. Warum sollte der Wirt prüfen, ob man Mitglied ist? Wenn der Wirt das nicht will, zwingt ihn doch keiner? Ich verstehe hier Deinen ganzen Problemansatz nicht.

Wie gesagt, diejenigen, die Stichproben machen, ob das Rauchergesetz eingehalten wird, also das Ordnungsamt, machen ja keine Stichproben, ob diejenigen in dem Gebäude Mitglieder sind oder nicht. Denn das hat mit dem Rauchverbot nichts zu tun. Relevant ist einzig: Ist es eine Kneipe oder ein Clubhaus? Im ersteren Fall gilt das Rauchverbot und niemand darf darin rauchen, im zweiten Fall gilt es nicht und jeder darf darin rauchen, unabhängig von einer Mitgliedschaft.

Das Rauchverbot bezieht sich auf das Gebäude, nicht diejenigen, die sich darin aufhalten.

Würde dann auch der Gast eine Strafe bekommen? oder nur der
Kneipenbesitzer?

Nur der Kneipenbesitzer, wenn die Kneipe kein Clubhaus ist.

Nochmal: Du meinst wohl, dass das Rauchverbot in einem Raucherclub nur für Nicht-Mitglieder gelten würde und für Mitglieder nicht, und dass wenn ein Nichtmitglied raucht, der Wirt eine Strafe bekommt. Aber das ist völlig falsch. Entweder das Gebäude ist ein Clubhaus, dann darf jeder darin rauchen, oder eine Kneipe, dann darf niemand darin rauchen. So einfach ist das.

Gruß
Dea

Hi!

Erstmal entschuldige bitte, dass ich mich so wirr ausgedrückt habe, aber es ist alles ein bisschen schwer zu erklären.

Das hat aber mit der Mitgliedschaft in dem Verein garnichts zu
tun. Das Rauchverbot gilt in Kneipen, es gilt nicht in
Clubhäusern. Daher gründen zur Umgehung die Kneipenmitglieder
einen Verein und widmen die Kneipe in ein Clubhaus um.
Wer sich nun darin aufhält und ob das Mitglieder sind oder
nicht, ist völlig egal. Wenn es ein Clubhaus ist, dann darf
jeder darin rauchen, egal ob Mitglied, kein Mitglied, Mann,
Frau, Eskimo, etc.

Ich habe letztes Wochenende einen Artikel in der Zeitung gelesen, in dem erwähnt wurde, dass vom Ordnungsamt kontrollen durchgeführt werden, ob das Rauchergesetz eingehalten wird.
Diese Kontrollen werden nicht nur in Kneipen durchgeführt sondern auch in Clubhäusern.
Ein Kellner/Kneipenbesitzer ist (in Bayern) sehr wohl verpflichtet zu kontrollieren, ob ein Gast ein Clubmitglied ist oder nicht.
Denn das ist ja das Problem:
Ist ein Gast KEIN Mitglied, gehört er ja nicht zur geschlossenen Gesellschaft.
Und wenn es keine geschlossene Gesellschaft ist, gibts ein Problem mit dem Ordnungamt.

Aber wie schon gesagt.
Es kann sein, dass es in jedem Bundesland anders geregelt ist.
In Sachsen werden z. B. überhaupt keine Kontrollen vom Ordnungsamt durchgeführt.

LG
Mary

Hallo,

Erstmal entschuldige bitte, dass ich mich so wirr ausgedrückt
habe, aber es ist alles ein bisschen schwer zu erklären.

kein Problem :smile:

Ich habe letztes Wochenende einen Artikel in der Zeitung
gelesen, in dem erwähnt wurde, dass vom Ordnungsamt kontrollen
durchgeführt werden, ob das Rauchergesetz eingehalten wird.
Diese Kontrollen werden nicht nur in Kneipen durchgeführt
sondern auch in Clubhäusern.
Ein Kellner/Kneipenbesitzer ist (in Bayern) sehr wohl
verpflichtet zu kontrollieren, ob ein Gast ein Clubmitglied
ist oder nicht.
Denn das ist ja das Problem:
Ist ein Gast KEIN Mitglied, gehört er ja nicht zur
geschlossenen Gesellschaft.
Und wenn es keine geschlossene Gesellschaft ist, gibts ein
Problem mit dem Ordnungamt.

Das ist ein interessanter Ansatz, den ich hier aus Hessen nicht kenne. Das hieße also, dass die Eigenschaft als Clubhaus darüber definiert wird, ob eine geschlossene Gesellschaft vorliegt. Das ist zwar rechtlich nicht richtig, weil ein Clubhaus ein Clubhaus ist, egal, wer sich darin aufhält. Hier geht es aber wahrscheinlich garnicht um die klassische Umgehungsmethode, einen Verein zu gründen und die Kneipe in ein Clubhaus zu ändern.

Dieser Weg geht wohl dahin, die Kneipe als Kneipe zu belassen, sie aber als geschlossene Gesellschaft für nichtöffentlich zu erklären. Ich verstehe zwar nicht, wie das das Rauchverbot umgehen soll, weil es ja die Angestellten in Kneipen schützt, unabhängig davon, ob die Gesellschaft offen ist oder nicht. Aber in Bayern ist ja vieles anders… :smile:

Werde mal Zeitung lesen, ob ich dazu was finde. Klingt interessant.

Gruß
Dea

Aber wie schon gesagt.
Es kann sein, dass es in jedem Bundesland anders geregelt ist.
In Sachsen werden z. B. überhaupt keine Kontrollen vom
Ordnungsamt durchgeführt.

LG
Mary

In Sachsen werden z. B. überhaupt keine Kontrollen vom
Ordnungsamt durchgeführt.

Hallo Mary,
heute stand ein Beitrag in der LVZ. Da ging es um entsprechende Kontrolle durch das Ordnungsamt in Borna (Sachsen). Die Aussage stimmt also so nicht. Eventuell haben die Kommunen aber unterschiedlichen Eifer.
Grüße
Ulf

„Die Aussage stimmt also so nicht.“

Hallo!
Dann muss ich mich entschuldigen!
Meine Kollegin (aus Sachsen) sagte mir, dass bei ihnen schon vor dem 01.01.08 gesagt wurde, „Es werden keine Kontrollen gemacht“
Entweder hat sie da was falsch verstanden oder es wurde in der zwischenzeit geändert.
LG
Mary

Die Frage ist noch ein wenig interessanter, sämtliche Lokaliäten im bayerischen Raum sind als Gastronomie(Kneipen, Restaurants etc…) im HRG eingetragen. Wenn ich im Handelsregister als Gastronomie firmiere muss ich auch die Räumlichkeiten zum jeweiligen Standart der Bundesländer bereit stellen. Das bedeutet in Bayern, absolutes Rauchverbot!

Solange die Club parallel zur Gastrofirmierung exisitieren muss der Wirt abgetrennte Räumlichkeiten für die Clubmitglieder bereit halten damit dies dort Rauchen können. Im regulären Gastrobereich herscht absolutes Rauchverbot gemäss Gesetzgebung.

Solange ein Club unter gleich Adresse als Gastrobetrieb firmiert muss diese auf jeden Fall den Standarts eines Gastrobetriebs entsprechen also in Bayern totales Rauchverbot. Er kann lediglich Clubräume schaffen, zusätzlich in diesen können die Mitglieder Rauchen wie diese lustig sind.

Die Frage ist noch ein wenig interessanter, sämtliche
Lokaliäten im bayerischen Raum sind als Gastronomie(Kneipen,
Restaurants etc…) im HRG eingetragen.

Dazu hätte ich dann doch gerne mal eine Quelle.

Gruß
C.

Solange die Club parallel zur Gastrofirmierung exisitieren
muss der Wirt abgetrennte Räumlichkeiten für die
Clubmitglieder bereit halten damit dies dort Rauchen können.

Dazu möchte ich sagen, dass es Wirten in Bayern nicht gestattet ist einen Raucherraum einzurichten.